Pflege Bahr

Der Teufel steckt im Detail!

Pflegeversicherung Pflege Bahr

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Erfahren Sie über das Video aufschlussreiche Informationen zum Thema „staatlich geförderte Pflegerente“ (Pflege-Bahr). Schalten Sie bitte dafür Ihre Lautsprecher ein!

Pflege Bahr – Fakten:

2012 hat die Bundesregierung mit dem Pflege-Neuausrichtung-Gesetz beschlossen, die private Absicherung des Pflegerisikos ähnlich der Riester-Altersvorsorge finanziell zu fördern. Pflege Bahr ist somit eine staatlich geförderte private Pflegetagegeldversicherung. Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit wir je nach Pflegegrad den vereinbarten Tagessatz unabhängig von der tatsächlichen Belastung ein Leben lang bezahlt. Eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerentenversicherung sind dagegen nicht förderfähig.

Pflege-Bahr-Vorasusetzungen:

  • Mindestbeitrag monatlich 10 € bzw. jährlich 120 € in eine private Pflegetagegeldversicherung
  • Der Versicherer darf weder eine Gesundheitsprüfung, noch Risikozuschläge vom Interessenten verlangen.
  • Keine Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen vorgenommen werden
  • Leistungen müssen in allen 5 Pflegegraden erbracht werden, dürfen aber auch nicht höher als aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sein

Mindestleistungen:  

Pflegegrad 1 = 10% des vereinbarten Tagegeldes bzw.   60 €

Pflegegrad 2 = 20% des vereinbarten Tagegeldes bzw. 120 €

Pflegegrad 3 = 30% des vereinbarten Tagegeldes bzw. 180 €

Pflegegrad 4 = 40% des vereinbarten Tagegeldes bzw. 240 €

Pflegegrad 5 = 600 € monatlich

  • Die Leistungen stehen der versicherten Person zur freien Verfügung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Keine bestehende Pflegebedürftigkeit

Sind diese Voraussetzungen erfüllt beträgt der staatliche Förderbetrag jährlich 60 € und wird dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben.

Vorteile von Pflege-Bahr:

  • Personen mit Vorerkrankungen werden nicht abgelehnt
  • Keine Altersbegrenzungen

Nachteil von Pflege-Bahr:

  • Wartezeit 5 Jahre

Trotzdem kann Pfege-Bahr nicht Jedermann empfohlen werden. Gerade gesunde, junge Leute können zu einem deutlich günstigeren Beitrag deutlich bessere Leistungen erzielen. Müssen im Gegenzug dann aber auf die staatliche Förderung verzichten.

Bereits im Mai 2013 hat Stiftung Warentest die staatlich geförderten Pflegetarife heftig kritisiert. Um die Versorgungslücke im Pflegefall zu decken, sind die Leistungen in den geförderten Tarifen mitunter zu gering. Allerdings bei frühzeitigem Beginn der Versicherung bietet die Pflege-Bahr eine vollwertige Absicherung.

Wichtig: In diesem Zusammenhang sollte man auch ein Augenmerk auf die unterschiedliche Beitragsentwicklung zwischen geförderten und ungeförderten Tarifen legen.

Für einen ungeförderten Tarif erhebt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung und kann somit eine über Jahre stabile Beitragskalkulation vornehmen.

Im geförderten Tarif sind Gesundheitsfragen durch den Gesetzgeber verboten. Ein Segen für alle Personen mit Vorerkrankungen. Dem Versicherer fehlt aber eine vernünftige Risikoeinschätzung. Der Beitrag wird von vornherein höher kalkuliert und wird bei hoher Schadenquote der Versichertengemeinschaft auf lange Sicht zwangsläufig zu enormen Beitragserhöhungen führen.

Unser Tipp: auch unbezuschusste Alternativen prüfen!

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