Ausführungsbürgschaft Vergleich

Es kommt immer wieder vor, dass es bei der Ausführung von Bauleistungen zu Mängeln kommt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Zeit, spätestens jedoch bis zur Abnahme des Baus zu beseitigen. Besonders problematisch wird das Ganze, wenn das ausführende Unternehmen während der Bauphase in Insolvenz geht. Bestehende Mängel werden in diesem Fall oftmals gar nicht oder nur unzureichend beseitigt, was für den Bauherrn zusätzliche Kosten bedeutet. Je nach Höhe der Kosten kann dies im schlimmsten Fall das gesamte Bauprojekt gefährden und den finanziellen Ruin des Auftragnehmers bedeuten. Um sich gegen das finanzielle Risiko abzusichern sollte verlangen viele Auftragnehmer eine Ausführungsbürgschaft.

Was bietet die Ausführungsbürgschaft?

Ausführungsbürgschaften werden in der Regel von Handwerks- oder Bauunternehmen oder Bauträgern genutzt. Abgeschlossen wird diese in der Regel über eine Höhe von 10 Prozent des vorhandenen Auftragswerts. Dabei gibt es verschiedene Varianten. Neben einem Avalkredit über eine Bank kann die Ausführungsbürgschaft auch im Rahmen einer Kautionsversicherung vereinbart werden. Die Kautionsversicherung bietet dabei den Vorteil, dass die Liquidität des Unternehmens und die Höhe der vorhandenen Kreditlinie nicht belastet werden. Zudem ist der Abschluss und die Verwaltung der Kautionsversicherung deutlich weniger aufwendig. Nachteil der Ausführungsbürgschaft ist, dass diese bei Mängeln die erst nach der Abnahme zutage treten nicht einspringt. Die Ausführungsbürgschaften stellen lediglich eine vertragsgemäße Abnahme des Bauprojekts sicher. Deshalb Ausführungsbürgschaften in der Praxis nicht mehr allzu oft zum Einsatz.

Vertragserfüllungsbürgschaften als Alternative zu Ausführungsbürgschaften

Bauunternehmen und Handwerker greifen heutzutage in den meisten Fällen auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft zurück. Diese sichert alle Verpflichtungen des Auftragnehmers ab, die sich aus dem geschlossenen Werkvertrag ergeben. Hierunter fallen unter anderem Ansprüche auf Ausführung, Gewährleistung oder Schadensersatz. Somit ist die Ausführungsbürgschaft bei dieser Variante bereits integriert. Kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aufgrund einer Insolvenz nicht nachkommen werden die Kosten durch den Bürgen erstattet. Die Bürgschaftssumme liegt bei der Vertragserfüllungsbürgschaft zumeist zwischen 10 und 25 Prozent des Auftragswerts. Auch bei diesen Ausfallbürgschaften können als Bürgen eine Bank oder eine Versicherung auftreten. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei immer nach der Bürgschaftssumme und dem Umfang der Bürgschaft.

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