Bauhandwerkssicherungsbürgschaft

Bauhandwerkssicherungsbürgschaft Vergleich

Durch eine Bauhandwerkssicherungsbürgschaft nach §648a BGB soll die Zahlung einer Bauleistung durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. Abgesichert wird durch die Bürgschaft zum einen die Vorauszahlungsverpflichtung und zum anderen auch den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Anwendbar ist die Bauwerkssicherungsbürgschaft ausschließlich bei der Errichtung von Bauwerken.

Anwendung der Bauhandwerkssicherungsbürgschaft in der Praxis

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass eine Lohnforderung aus Werkverträgen erst nach Fertigstellung des jeweiligen Gewerkes fällig werden. Somit muss der Auftragnehmer in Vorleistung treten. Kommt es zu einer Insolvenz des Auftraggebers bleibt der Auftragnehmer in den meisten Fällen auf seinen Kosten sitzen. In der Praxis wird die Bauhandwerkssicherungsbürgschaft in erster Linie zwischen zwei Baufirmen eingesetzt. Gibt beispielsweise ein Unternehmen Teilbereich eines Auftrags an eine andere Baufirma ab, wird zur Absicherung der Kosten eine entsprechende Bürgschaft verlangt. Im Vergleich zu den vorhandenen Risiken sind die Kosten für eine solche Bürgschaft eher gering. Angeboten wird diese von verschiedenen Assekuranzen, wobei sich die Leistungen und Kosten mitunter recht deutlich unterscheiden. Ein genauer Vergleich ist deshalb in jedem Falle zu empfehlen.

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