Vertragserfüllungsbürgschaft Vergleich
Durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft können sich Auftraggeber gegen eine mögliche Insolvenz des Auftragnehmers absichern. Abgesichert wird dabei sowohl die Ausführungsphase wie auch die daran anschließende Gewährleistungsphase. Somit handelt es sich bei der Vertragserfüllungsbürgschaft um eine Kombination einer Ausführungs- und einer Gewährleistungsbürgschaft. Im Vergleich verursacht dies deutlich weniger Kosten als bei Abschluss von zwei getrennten Bürgschaften.
Immer einen Vergleich Vertragserfällungsbürgschaft durchführen
In den meisten Fällen wird bei der Erstellung von Bauleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 Prozent verlangt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Bauvertrag eine andere Bürgschaftshöhe zu vereinbaren. Die Bürgschaft beginnt mit der Auftragserteilung und endet nach Ablauf der jeweils geltenden Verjährungsfristen. Handelt es sich um einen Vertag nach VoB beginnt die Verjährungsfrist mit der Übergabe bzw. Abnahme des jeweiligen Projekts. Für Bauwerke sehen die VoB eine Verjährungsfrist von 4 Jahren vor. Bei Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Die rechtlichen Grundlagen hierfür befinden sich in den VoB/B § 17. Um die passende Bürgschaft mit den geringsten Kosten zu finden empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einen genauen Vergleich durchzuführen.