Veranstaltungshaftpflicht – Veranstaltung gut versichern

Für große Events sollte unbedingt eine Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen werden, denn als Veranstalter haften Sie für Personen-, Sach- und Tätigkeitsschäden. Auch wenn Sie Hilfskräfte einsetzen, tragen Sie dafür die Verantwortung. Über Versicherung Rechner Veranstaltungshaftpflicht erhalten Sie ein passendes Angebot, ausgerichtet auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.


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Achten Sie bei einer Veranstaltungshaftpflicht unbedingt auf die Höhe der Deckungssummen. Wie schnell kann es passieren, dass z. B. bei einer Musikveranstaltung einer der Gäste über ein nicht korrekt verlegtes Kabel stolpert und unglücklich stürzt und dabei zu Schaden kommt. Zusätzlich sind bei einer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen, die durch Brand oder Explosion ausgelöst werden, mitversichert. Bei einer Veranstaltungshaftpflicht kann die Umwelthaftpflicht mit eingeschlossen werden. Über Versicherung Rechner Veranstaltungshaftpflicht erhalten Sie den von Ihnen gewünschten individuellen Versicherungsschutz. So haben Sie die Möglichkeit Ihre Veranstaltung gut und schnell zu versichern.

Folgende Veranstaltungsarten sind versicherbar:

Ausstellung, Bauernwettreiten (Ringreiten), Ball, Bürgerfest, Faschingsumzug, Festveranstaltung, Flohmarkt, Heimatfest, Hundeschlittenrennen, Jugendturntage, Karnevalsumzug, Kinderfest, Kirmes, Kriegsvereinsfest, Regimentsfeier, Schützenfest, Kongress, Konzert, Marktveranstaltung, Maifest, Maibaum, Martinsumzug, Messe, Musikfest, Pferderennen auf angelegter Rennbahn, Politische Veranstaltungen, Privates Straßenfest, Radrennen auf angelegter Rennbahn bei Fliegerrennen / Steherrennen, Radrennen auf offener Strecke, Sängerfest, Schlittenrennen, Skikjöring, Schützenfest ohne Vogel- und Scheibenschießen, Schützenfest mit Vogel- und Scheibenschießen, Seminar, Sommerfest, Sportveranstaltung, Stadtfest, Studienfahrt / Ferienwanderung (ohne Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer), Studienfahrt / Ferienwanderung (inkl. Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer), Stiftungsfest, Tagung, öffentliche Tanzveranstaltung, Trachtenfest, Viehauktion (Tierschau, Pferde- und Viehmarkt, Viehausstellung), Volksfest, Wasserfest, Ruder- und Segelregatta, Weihnachtsfest, Weihnachtsbaum, Wettkampfveranstaltung, Winzerfest, Zeltlager (ohne Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer), Zeltlager (inkl. Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer).

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Veranstaltungshaftpflicht – damit Ihr Event zum vollen Erfolg wird

Sie haben viel Zeit in die Planung Ihres Events gesteckt und sind bestens auf den Tag der Veranstaltung vorbereitet. Dann passiert es: Während Ihrer Musikveranstaltung stolpert ein Gast über ein nicht korrekt verlegtes Kabel und kommt zu Schaden. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen Schäden sowie Unfällen, die im Rahmen Ihrer Events entstehen und gilt in Fachkreisen als unverzichtbar. Wir geben Ihnen einen Überblick, was durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt ist und worauf Sie bei der Auswahl der Anbieter achten sollten.

Warum Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen sollten

Wenn Sie Events ausrichten, haften Sie automatisch für Schäden und Unfälle, die durch die Veranstaltungen entstehen. Mit einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung können Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko vermeiden. Das ist deshalb wichtig, da Schadensersatzansprüche von Dritten schnell hohe Kosten verursachen können. Dadurch kann Ihr gesamtes Vermögen gefährdet sein. Um sich gegen Personen- und Sachschäden zu versichern, ist es bei jedem öffentlichen Event unverzichtbar, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Egal, ob Sie ein Konzert, einen Karnevalsumzug, eine Weihnachtsfeier oder ein Festival veranstalten, mit im Gepäck ist auch immer eine Haftung gegenüber den Besuchern. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Ist eine Veranstaltungshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Viele Veranstalter fragen sich, ob es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, einen entsprechenden Versicherungsschutz vorzuweisen. Auch wenn eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sinnvoll ist, da sie während der Vorbereitung und Durchführung von Events vor Kosten, verursacht durch Schäden und Unfälle, schützt, gibt es keine unmittelbare gesetzliche Vorgabe. Trotzdem weist der Gesetzgeber zum Beispiel bei Sportveranstaltungen darauf hin, dass ein Versicherungsschutz notwendig ist, um ein entsprechendes Event durchzuführen. Viele Anbieter von Locations setzen darüber hinaus den Abschluss einer Versicherung voraus, damit die Räumlichkeiten angemietet werden können.

Veranstaltungshaftpflicht: Für welche Veranstaltung empfehlenswert?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Sie als Veranstalter vor Schadensersatzansprüchen gegen Sie und damit vor hohen Zahlungen, die Ihr privates Vermögen reduzieren können.

Beispiele für öffentliche Veranstaltungen, die besser abgesichert werden sollten, sind:

  • Straßenfeste
  • Karnevalsumzüge
  • Kinderfeste
  • Weihnachtsfeiern
  • Sommerfeste
  • Ausstellungen
  • Flohmärkte
  • Ball
  • Kongresse
  • Schützenfeste
  • Konzerte
  • Sportveranstaltungen

Die genaue Auflistung aller versicherbaren Events, finden Sie weiter oben im zweiten Absatz!

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Veranstaltungshaftpflicht: Was ist versichert?

Generell empfiehlt es sich immer, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung der jeweiligen Versicherer einzusehen. Bestimmte Schadensbereiche sind bei jedem Anbieter mitversichert, da sie den generellen Haftungsbereich des Veranstalters betreffen.

Einige Anbieter ermöglichen ihren Kunden zusätzliche exklusive Leistungen, die besonderen Vereinbarungen unterliegen.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert generell Ihre gesetzliche Haftpflicht als Veranstalter im Hinblick auf:
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Auf- und Abbau von technischen Hilfsmitteln und sonstigen Einrichtungen
  • Bewachung und Sicherung des Events
  • Werbemittel und Promotion (u.a. Leuchtröhren und Werbetafeln)
  • Besitz und Anwendung von Hebefahrzeugen wie Kränen
  • Beauftragung von Dienstleistern zur Ausführung von Arbeiten rund um das Event (Achtung: Kooperationspartner müssen bei der Beantragung der Versicherung mit Namen und Adresse genannt werden)
Zusatzversicherungen für Veranstaltungen und Events

Die überwiegende Anzahl von Anbietern sichern nicht versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge automatisch mit ab. Der Leistungsumfang umfasst in der Regel auch den Ausschank von Speisen und Getränken sowie eine Umwelthaftpflicht. Darüber hinaus bestehende Risiken gilt es jedoch mit entsprechenden Policen abzusichern. Setzen Sie beispielsweise Pyrotechnik auf Ihrem Event ein oder planen Sie den Aufbau von Spielgeräten für Kinder? Dann sollten Sie sich ein individuelles Angebot zur Absicherung einholen. Hochwertige Bühnentechnik ist sehr kostenintensiv in der Anschaffung. Daher lohnt sich unter Umständen eine Equipment- oder Elektronikversicherung. Leihen Sie sich beispielsweise eine Musikanlage, kann der Vermieter darauf bestehen, dass Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen. Kommt es im Rahmen Ihres Events zu Schäden, kommt Ihre Versicherung für die Kosten auf.

Folgende Zusatzpolicen sollten Sie in Betracht ziehen:
  • Ausrüstungsversicherung
  • Musikinstrumentenversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Veranstaltungsausfallversicherung
Veranstaltungshaftpflicht: Was ist nicht versichert?

Bei Versicherungen gibt es auch immer Ausschlusskriterien, bei denen die Zahlung verweigert werden kann. Die Veranstaltungshaftpflicht kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Verschulden vorliegt. Dennoch gibt es Situationen, in denen kein Versicherungsunternehmen im Bereich Veranstaltungshaftpflicht für die Kosten aufkommt, und zwar bei:

  • Eigenschäden
  • Kosten, die durch die Verwendung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen entstehen
  • Von Besuchern verursachte Schäden
  • Schäden, die durch das bewusste Abweichen von Vorschriften entstehen
  • Missachtung von Gesetzgebungen
Wie viel zahlt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Im Rahmen des Vertragsschlusses einigen Sie sich mit Ihrem Versicherer auf eine bestimmte Deckung. Tritt ein Schadensfall ein, reicht der Ausgleich bis zur Höhe Ihrer vereinbarten Deckungssumme. Einen Anhalt für eine geeignete Deckungssumme bekommen Sie in der Regel von dem Versicherer, nachdem Sie eine Projektbeschreibung vorgelegt haben. Dabei gilt es auch die behördlichen Vorschriften miteinzubeziehen, denn es gibt – insbesondere bei Personenschäden – Mindestdeckungssummen, die berücksichtigt werden müssen.

Was kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung bezieht sich immer auf ein individuell geplantes Event, daher können Sie nicht immer mit einer festen Jahresprämie rechnen.

Vielmehr wird Ihr Versicherer Ihnen ein abgestimmtes Angebot vorlegen, welches folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Art Ihrer Veranstaltung
  • Größe Ihrer Veranstaltung
  • Mögliche Zusatzvereinbarungen

Insbesondere entscheiden also Art und Größe Ihres Events über die zu zahlende Beitragshöhe. Nachdem Sie dem Versicherer eine Projektbeschreibung übermittelt haben, erfolgt eine Risikoeinstufung. Eine Weihnachtsfeier wird dabei deutlich niedriger eingestuft, als eine Sportveranstaltung.

Ebenfalls von Bedeutung ist die geschätzte Teilnehmeranzahl. Da sich mit steigenden Besucherzahlen auch das Risiko erhöht, können Sie bei einem Event mit vielen Teilnehmern eine höhere Versicherungsprämie erwarten. Der Grund dafür ist plausibel, denn das Schadensrisiko steht im direkten Verhältnis zu den Menschenmassen.

Wenn Sie ein kleines Projekt planen, nimmt die Versicherungsprämie aber nur einen kleinen Teil Ihrer Budgetplanung ein.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Sind Sie selbstständig und planen ein Event? Dann ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung empfehlenswert für Sie, denn Sie trifft die gesetzliche Haftung, wenn es zu Schäden oder Unfällen durch Ihr Event kommt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Geschäftsidee Sie verfolgen – der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird zu Ihrem Tagesgeschäft gehören. Der Grund dafür ist, dass ein entsprechender Versicherungsnachweis bei vielen Veranstaltungen und Events Pflicht ist, um eine Genehmigung zu erhalten.

Einige Veranstalter unterschätzen den Umfang und die Tragweite von Unfällen. Dadurch können Unternehmen in der Gründungsphase in erhebliche Schwierigkeiten kommen, denn die finanziellen Aufwendungen können zumeist nicht mithilfe der Vermögenswerte beglichen werden.

Planen Sie als Selbstständiger ein Event, ist folgendes versichert:

  • Vermögensschäden
  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Schäden in der Vorbereitungs- und Abschlusszeit

Die von Ihnen abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung bezieht sich auf ein bestimmtes Event, das Sie planen. Deshalb ist eine konkrete Projektdarstellung unbedingt notwendig, um das individuelle Risiko abschätzen zu können. Planen Sie deshalb möglichst genau und beziehen Sie alle Eventualitäten mit ein. Dazu gehört auch eine möglichst realistische Einschätzung der zu erwartenden Teilnehmer.

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Veranstaltungshaftpflicht: auch bei vereinzelten Events

Unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Unternehmen mit der Ausrichtung von Veranstaltungen betreut wurden oder ob Sie als Selbstständiger regelmäßig oder vereinzelt Events ermöglichen möchten, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist unbedingt empfehlenswert. Eine entsprechende Versicherung stellt Ihnen einen Schutz vor hohen Kosten in Verbindung mit Schäden und Unfällen, die im Rahmen Ihres Events entstehen könnten, zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftung kann Ihr Unternehmen, insbesondere in der Gründungsphase, bei Eintritt eines Schadens einem zusätzlichen Risiko aussetzen. Darüber hinaus tragen Sie auch eine soziale Verantwortung für die Eventteilnehmer. Das gilt auch, wenn Sie nur einmal eine Veranstaltung initiieren.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Das ist für Vereine wichtig

Ihr Versicherungsschutz umfasst nicht nur den Zeitraum Ihres Events, sondern noch einige Tage vor und nach der Veranstaltung. Das ist wichtig, um die Versicherungsleistungen beim Auf- und Abbau zu gewährleisten. In der Regel stehen Ihnen dafür jeweils 3 Tage vor sowie 3 Tage nach der Veranstaltung zur Verfügung. Wenn Sie einen größeren Zeitrahmen benötigen, können Sie diesen gegen einen Aufpreis erhalten. Wenn Ihr Verein einzelne Veranstaltungen plant, sollte eine entsprechende Haftpflichtpolice nicht fehlen. Damit sind Sie bei der Ausrichtung von Volksfesten oder eines Karnevalsumzugs gut geschützt. Auch hier wird die Versicherungsleistung an die jeweilige Veranstaltung angepasst. Dafür bezahlen Sie als Veranstalter den vereinbarten Beitrag. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Jahrespolice abzuschließen. Diese lohnt sich unter Umständen, wenn Ihr Verein häufiger öffentliche Veranstaltungen ausrichtet.

Veranstaltungshaftpflichtversicherungen im Vergleich

Mit unserem Online-Vergleich können Sie Ihre Daten in Bezug auf Ihr geplantes Projekt anonymisiert übermitteln. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Anbieter und erleichtern so Ihre weitere Entscheidung. Wenn Sie eine außergewöhnliche Veranstaltung planen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine individuelle Anfrage an den Versicherer zu stellen. Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0049 / 3644 / 51 80 18 gerne zur Verfügung. Alternativ können Sie einen Online-Beratungstermin bei unseren fachkundigen Versicherungsberatern vereinbaren – natürlich unverbindlich und völlig kostenlos für Sie.

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