Beamte: Diensthaftpflicht / Privathaftpflicht

Eine Diensthaftpflicht kann nicht separat abgeschlossen werden. Sie ist immer ein Zusatzbaustein in der Privathaftpflicht.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht kann wahlweise separat oder als Bestandteil einer Privathaftpflicht abgeschlossen werden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist die Höhe der Versicherungssumme und die berufliche Stellung des Versicherungsnehmers.

Privathaftpflicht

Eine gute private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss, denn für alle gilt: wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften und den Schaden ersetzten. Ausgenommen sind hier nur die besonders schutzbedürftigen Personen wie Kinder und geistig Behinderte. Als Schadenverursacher haftet man mit seinem gesamten heutigen, aber auch zukünftigem Privatvermögen. Dazu zählen Bargeld, Haus- und Grundbesitz, Gehalt und Rente sowie spätere Erbschaften. Zum Glück sind große Schäden eher selten. Kleine Missgeschicke können mit einer netten Geste oder einem kleinen Geldbetrag geheilt werden. Allerdings kann ein einziger Personenschaden oder Schäden mit hohen Sachwerten, schnell zum persönlichen finanziellen Ruin führen, wenn man keine eigene Haftpflichtversicherung hat.

Eine gute Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die finanzielle Wiedergutmachung eines Schadens, sondern vertritt Sie auch vor Gericht, wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind.

Während der Erstausbildung sind die meisten Jugendlichen bis zum 21. max. 25. Lebensjahr über ihre Eltern Haftpflicht versichert (beachten Sie die Besonderheiten für Auszubildende im Sicherheitsbereich).

Bei der Wahl seiner Haftpflichtversicherung sollte man genau auf die mitversicherten Vertragsbausteine achten. Hier gibt es nicht nur in den Tarifen große Unterschiede, sondern die Anforderungen an den Inhalt einer privaten Haftpflichtversicherung hängen auch stark von der persönlichen Lebenssituation ab.

Z.B. habe ich nicht deliktfähige Kinder, besitze ich nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge, habe ich fremde Schlüsselgewalt u.s.w.

Besondere Achtung gilt bei der Diensthaftpflicht.

Ein Angebot für eine reine Privathaftpflicht können Sie selbst über unsere Vergleichsrechner erstellen.

Diensthaftpflicht

Während bei einem angestellten Arbeitnehmer die Firma für die Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner Mitarbeiter Regress genommen wird, sieht das bei Beamten anders aus. Grundsätzlich haftet auch der Dienstherr für seine Beamten in Ausübung ihrer Tätigkeit. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung kann er allerdings seine Beamten Regress nehmen.

Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Ergänzung zur Privathaftpflicht für Beamte und Beschäftigte im Truppen-, Einsatz- und Vollzugsdienst der Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Berufsfeuerwehr sowie Straf- und Justizvollzugsdienst durch eine Diensthaftpflicht für den Sicherheitsbereich.

Die einfache Diensthaftpflicht, geeignet für alle Beamten im normalen Bürobereich, kommt nur für Schäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Dienstherrn, den Kollegen oder fremden Dritten zugefügten Schäden auf. Zusätzlich meist gedeckelt mit Versicherungssummen bis max. 10.000 Euro.

Beispiel: Für eine Präsentation mittels Polylux, werden die Informationen auf Folien aufbereitet. Für das Bedrucken gibt es hitzebeständige Spezialfolien. Wird die falsche Folie oder gar ein falscher Drucker verwendet, kann dies zur irreparabelen Zerstörung des Druckers führen. Der Beamte muss diesen Schaden auf Verlangen gegenüber seinem Dienstherrn ersetzten.

Über unsere Privathaftpflicht-Rechner können Sie sich selbst ein Angebot mit integrierter einfacher Diensthaftpflicht erstellen.

Nur eine spezielle Diensthaftpflicht für den Sicherheitsbereich umfasst auch Schäden:

  • aus dem Umgang mit Geräten/Waffen/Munition
  • Abhandenkommen pers. Ausrüstungsgegenstände
  • Schäden am fiskalischem Eigentum

KfZ- und Geräteregress

  • versichertes KFZ: Ausgleich des entstandenen Mehrbeitrages durch die Hochstufung
  • nicht versichertes KFZ: Regressanspruches durch den Dienstherrn liegt in der Regel zwischen 2 und 5 Monatsgehältern – Übernahme . Bis zur Höhe der Versicherungssumme

mit Versicherungssummen bis zu 100.000 Euro und einer Nachhaftung von 5 Jahren.

Achtung !!! Verwarnblöcke u.ä. gehören nicht zur den persönlichen Ausrüstungsgegenständen oder dem fiskalischem Eigentum. Der durch das Abhandenkommen derer bezifferte Schaden fällt unter die Rubrik Kassenfehlbeträge und ist somit nicht über eine Diensthaftpflicht versicherbar. Hierfür wird eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigt. Diese kann separat abgeschlossen oder ebenfalls als Zusatzbaustein in die Privathaftpflicht integriert werden.

Fordern Sie Ihr Angebot zur Diensthaftpflicht für den Sicherheitsbereich direkt bei uns an.

Beamte auf Widerruf sind Personen in der Ausbildung. Während der Erstausbildung sind die meisten Jugendlichen bis zum 21. max. 25. Lebensjahr über ihre Eltern Haftpflicht versichert. Hat man sich für eine Ausbildung in der Exekutive entschieden ist, es meist nicht möglich die benötigte Diensthaftpflicht für den Sicherheitsbereich in die elterliche Privathaftpflicht einzuschließen. Ggf. sollte man ab einem bestimmten Punkt in der Ausbildung eine eigene vollumfängliche Privathaftpflichtversicherung mit integrierter Diensthaftpflicht für den Sicherheitsbereich abschließen.

Kann man das Risiko einer Diensthaftpflicht durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft absichern?

Die Atnwort lautet ganz klar: Nein.  Es gibt kostenlose Angebote für Gewerkschafts-mitglieder. Sie weisen aber erhebliche Deckungslücken auf.

Fordern Sie jetzt ein Angebot bei uns an und sichern Sie sich ab

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