Stationäre Zusatzversicherung Vergleich Rechner

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Stationäre Zusatzversicherung Vergleich

Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie vielerorts, im Vergleich zu Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung, benachteiligt. Beispielsweise würden Ihnen u.U. als Privatkassenpatient bessere Krankenhausleistungen, bessere Zimmer und höherrangige Ärzte zugestanden werden. Um diesem Leistungsgefälle entgegenzuwirken, ohne Ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen zu müssen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese erweitert die Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung um die gewünschten Optionen, sodass Sie beispielsweise in ein entfernteres, aber renommierteres Krankenhaus verlegt werden, oder Sie sich den behandelnden Arzt aussuchen. Eine Krankenzusatzversicherung ist daher oftmals ein Kompromiss zwischen preisgünstigen gesetzlichen Krankenversicherungen mit hinreichender Leistung und teureren Tarifen der privaten Krankenversicherungen mit erweiterter Leistung.

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  • Welche Kosten sind versicherbar?
  • Worauf sollten Sie bei einer stationären Zusatzversicherung achten?
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Wenn bestimmte Leistungen der Krankenkasse nicht dem entsprechen, was Sie sich erhofft haben, steht die Krankenzusatzversicherung zur Verfügung, um durch den Abschluss einer ergänzenden Versicherung bestimmte Einschlüsse nach Ihren Maßgaben zu verbessern. Auch als Versicherungsnehmer einer privaten Versicherung können Sie eine stellenweise ungenügende Leistung feststellen. Beispielsweise kann die Krankenversicherung bestimmte ärztliche Leistungen nicht decken, oder die Absicherung der Behandlungen in einem Krankenhaus könnte besser sein. Es gibt vielfältige Gründe, sich für eine Erweiterung Ihrer Krankenversicherung zu entscheiden, wobei eine unzureichende Versicherung der stationären Behandlung innerhalb eines Krankenhauses zu den häufigsten Gründen zählt, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen.

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Unser Tipp: Jetzt GKV Kassenvergleich starten! Wenn Sie bei einer der teureren Krankenkassen versichert sind haben Sie die Chance einen guten Teil Ihrer Kosten der von Ihnen gewünschten Zusatzversicherung wieder reinzuholen indem Sie Ihre Krankenkasse wechseln.

Sie haben Fragen, dann rufen Sie mich einfach unter 03644 / 51 80 18 an.

Ergänzend haben Sie  jederzeit die Möglichkeit, in meinem Onlinekalender einen Termin zu reservieren. Zu diesem Termin sollten Sie online sein. Wir stehen Ihnen telefonisch sowie via Onlineberatung gerne zur Verfügung.

In so gut wie allen Fällen ist unsere Beratung kostenlos bzw. in den Prämien, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, bereits enthalten.

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Ihr Carl Gitter und das Team von finanz-Profil

Mindestanforderungen an eine Stationäre Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte erhalten durch Ihre Krankenkasse nur das erforderliche Mindestmaß an Behandlungskosten. Aber nicht immer ist jeder Arzt und jedes Krankenhaus in der Lage speziellere Erkrankungen zu behandeln. Darüber hinaus, weiß jeder gesetzlich krankenversicherte, dass es viele Lüchen im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gibt. So auch bei der stationären Krankenhausbehandlung oder ambulanten Operationen. Über eine Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben deshalb bereits eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Für fast jede Versorgungslücke gibt es auch eine Zusatzpolice. Vor Abschluss eines solchen Vertrages sollte man aber genau ausloten, welchen individuellen Bedarf man tatsächlich hat.

Allgemeine stationäre Kosten

100% der Behandlungskosten nach Abzug der Vorleistung der GKV auch über die Höchstsätze der GOÄ
100% freie Arztwahl auch Chefarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ
100% für Unterbringung im 1-/ 2-Bettzimmer
100% für Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei Kindern unter 10 Jahren
100% auch für ambulante Operationen im Krankenhaus nach Abzug der Vorleistung GKV

Zusätzliche Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt stehen

100% für Aufnahme- und AbschlussuntersuchungenTransportkosten zum und vom Krankenhaus nach Abzug Vorleistung GKV
100% für von der GKV geforderte Zuzahlungen

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