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PKV Tarifwechsel….Warum führen negative Begleitumstände zur Vergreisung der Alttarife?

Nachteilige Versicherungsbedingungen bei Alttarifen
Steigende Beiträge sind jedoch nicht der einzige Grund, warum Sie sich regelmäßig über einen möglichen Tarifwechsel informieren sollten. Auch die Versicherungsbedingungen stellen sich in vielen Fällen für die Versicherten negativ dar. Dies gilt insbesondere, wenn es darum geht, welche medizinische Behandlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angemessen ist. Hier hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil eindeutig festgestellt, dass diese Entscheidung nur vom behandelnden Arzt getroffen werden kann. Die betreffende Krankenversicherung wurde dazu verurteilt, die angefallenen Kosten der Behandlung zu übernehmen. In der Vergangenheit versuchten die privaten Krankenversicherungen entsprechende Grundsatzurteile dadurch zu verhindern, indem Sie in den betreffenden Verfahren immer wieder in Berufung gingen oder Revision einlegten. Oftmals haben die Patienten einfach nicht die finanziellen Möglichkeiten um solch einen Prozess bis zur letzten Instanz durchzustehen. Zwar wird dieses Verhalten sowohl von Juristen wie auch Verbraucherschützern verurteilt, jedoch entgehen die Versicherungsunternehmen so einem Grundsatzurteil, das dann für alle bindend ist.

In angepasste Tarife wechseln
Verschiedene Urteile, die zwischenzeitlich ergangen sind, führten dazu, dass die Krankenversicherungen bereits 2008 damit begonnen haben, ihre Allgemeinen Versicherungsbestimmungen anzupassen. So wurde ein Passus in die Musterbedingungen aufgenommen, welcher besagt, dass der Versicherer nicht zu einer Leistung verpflichtet ist, wenn die Behandlungskosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den jeweiligen Behandlungen stehen. Dabei wurde auch versucht, diese neuen Bedingungen auf die Verträge der Bestandskunden anzuwenden. Dieser Vorgehensweise haben die Gerichte jedoch eine klare Absage erteilt. Eine Vertragsänderung ist nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers möglich. Dabei gelten immer die Vertragsbestimmungen, welche zum Zeitpunkt des Tarifwechsels Gültigkeit hatten. Da die Krankenversicherungen bei den neueren Tarifen die Leistungen auf den aktuellen Stand angepasst haben, kommt es kaum noch zum angesprochenen Missverhältnis zwischen Behandlungskosten und Leistungen. Aus diesem Grund sind Sie bei einem Wechsel in einen neuen Tarif von diesem Punkt in der Regel nicht betroffen. Vor einem Tarifwechsel sollten Sie jedoch immer eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen, um eventuelle Nachteile auszuschließen und den individuell passenden Tarif zu finden. Wir helfen Ihnen weiter – auch wenn Ihr Versicherer mal nicht so möchte wie Sie..:-)

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