aerztliches Restrisiko Haftung

Warum sollten angestellte Ärzte das ärztliche Restrisiko absichern?

Angestellte Ärzte sind während ihrer dienstlichen Tätigkeit über ihren Arbeitgeber abgesichert.
Ein Mediziner bleibt aber auch nach Dienstschluss Mediziner, z.B. bei Erste-Hilfe-Leistungen.

Ärztliches Restrisiko Haftung

Hier wird im Schadenfall natürlich ein höherer Maßstab angesetzt als beim Otto Normalbürger.
Um dieses Haftungspotenzial für Ärzte abzusichern, sollte jeder Arzt sich gegen die Haftungsrisiken außerhalb seiner Dienstzeit absichern.

Was ist über das ärztliche Restrisiko abgesichert?

Mediziner bleibt man 24 Stunden am Tag, jeden Tag, egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.
Für angestellte Ärzte ist es empfehlenswert das ärztliche Restrisiko separat abzusichern.
Dies beinhaltet:

  • Erste-Hilfe-Leistungen
  • Behandlungen im Notfall
  • ärztliche Freundschaftsdienste im Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis.

Je nach Bedarf können über das ärztliche Restrisiko auch weitere nebenberufliche freiberufliche Tätigkeiten abgesichert werden, z.B.:

  • KV-Notdienste
  • Notarztdienste
  • Praxisvertretungen.

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