Überprüfen Sie die Höhe Ihres Krankentagegeldes bei der LKH – wir helfen Ihnen dabei!

Ohne Gesundheitsprüfung – Angebot befristet bis zum 30.09.2016

Fragen und Antworten zum Krankentagegeld

Was ist ein Krankentagegeld und wofür benötige ich es?

Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine Verdienstausfallversicherung für den Krankheitsfall, sobald der Arbeitgeber seine Gehaltsfortzahlung beendet.

Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld?

Das Krankentagegeld sichert Ihr Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit ab, während Sie das Krankenhaustagegeld pro Tag bekommen, wenn Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen sind.

Kann ich Ihnen das Angebot auch faxen oder per E-Mail senden?

Gerne können Sie uns das unterschriebene Antragsformular auch per Fax oder als Scan per E-Mail zukommen lassen.
Fax: 03644 -51 80 19 oder E-Mail: info@finanz-profil.de

Kann ich das Angebot auch nur für einzelne Personen annehmen, auch wenn mehrere Personen im Antrag aufgeführt sind?

Ja, streichen Sie einfach die entsprechende Person auf dem Antragsformular, für die keine Anpassung der Krankentagegeldversicherung gewünscht wird.

Ich habe eine längere Gehaltsfortzahlung als 6 Wochen. Bietet die LKH auch hierfür einen passenden Tarif an?

Ja, wir bieten auch Tarife mit einer längeren Karenzzeit als 6 Wochen an, können den Versicherungsschutz also an Ihren längeren Gehaltsfortzahlungsanspruch anpassen. Bitte teilen Sie uns die Dauer Ihres Gehaltsfortzahlungsanspruches mit und übersenden Sie uns einen Auszug aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Wir werden Ihnen dann gerne ein passendes Angebot unterbreiten.

Ich bin nicht mehr berufstätig. Was passiert nun mit meinem Krankentagegeld?

Die Krankentagegeldversicherung endet mit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit (z. B. Berufsaufgabe, Bezug einer Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente). Bitte teilen Sie uns mit, seit wann Sie nicht mehr berufstätig sind und fügen Sie ggf. entsprechende Nachweise (z. B. Rentenbescheid) bei.

Ich bin bereits jetzt überversichert, da mein versicherter Tagessatz mein Nettoeinkommen übersteigt. Was muss ich tun?

Die Krankentagegeldversicherung sollte auf den nun versicherbaren Tagessatz reduziert werden. Bitte teilen Sie uns den versicherbaren Tagessatz oder Ihr Einkommen mit, damit wir die weiteren Schritte veranlassen können. Sollte die Einkommensreduzierung nur vorübergehend sein (z. B. aufgrund Elternzeit), kann für den Teil der Überversicherung eine Anwartschaft abgeschlossen werden.

Wann entfällt der Gehaltsfortzahlungsanspruch durch meinen Arbeitgeber?

Der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung endet i. d. R. nach 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit. In Einzelfällen kann vertraglich auch eine längere Gehaltsfortzahlungsdauer vereinbart sein.

Wie berechne ich meinen Krankentagegeldbedarf?

Vereinfacht dargestellt: Monatliches Nettoeinkommen plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) : 30 Tage

Bei Bezug von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, können diese dem monatlichen Nettoeinkommen anteilig hinzugerechnet werden.

Warum habe ich ein Erhöhungsangebot erhalten?

Die LKH und wir möchten Ihnen im Rahmen dieser Sonderaktion die Möglichkeit geben, das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, damit Sie im Leistungsfall optimal abgesichert sind.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Nach Ablauf der Frist ist die Erhöhung des Krankentagegeldes nur nach ordnungsgemäßer Antragstellung mit Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich. Für die Erhöhung des Tagessatzes könnten dann z. B. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse festgelegt werden.

Was passiert, wenn ich das Angebot nicht annehme?

Wenn Sie den Antrag nicht zurücksenden, weil Ihr persönlicher Bedarf schon durch das bisher bestehende Krankentagegeld genügend abgesichert ist, führen wir Ihre Krankenversicherung ohne Änderungen weiter.

Ich nehme das Angebot jetzt an. Kann ich die Umstellung ggf. wieder rückgängig machen, falls ich es mir anders überlege?

Ja, die Umstellung kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen werden.

Kann auch ein anderer Tagessatz mit diesem Antrag vereinbart werden?

Wenn ein geringerer Tagessatz als 125 EUR ausreicht, um Ihren persönlichen Krankentagegeldbedarf zu decken, vermerken Sie bitte auf dem Antragsformular den gewünschten Tagessatz (auf volle EUR gerundet). Wir werden Ihnen dann einen neuen Versicherungsschein mit dem gewünschten Krankentagegeld ausstellen.
Wird ein höheres Krankentagegeld als die angebotenen 125 EUR gewünscht, nehmen Sie das Angebot unverändert an und vermerken Sie zusätzlich unter den Feldern „Ort, Datum“ und „Unterschrift“ auf dem Antragsformular, dass Sie einen entsprechenden Bedarf haben. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bestehen nach der Anpassung des Krankentagegeldes erneut Wartezeiten?

Ja, es bestehen Wartezeiten für die Mehrleistungen, d. h. für den hinzukommenden Teil des Krankentagegeldes. Die Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen.

Bekomme ich nach der Umstellung eine neue Arbeitgeber-/ Steuerbescheinigung?

Mit dem neuen Versicherungsschein senden wir Ihnen auch eine Beitragsbescheinigung zur Neuberechnung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung (§ 257 SGB V) zu. Eine neue Steuerbescheinigung (§ 10 EStG) erhalten Sie jedoch nicht, da der Beitrag der Krankentagegeldversicherung hierauf keinen Einfluss hat. Die bisherige Bescheinigung hierfür gilt unverändert fort.

Ich bin kein Angestellter mehr, sondern selbstständig. Was passiert in diesem Fall mit meinem Krankentagegeld?

Auch in diesem Fall sollten Sie sich gegen Verdienstausfall absichern. Hierzu bedarf es jedoch einer persönlichen Beratung, bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

PS: Krankentagegeld ist wichtig. Aber haben Sie sich auch ausreichend für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgesichert? Sie haben hier direkt über den folgenden Link die Möglichkeit unser kurzes Informationsvideo zun Thema Berufsunfähigkeit anzusehen.
Denn spätestens nach 72 Wochen ist Schluß mit dem Krankentagegeld!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen einer persönlichen Onlineberatung wie gewohnt zur Verfügung.

Sie haben direkt hier Zugriff auf meinen Online Terminkalender.

Ihnen noch einen herrlichen Tag Ihr Carl Gitter und das Team von finanz-profil.

Sie haben Schwierigkeiten den Kalender zu sehen? Öffnen Sie den Kalender in Vollbild hier.
http://www.finanz-profil.info/kalender4/index.php?cap=1

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