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Was kostet ein Pflegeheimplatz?
Niemand wünscht sich dieses Szenario, aber manchmal ist eine vollstationäre Pflege unumgänglich. Wenn der Pflegefall eintritt, ist es nicht immer leicht für den Betroffenen und dessen Angehörige. Hierbei spielen nicht nur psychische und physische Belastungen eine große Rolle, sondern auch der finanzielle Aspekt.
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzten sich auch Unterbringungs-, Verpflegungs-, Investitions- und natürlich den Pflegekosten zusammen und betragen im Bundesdurchschnitt ca. 3.000 Euro. Diese Kosten übersteigen die Leistungen der Pflegekasse meist deutlich. Aber so einfach ist das nicht. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Außerdem variieren sie je nach Bundesland und Trägerschaft.
Beispiel für den Eigenanteil einer Pflegeheimunterbringung in Hamburg seit 01.01.2017
Pflegegrad 1 1.904,93 Euro
Pflegegrad 2-5 1.951,75 Euro
Mit der größten Pflegereform aller Zeiten, werden die Pflegestufen 0 bis 3 seit 01.01.2017 durch die neuen Pflegegrade 1 bis 5 abgelöst. Diese Änderungen sollen vor allem psychisch Erkrankten, die bisher durchs Raster fielen, die gleichen Pflegeleistungen sichern wie körperlich Pflegebedürftigen.
Die monatliche Höhe der neuen Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und der gewählten Pflegeart und setzt sich wie folgt im Detail zusammen:
Neue Pflegegrade mit Beschreibung Pflege- Pflege- teilstat. Vollstat.
Sachleistg. Pflege Pflege
—————————————————————————————————————————–
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung
(12,5 bis unter 27 Punkte) 125 0 0 125
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung
(27 bis unter 47,5 Punkte) 316 689 689 770
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung
(47,5 bis unter 70 Punkte) 545 1298 1298 1262
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung
(70 bis unter 90 Punkte) 728 1612 1612 1775
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung
mit besonderen Anforderungen
(90 bis 100 Punkte) 901 1995 1995 2005
Videos: „wozu eine private Pflegeversicherung gut ist“
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Historie Pflegestufen:
Bei der Umwandlung einer Pflegestufe in einen Pflegegrad soll niemand schlechter gestellt werden. Dafür sorgt der sogenannte Bestandsschutz. Es erfolgt keine erneute Begutachtung der bereits anerkannten Pflegebedürftigen.
Für einen Pflegeheimplatz sind die Kosten abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. In der folgenden Übersicht werden Durchschnittswerte (Hamburg, Stand 2012) dargestellt und dienen lediglich zur Veranschaulichung.
Pflegestufe 0 1925 Euro
Pflegestufe 1 2500 Euro
Pflegestufe 2 3105 Euro
Pflegestufe 3 3710 Euro
Die monatliche Höhe der staatlichen Pflegeversicherung richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe, die sich bei vollständiger Pflege wie folgt zusammensetzt und bezahlt wird:
Pflegestufe 1 1.023 Euro
Pflegestufe 2 1.279 Euro
Pflegestufe 3 1.550 Euro
Pflegestufe 3 Härtefall 1.918 Euro
Ab der Pflegestufe 3 ist der Pflegeaufwand vergleichbar wie bei einem Neugeborenen. Der Zeitaufwand für die tägliche Pflege des Betroffenen ist immens und kann nicht mehr im häuslichen Umfeld von den Angehörigen aufrecht erhalten werden. Hinzu kommen die enormen finanziellen Belastungen, die nur erträglich werden, wenn eine Pflegezusatzversicherung diese finanzielle Lücke schließen kann.