Sonderkündigungsrecht der Gebäudeversicherung
Das Sonderkündigungsrecht der Gebäudeversicherung nach Erwerb / Kauf
Nach dem Erwerb einer Immobilie gehen die Rechte und Pflichten der zugehörigen Wohngebäudeversicherung automatisch auf Sie über.
Entscheidend ist dabei immer der Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie die Versicherung innerhalb eines Monats über den Wechsel des Eigentümers in Kenntnis setzen. Andernfalls muss die Versicherung für Schäden die nach Ablauf eines Monats entstehen keine Leistungen erbringen. Möchten Sie die Versicherung wechseln, können Sie ein Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht nutzen. Unser Muster Kündigung für Gebäudeversicherung nach Gebäudeerwerb finden Sie hier.
Termin mit Carl Gitter vereinbaren:
Termin mit Michaela Mohring vereinbaren:
Jetzt Wohngebäudeversicherung berechnen und vergleichen:
FAQ Wohngebäudeversicherung:
Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel:
Wenn Sie ein Gebäude verkaufen, so ergibt sich daraus kein automatisches Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer der Immobilie über. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass es beim Kauf einer Immobilie zu einer Versicherungslücke kommt. Die Übertragung der Versicherung erfolgt, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Da der Käufer jedoch nicht verpflichtet werden kann, die Police fortzuführen steht diesem nach dem Erwerb ein Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht zu. Als Käufer können Sie die Gebäudeversicherung innerhalb einer Frist von vier Wochen ab der Eintragung im Grundbuch kündigen. Diese Recht gilt auch für die Versicherungsgesellschaft. Maßgeblich ist dabei der Tag, an dem das Schreiben über die Bekanntgabe des Grundbucheintrags eingeht. Die Sonderkündigung kann in diesem Fall mit sofortiger Wirkung durchgeführt werden. Der Vertrag wird dann mit dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung aufgehoben, dies erfolgt meist rückwirkend!
Erstattung zu viel gezahlter Beiträge:
Der Versicherer darf nur für den Zeitraum Beiträge verlangen, in dem auch ein Versicherungsschutz bestanden hat. Die Kündigung muss spätestens zum Ende des Versicherungsjahres durchgeführt werden. Für den Fall, dass der Verkäufer den Beitrag bereits für das gesamte Versicherungsjahr bezahlt hat und im Kaufvertrag diesbezüglich keine anderen Regelungen getroffen worden sein, so empfiehlt sich eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahrs. Bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung würde der Eigentümer den zu viel bezahlten Beitrag erstattet bekommen.
Die richtige Form der Kündigung:
Möchten Sie vom Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, so muss die Kündigung in jedem Falle schriftlich erfolgen (nicht per E-Mail). Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie zur Kündigung der Versicherung auch tatsächlich berechtigt sind. Legen Sie deshalb bei Ihrer Kündigung immer einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch (in Kopie) bei. Möchten Sie das Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht nicht wahrnehmen, so müssen Sie die Versicherung in jedem Fall über die geänderten Eigentumsverhältnisse informieren. Diese Meldung muss innerhalb von vier Wochen ab der Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Wenn Sie dies versäumen, so muss die Versicherung für Schäden die nach Ablauf der dieser Frist entstehen keine Leistungen mehr erbringen.
Worauf Sie noch achten sollten:
Bevor Sie sich ein Gebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, sollten Sie in jedem Falle die Angebote der verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen. Prüfen Sie auch, ob es zu Schadensfällen in der Wohngebäudeversicherung in den vorangegangenen Jahren kam. Dabei sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis, sondern vor allem auch auf die versicherten Gefahren und die Leistungsbestimmungen achten. Für den Fall, dass die betreffende Immobilie noch eine Finanzierung besteht, hat die finanzierende Bank oftmals ein Mitspracherecht. In diesem Fall müssen Sie eine Einverständniserklärung der Bank einholen und diese der Kündigung beilegen. Diese muss spätestens vier Wochen vor dem Wechsel der Versicherung vorliegen.
Bevor Sie sich entscheiden eine Wohngebäudeversicherung zu kündigen, empfehlen wir Ihnen als Alternative immer die Optimierung der bestehenden Gebäudeversicherung als Plan B in Betracht zu ziehen.
Wir analysieren – Sie profitieren!
Jetzt Wohngebäudeversicherung berechnen und vergleichen: