Ist Spezial Straf Rechtsschutz sinnvoll?

Beispiele: Entscheiden Sie selbst.

Ob Unternehmer oder Angestellte – in bestimmten Funktionen geraten sie immer öfter in das Visier der Staatsanwaltschaft. Oftmals wegen unbewusster Verstöße, aber auch immer öfter wegen falscher Verdächtigungen. Die Staatsanwaltschaft ist per Gesetz dazu verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen. So reicht z.B. schon der bloße Vorwurf einer Steuerhinter-ziehung oder falschen/betrügerischen Abrechnung mit Behörden oder auch Krankenkasse. Dies zieht unweigerlich ein Strafverfahren nach sich. Bevor ein solcher Sachverhalt dann geklärt werden kann, vergeht viel Zeit. In dieser Zeit ist der Ruf des Betroffenen oft unwider-ruflich durch negative Berichterstattung geschädigt. Dies führt oft nicht nur zu enorm psychischen Belastungen des Betroffenen, sondern kann existenzbedrohend werden.

Wird das erste Ermittlungsverfahren eingeleitet, so sind die Betroffenen zwangsläufig auf einen Rechtsanwalt angewiesen, da sie selbst kein Anrecht auf Akteneinsicht haben.

Eine gute Strafverteidigung ist für die Zukunft des Betroffenen enorm wichtig, aber auch mit hohen Kosten verbunden. Zusätzliche Kosten stellen Sachverständigengutachten dar, die als Entlastungsbeweise zwingend notwendig sind.

Der Versicherungsschutz über den normalen Strafrechtsschutz stößt hier schnell an seine Grenzen, da bei Vorsatz kein Versicherungsschutz besteht.

Im Spezialstrafrechtsschutz sind auch Vergehen, die vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden abgesichert, soweit es sich nicht um ein Verbrechen handelt.

Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldescheide) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.

Beispiele: Entscheiden Sie selbst.

Beispiele für strafrechtliche Verstöße

  • 378 AO Leichtfertige Steuerverkürzung
  • 370 AO Steuerhinterziehung
  • 379 AO Steuergefährdung
  • 34 DepotG Falsche Angaben
  • 35 DepotG Depotunterschlagung
  • 147 GenG Falsche Angaben
  • 151 GenG Verletzung der Geheimhaltungspflicht
  • 123 StGB Hausfriedensbruch
  • 132a StGB Missbrauch von Titeln
  • 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
  • 168 StGB Störung der Totenruhe
  • 186 StGB Üble Nachrede
  • 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
  • 221 StGB Aussetzung
  • 223b StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • 226 StGB Körperverletzung mit Todesfolge
  • 210 StGB Nötigung
  • 261 StGB Geldwäsche
  • 263a StGB Computerbetrug
  • 264a StGB Kapitalanlagebetrug
  • 266 StGB Untreue
  • 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen
  • 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
  • 274 StGB Urkundenunterdrückung
  • 153 StGB Falsche uneidliche Aussage
  • 164 StGB Falsche Verdächtigung
  • 185 StGB Beleidigung
  • 181 StGB Verleumdung
  • 216 StGB Tötung auf Verlangen
  • 223a StGB Gefährliche Körperverletzung
  • 224 StGB Schwere Körperverletzung
  • 239 StGB Freiheitsberaubung
  • 246 StGB Unterschlagung
  • 263 StGB Betrug
  • 264 StGB Subventionsbetrug
  • 265b StGB Kreditbetrug
  • 267 StGB Urkundenfälschung
  • 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten
  • 273 StGB Gebrauch falscher Beurkundung
  • 283b StGB Verletzung der Buchführungspflicht
  • 283c StGB Gläubigerbegünstigung
  • 303 StGB Sachbeschädigung
  • 323 StGB Baugefährdung
  • 324 StGB Gewässerverunreinigung
  • 325 StGB Luftverunreinigung
  • 326 StGB Umweltgefährdende Abfallbeseitigung
  • 328 StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen
  • 330a StGB Schwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften
  • 332 StGB Bestechlichkeit
  • 334 StGB Bestechung
  • 348 StGB Falschbeurkundung im Amt
  • 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
  • 283d StGB Schuldnerbegünstigung
  • 303a StGB Datenveränderung
  • 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
  • 324a StGB Bodenverunreinigung
  • 325a StGB Verursachen von Lärmerschütterungen und nichtionisierender Strahlen
  • 327 StGB Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
  • 330 StGB Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
  • 331 StGB Vorteilsname
  • 333 StGB Vorteilsgewährung
  • 340 StGB Körperverletzung im Amt
  • 353d StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
  • 38 WpHG Insider-Verstöße
  • 3 UWG Irreführende Angaben
  • 4 UWG Strafbare Werbung
  • 17 UWG Verletzung der Geheimhaltungspflicht
  • 18 UWG Verwertung von Vorlagen
  • 20 UWG Verleiten und Erbieten zum Verrat
  • 43 BDSG Vorsätzliche Weitergabe personenbezogener Daten
  • 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
  • 107 UrhG Unzulässige Anbringen der Urheberbezeichnung
  • 108 UrhG Unerlaubter Eingriff in verwandte Schutzrechte
  • 108a UrhG Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

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