Veranstalterhaftpflichtversicherung Kosten Onlinevergleich
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Veranstaltungen lassen sich verschiedene Kategorien einteilen. Doch egal ob Künstler, Sportler oder andere Akteure an einem Event teilnehmen, immer eine große Zahl an Menschen teilnehmen, steigt auch die Gefahr, dass es Unfällen oder anderweitigen Schäden kommt. Haften hierfür muss in den meisten Fällen der Veranstalter, was im besten Fall nur eine Umsatzeinbuße und im schlimmsten den finanziellen Ruin bedeuten kann. Denn gerade wenn Personen bei einer Veranstaltung zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen schnell in die Millionen gehen. Hierfür muss der Veranstalter dann mit seinem gesamten Vermögen und Zeit seines Lebens haften. Wer einen Event plant, sollte sich deshalb frühzeitig Gedanken über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung machen. Im Vergleich zu den beinhalteten Leistungen sind die Kosten relativ gering.
Bei jedem Event eine Veranstalterhaftpflicht
Der Gesetzgeber schreibt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zwar nicht zwingend vor, dennoch sollte diese für jedes Event abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt zudem für Sportveranstaltungen. Da hier ein besonders hohes Risiko von Verletzungen besteht, können diese nur dann durchgeführt werden, wenn vorher eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen wurde. Aber auch bei Musikkonzerten ist eine vorige Absicherung in jedem Fall sinnvoll. Es kann sonst passieren, dass Verträge mit Musikern ihre Gültigkeit verlieren, wenn in diesen nicht auf eine bestehende Veranstalterhaftpflichtversicherung hingewiesen wird. Im schlimmsten Fall droht dann eine Absage der gesamten Veranstaltung und damit verbunden erhebliche Kosten.
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Leistungen der Veranstalterhaftpflichtversicherung
Die Policen decken in der Regel alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Rahmen der versicherten Veranstaltung entstehen. Bezüglich der Vermögensschäden gibt es jedoch eine Einschränkung. Diese werden nur dann übernommen, wenn sie in Zusammenhang mit einer Person auftreten. Kommt beispielsweise ein Besucher durch herabstürzende Bauteile oder eines unzureichend verlegten Kabels zu Schaden und kann deshalb für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten, so muss der Veranstalter für den Verdienstausfall aufkommen. Die Schadensersatzforderung wird schriftlich zumeist über einen Anwalt beim Veranstalter eingereicht. Sofern dieser keine Veranstalterhaftpflicht besitzt, müssen die kompletten Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Hierzu gehören neben dem Verdienstausfall auch die Behandlungskosten sowie ein Schmerzensgeld.
In der Veranstalterhaftpflicht ist darüber hinaus noch ein passiver Rechtsschutz enthalten. Dieser prüft zunächst alle eingehenden Forderungen bezüglich ihrer Berechtigung. So kann der Veranstalter beispielsweise nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich Gäste untereinander Schaden zufügen weil sie vielleicht etwas zu heftig tanzen. In diesem Fall wehrt die Veranstalterhaftpflicht die gestellten Ansprüche ab. Falls erforderlich geschieht dies auch per Gericht, wobei die Versicherung sämtliche Kosten für Anwälte, Gericht oder Gutachter übernimmt. Sofern die Forderung auf Schadensersatz berechtigt ist, wird diese von der Veranstalterhaftpflichtversicherung reguliert. Die Haftpflicht kommt jedoch nicht nur für Schäden auf, die während der Veranstaltung entstehen. Abgedeckt ist auch der An- und Aufbau des benötigten Equipments.
Eine ausreichende Deckungssumme wählen
Um im Schadensfalls umfassend abgesichert zu sein, sollte für die Veranstalterhaftpflicht immer eine ausreichend hohe Deckungssumme gewählt werden. Experten empfehlen eine Summe von mindestens 2 Millionen Euro. Um eine Unterversicherung auszuschließen sollte Veranstalter jedoch immer die höchstmögliche Absicherung wählen. Wie hoch diese ausfällt ist je nach Anbieter unterschiedlich. Wer sich bezüglich der benötigten Deckung unsicher ist sollte sich diesbezüglich von einem Fachmann beraten lassen. Zu beachten ist, dass jede Veranstaltung hinsichtlich des Gefahrenpotenzials unterschiedlich ist. Bei einem großen Open-Air-Konzert ist dieses sicher deutlich höher als bei einer Ausstellung mit nur wenigen Teilnehmern.
Für jeden Bedarf den passenden Versicherungsschutz
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet gewisse Grundleistungen, die bei jedem Anbieter ähnlich sind. Dazu kann die Police über verschiedene Zusatzmodule an den individuellen Bedarf angepasst werden. Sinnvoll ist unter anderem eine Umwelthaftpflicht. Diese kommt beispielsweise für Schäden am Boden auf, wenn dieser durch auslaufende Flüssigkeiten verunreinigt wird.
Je nach Wunsch kann die Police für eine einzelne Veranstaltung oder auch als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Professionelle Veranstalter, die mehrere Events durchführen sollten sich nach Möglichkeit für eine jährliche Absicherung entscheiden. Die Kosten sind hierfür deutlich geringer als bei einzelnen Policen. Einzelne Versicherungen sind nach dem kompletten Abbau der Veranstaltung automatisch wieder beendet.
Der Versicherungsschutz gilt generell für alle Mitarbeiter, die mit der Durchführung einer Veranstaltung beschäftigt sind. Hierzu gehören auch Hilfskräfte sowie freie Honorarkräfte sowie die anwesenden Künstler und ihre Crew.
Auf mögliche Ausschlüsse bei der Veranstalterhaftpflicht achten
Wie bei jeder Versicherung gelten auch bei der Veranstalterhaftpflicht gewisse Ausschlüsse. So können besonders gefährliche Veranstaltungen vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Möglich ist auch, dass bei sehr teurem Equipment eine zusätzliche Absicherung benötigt wird. Wer beispielsweise eine Hüpfburg bei seinem Event ausstellt, kann diese gegen einen Aufpreis in den Leistungsumfang der Veranstalterhaftpflichtversicherung einschließen. Bei einigen Assekuranzen kann für Events mit einem besonders hohen Gefahrenpotenzial generell keine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Hierzu gehören beispielsweise Events im Bereich Motorsport, Demonstrationen, Hardrock-Konzerte oder politische Veranstaltungen. Das Risiko von Ausschreitungen mit sehr hohen Schäden ist den meisten Versicherern hier zu hoch. Dazu ist auch das Verletzungsrisiko bei solchen Veranstaltungen überdurchschnittlich hoch.
Für Veranstaltungen bei denen Extremsportarten ausgeübt werden kann in der Regel ebenfalls keine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Als Extremsportarten gelten unter anderem Stuntshows, River-Rafting, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen oder Free-Climbing. Ein weiterer Ausschluss Personenschäden die auf einem Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit beruhen. Bei Krankheiten oder Unfällen der Crew-Mitglieder greift der Versicherungsschutz einer Veranstalterhaftpflichtversicherung in der Regel ebenfalls nicht. Zur Absicherung wird hierfür eine separate Krankenversicherung benötigt.
Je nach Veranstaltung sollte darauf geachtet werden, dass auch der Diebstahl von Ausstellungsgegenständen durch die Veranstaltungshaftpflicht abgedeckt wird. Schäden an Zelten, Plätzen oder wegen können mit einer leistungsstarken Police ebenfalls versichert werden.
Veranstalterhaftpflicht immer vergleichen
Das Angebot an Veranstalterhaftpflichtversicherungen ist sehr große wobei sich Leistungen und Kosten zum Teil deutlich unterscheiden. Aus diesem Grund sollte vor dem Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung immer ein genauer Vergleich durchgeführt werden. Mit einem Online Vergleichsrechner ist dies in wenigen Augenblicken erledigt. In der Datenbank des Vergleichsrechners finden sich eine Vielzahl von Tarifen, die permanent auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.
Ein wichtiges Kriterium für die Prämienhöhe ist Teilnehmerzahl der Veranstaltung. Aus diesem Grund muss die Zahl der Personen welche an einer Veranstaltung teilnehmen bei einem Vergleich angegeben werden. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, sollte immer die nächst höhere Kategorie wählen. Ansonsten droht im Schadensfall ein Verlust des Versicherungsschutzes. Die Kosten hierfür sind nur unmerklich höher.
Neben Leistungen und Kosten sollte bei einem Vergleich auch auf den Service der Anbieter geachtet werden. Wichtig ist dabei insbesondere eine schnelle und unbürokratische Schadensregulierung. Gerade bei Personenschäden ist es wichtig, dass dem Geschädigten so schnell wie möglich geholfen wird.
Veranstalterhaftpflicht online abschließen
Wer nach dem Vergleich eine auf den individuellen Anspruch zugeschnittene Veranstalterhaftpflichtversicherung gefunden hat, kann die Police in aller Regel direkt online abschließen. Gerade wenn bis zum betreffenden Event nur noch sehr wenig Zeit bleibt, sollten Veranstalter auf einen Online-Abschluss zurückgreifen. In der Regel bieten die Assekuranzen kurzfristig eine Deckungszusage an, sodass die Police auch noch kurz vor dem Event abgeschlossen werden kann.
Wichtig ist, dass alle geforderten Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden. Wer beispielsweise bei der Teilnehmerzahl oder der Art des Events schwindelt um Kosten zu sparen, riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz.
Diese Veranstaltungen sind versicherbar:
Ausstellung, Bauernwettreiten (Ringreiten), Ball, Bürgerfest, Faschingsumzug, Festveranstaltung, Flohmarkt, Heimatfest, Hundeschlittenrennen, Jugendturntage, Karnevalsumzug, Kinderfest, Kirmes, Kriegsvereinsfest, Regimentsfeier, Schützenfest, Kongress, Konzert, Marktveranstaltung, Maifest, Maibaum, Martinsumzug, Messe, Musikfest, Pferderennen auf angelegter Rennbahn, Politische Veranstaltungen, Privates Straßenfest, Radrennen auf angelegter Rennbahn bei Fliegerrennen / Steherrennen, Radrennen auf offener Strecke, Sängerfest, Schlittenrennen, Skikjöring, Schützenfest ohne Vogel- und Scheibenschießen, Schützenfest mit Vogel- und Scheibenschießen, Seminar, Sommerfest, Sportveranstaltung, Stadtfest, Studienfahrt / Ferienwanderung (ohne Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer), Studienfahrt / Ferienwanderung (inkl. Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer), Stiftungsfest, Tagung, öffentliche Tanzveranstaltung, Trachtenfest, Viehauktion (Tierschau, Pferde- und Viehmarkt, Viehausstellung), Volksfest, Wasserfest, Ruder- und Segelregatta, Weihnachtsfest, Weihnachtsbaum, Wettkampfveranstaltung, Winzerfest, Zeltlager (ohne Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer), Zeltlager (inkl. Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer).
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