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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen und ist wichtig für alle Berufsgruppen die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind. Dazu gehören Selbständige, Freiberufler, Dienstleister aber auch Vereine oder Stiftungen.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen oder nur nebenberuflich tätig sind. Selbst wenn Sie ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, beispielsweise als Vorstand eines Vereins, haften Sie per Gesetz für Schäden, die Dritten durch Ihren Fehler entstehen.

Hier einige Beispiele für Berufsgruppen:

        ≡      Anwälte

        ≡      Architekten

        ≡      Buchhalter

        ≡      Gutachter

        ≡      Hausverwalter

        ≡      IT-Dienstleister

        ≡      Makler – Immobilien, Versicherungen

        ≡      Notare

        ≡      Personalberater

        ≡      Promoter

        ≡      Sachverständige

        ≡      Steuerberater

        ≡      Übersetzer

        ≡      Unternehmensberater

        ≡      Vereine und Verbände

        ≡      Werbeagenturen

        ≡      Wirtschaftsprüfer

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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und

wozu ist sie da

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert Sie bzw. Ihr Unternehmen gegen finanzielle Schadenersatzansprüche ab.

Sie deckt berufliche Verstöße, Fehler und Ereignisse ab, bei denen Selbständige, Dienstleister und Freiberufler bei Ihren Kunden Vermögensschäden verursachen.

Solche Vermögensschäden können einen großen finanziellen Schaden verursachen und unter Umständen Ihre Existenz bedrohen.

Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sehr wichtig – für bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sogar Pflicht.

Hinweis: Grob fahrlässig sowie vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versicherbar!

 

Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet im Schadenfall wichtigen Versicherungsschutz. Gegen diese Schäden sichert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab:

Versicherte Haftpflichtschäden

≡      Planungsfehler

≡      Falschberatung

≡      Fristversäumnis

≡      Programmierfehler

Versicherte Eigenschäden

≡      Rufschädigung und Vertrauensschäden durch Mitarbeiter

≡      D&O-Versicherung für Manager

Individuelle Deckungskonzepte

≡      geschlossene Deckung

≡      offene Deckung (auch All-Risk-Deckung)

≡      optionale Erweiterung um Personen- und Sachschäden

Wie hoch sollte die Deckungssumme bei der Vermögensschadenversicherung sein

Wie hoch die Deckungssumme bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist, wird immer individuell entschieden:

        ≡      Wie groß ist das Unternehmen bzw. die Firma?

        ≡      Wie hoch ist der finanzielle Schaden, der einem Kunden zugefügt              werden kann?

Die Versicherungssummen liegen normalerweise bei 100.000 Euro bis über 1 Mio. Euro pro Schadensfall.

Die Kosten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt davon ab, wie hoch das Risiko Ihres Unternehmens/Firma/Vereins ist, einen Schaden zu verursachen. Die Größe der Gefahr wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Das kann sein: 

≡      Ihr Tätigkeitsfeld

≡      Ihre Anzahl der Geschäftsführer und Mitarbeiter

≡      Ihr jährlicher Umsatz

Die Beitragshöhe für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich nach der gewählten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung. Es gibt unterschiedliche Tarife die frei wählbar für das Berufsfeld Ihres Unternehmens/Firma sind. Die Deckungssumme soll aber so hoch gewählt werden, um im Schadensfall nicht auf einen Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Es lohnt sich also  Angebote mit verschiedenen Deckungssummen anzeigen zu lassen.  

Hier einige Schadenbeispiele für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
  • Bei der Beratung eines Start-up-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen EU-Förderung nicht berücksichtigt.
  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion des Klientels unnötig ausgeweitet.
  • Die fehlerhafte Einschätzung der Hard- und Softwarepotenziale führt zu unnötigen Investitionen.
  • Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
  • Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den/die Auftraggeber zu einem Schaden.
  • Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen, unnötigen Lohnkosten für den/die Auftraggebern.
  • Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
  • Im Rahmen des Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.
  • Ein Rechtsanwalt vertritt seinen Mandaten in einem Zivilprozess. Wegen organisatorischer Schwierigkeiten in der Kanzlei kann er eine Frist nicht einhalten. Für den Mandanten war es die letzte Chance, Widerspruch         gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
  • Ein Unternehmensberater wird von einem IT-Start-up beauftragt, die junge Firma während der Existenzgründung zu beraten. Der Berater versäumt es allerdings die Unternehmensgründer auf mögliche staatliche Förderleistungen hinzuweisen. Dadurch entsteht dem Start-up ein Vermögensschaden von 55.000 Euro.

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