Rechnungszins PKV – ein Vergleich der sich lohnt.

Welchen Einfluss hat der PKV – Rechnungszins auf die Beiträge?   

Sie sind auf der Suche nach einer beitragsstabilen Krankenversicherung? Dann informieren Sie sich auch über den aktuell in der Tarifkalkulation verwendeten Rechnungszins. Ein schon heute nieder kalkulierter Rechnungszins gibt Sicherheit bei weiter sinkenden Kapitalmarktzinsen.

Der Rechnungszins ist für viele Versicherungsnehmer nur eine abstrakte Größe. Was dazu führt, dass ihm nur wenig Beachtung geschenkt wird. Wenn Zinsen fallen, kann das Sparfüchse ganz schön nervös machen. In der Vergangenheit war der Rechnungszins bei etwa 3,5 Prozent relativ konstant. Seit der anhaltenden Niedrigzinspolitik gewinnt er immer mehr an Bedeutung und ist somit ein stark unterschätzter Einflussfaktor in der Beitragsgestaltung der privaten Krankenversicherung. Warum aber ein niedriger Rechnungszins ausgerechnet in der privaten Krankenversicherung für stabile Beiträge sorgt, wird erst auf den zweiten Blick sichtbar.

Die Auswirkungen in der Krankenvollversicherung und der Pflegeversicherung sind dabei sehr unterschiedlich zu bewerten. Eine Absenkung des Rechnungszinses von nur 0,1% Punkten in der Krankenvollversicherung führt bereits zu einer Beitragssteigerung von ca. 1-1,5 %.

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Bereits mit der Einführung der Unisex-Tarife 2012 wurde den Versicherungsgesellschaften von der Deutschen Aktuarsvereinigung (DAV) empfohlen, den Rechnungszins auf 2,75 Prozent anzupassen. Inzwischen kalkulieren einige Versicherungen bereits mit nur noch mit 2,3 % oder auch mit 2,00 %. Es gibt aber auch noch Anbieter mit einem Rechnungszins von über 3%. Diese Ausreiser finden wir oft in Tarifen die lange keine Anpassung der Beiträge hatten.

Aufgrund der Zinssituation waren in letzter Zeit immer mehr Versicherungen gezwungen Ihren Rechnungszins zu senken. Dies traf in erster Linie Neukunden. Aber auch Beitragsanpassungen für Bestandskunden werden unvermeidlich. Warum? Auch Private Krankenversicherungen investieren ihre Beitragseinnahmen an den Kapitalmärkten. Theoretisch sollten sich die damit erwirtschafteten Erträge beitragsentlastend für die Versicherten auswirken. Der Rechnungszins spiegelt dabei eine Art Durchschnittswert für verschieden Zeiträume und Anlagen wieder. Des Weiteren gibt es aber auch Vorgaben der BaFin, an die sich die Versicherer bei Ihrer Kalkulation halten müssen. So darf der Rechnungszins nicht über dem sogenannten aktuariellen Unternehmenszins liegen. Der Rechnungszins muss perspektiv ausreichend sicher festgelegt werden, damit er auch tatsächlich in der Zukunft am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden kann

Auch perspektivisch nehmen die Bedeutung des Rechnungszinses und die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt an Bedeutung für die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung zu. Ein Großteil der investierten Gelder kommt aus den Altersrückstellungen der Beitragszahler. Dabei kalkulieren sich künftige Beiträge wie ein langfristiger Sparvertrag.

Bei Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung bedeutet heute ein niedriger Rechnungszins durchaus mehr Sicherheit für zukünftige stabile Beiträge. Wird von Anfang an mit einem niedrigen Rechnungszins kalkuliert, bedeutet dies zwar zu Beginn höhere Beiträge, zahlt sich aber dafür später aus. Die Differenz zur tatsächlichen Nettoverzinsung wird vor allem für die Beitragsstabilität im Rentenalter benötigt. Gleichzeitig verhindert ein niedriger Rechnungszins von Beginn an Beitragssprünge wie sie durch Anpassungen in einer anhaltenden Niedrigzinsphase unvermeidlich wären. Leider gehen die Versicherer nicht immer transparent mit dem in ihrer Kalkulation verwendeten Rechnungszins um, sondern machen daraus ein großes Geheimnis.

Rechnungszins        =       angenommene Rendite der Altersrückstellungen

niedriger Rechnungszins

=

höhere Beiträge für junge Versicherte

=

stabile Beiträge im Alter

Fazit: Bei Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Versicherte bei der Wahl des Versicherungsunternehmens also auf einen möglichst niedrigen Rechnungszins achten.

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