BU Tipps – Wir analysieren – Sie profitieren!

Eine Berufsunfähigkeit gehört zu den Risiken, die heutzutage am meisten unterschätzt werden. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich finanziell absichern, falls Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Dabei ist es für Verbraucher nicht immer ganz einfach, die in den Vertragsbedingungen der Versicherer aufgeführten Klauseln zu verstehen. Im Folgenden finden Sie wichtige BU Tipps, worauf Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten.

Abstrakte Verweisung

Ein wichtiger BU Tipp gleich zu Beginn. Achten Sie darauf, dass der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen auf eine abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung ausdrücklich verzichtet. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine anderweitige bzw. eine zuvor nicht ausgeübte Tätigkeit verwiesen werden können.

Altersbedingter Kräfteverfall

Von einem Kräfteverfall spricht man, wenn es zu einem Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte kommt bzw. wenn die Belastbarkeit stärker eingeschränkt ist, als für das entsprechende Alter normal wäre. Unser BU Tipp hierzu: Der Versicherer sollte in seinen Vertragsbedingungen auf die neue VVG-2008 Klausel zum altersbedingten Kräfteverfall verzichten.

Arbeitsunfähigkeit

Bei einigen Tarifen ergibt sich bei einer medizinischen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten ein eigener Leistungsfall. Sie erhalten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine zeitlich befristete Zusatzleistung. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem Prognosezeitraum von 6 Monaten beim Feststellen einer Berufsunfähigkeit. Eine mögliche Berufsunfähigkeit wird immer separat geprüft.

Ausbildung

Zu den wichtigen BU Tipps gehört es, die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits mit Beginn der Ausbildung abzuschließen. Damit bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit der zu erlernende Ausbildungsberuf zugrunde gelegt wird, sollte dies ausdrücklich im Bedingungswerk des Versicherers verankert sein. Der Versicherungsschutz beginnt dann im Regelfall mit dem ersten Tag der Ausbildung.

Begrenzung ambulanter Gesundheitsfälle auf 5 Jahre

Wählen Sie nach Möglichkeit eine Versicherung, bei der die Anzeigepflicht von ambulanten Behandlungen auf einen Zeitraum von 5 Jahren begrenzt ist. Unser Bu Tipp hierzu: Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren, müssen Sie alle bereits bestehenden körperlichen Beeinträchtigungen wie z.B. dauerhafte Folgen eines Unfalls angeben.

Begrenzung stationärer Gesundheitsfälle auf 10 Jahre

Analog zum vorigen BU Tipp sollten Sie beim Vertragsschluss maximal die stationären Behandlungen der letzten 10 Jahre angeben müssen. Zu den wichtigsten BU Tipps gehört auch hier, dass keine bestehenden Beeinträchtigungen oder dauerhaften Unfallfolgen verschwiegen werden dürfen.

Beitragserhöhungen

Hier einer der wichtigen BU Tipps um mögliche Beitragserhöhungen zu begrenzen. Achten Sie darauf, dass der Versicherer in seinem Vertragswerk auf die Anwendung des § 163 Abs. 1 Satz 2 VVG verzichtet. Dadurch ist sichergestellt, dass Beitragserhöhungen nur bis zur Höhe des Bruttobeitrags durchgeführt werden.

Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist ein wichtiger BU Tipp für alle Beamte, die sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern möchten. In diesem Fall muss in den Vertragsbedingungen eine Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden sein, in der eine Dienstunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeit gleichgesetzt wird. Achten Sie dabei auf den genauen Wortlaut der Klausel.

Dread-Disease-Leistungen

In vielen Fällen wird die Berufsunfähigkeit durch eine schwere Erkrankung wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall ausgelöst. Die Feststellung, ob die berufliche Arbeitskraft dauerhaft um mehr als 50 Prozent eingeschränkt ist, dauert in der Regel jedoch mehrere Monate. Unser BU Tipp für solche Fälle ist die Vereinbarung eines zusätzlichen Überbrückungsgeldes im Falle einer schweren Erkrankung. Solche sogenannten Dread-Disease-Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten bezahlt. Dies ist jedoch nicht vergleichbar mit einer eigenständigen Dread-Disease-Versicherung, welche den Versicherten mit einer deutlichen höheren Leistung gegen die Risiken einer schweren Erkrankung absichert. Je nach Versicherung umfasst der Leistungskatalog bis zu 47 unterschiedliche Erkrankungen.

Dynamische Anpassungen

Zu den wichtigsten BU Tipps gehört auch die Vereinbarung einer automatischen jährlichen Anpassung der Versicherungssumme. Aufgrund der bestehenden Inflation kommt es während der Vertragslaufzeit zu einem Kaufkraftverlust. Ein Heute vereinbarte Versicherungssumme ist in einigen Jahren deutlich weniger Wert. Wir geben deshalb den BU Tipp eine jährliche dynamische Anpassung zwischen 1 und 5 Prozent zu vereinbaren. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer bedingungsgemäß im Leistungsfall die laufenden Anpassungen akzeptiert und die komplette Berufsunfähigkeitsrente auszahlt. Einige Versicherer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, eine zusätzliche summenabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung beispielsweise bei einer jährlichen Rentenzahlung von 30.000 Euro durchzuführen. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, müssen Versicherte einen Einkommensnachweis vorlegen, der im Verhältnis zur vereinbarten BU-Rente steht. Besonders bei Selbstständigen kann dies aufgrund stark schwankender Einkommen zu Problemen führen.

Einkommensabhängige Lebensstellung

Im Bedingungswerk des Versicherers, sollte ganz klar geregelt sein, dass ab einer Einkommenseinbuße von 20 Prozent eine Änderung der Lebensstellung anerkannt wird. In diesem Fall sind Angestellte vor einer konkreten Verweisung bzw. Selbstständige vor einer Umorganisation des Arbeitsplatzes geschützt. Gleichzeitig sichert dies die zukünftige Rente bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit und freiwilliger Aufnahme einer Tätigkeit bei gesundheitlicher Verbesserungen.

Flugunfähigkeitsklausel

Ein wichtiger BU Tipp für Flugpersonal. In den Vertragsbedingungen sollte eine zusätzliche Klausel – Loss of Licence – enthalten sein. Diese besagt, dass bei der Attestierung einer Fluguntauglichkeit automatisch der Leistungsfall eintritt.

Garantierte Rentensteigerung

Zu den wichtigsten BU Tipps gehört die Vereinbarung einer garantierten jährlichen Rentensteigerung zwischen 1 und 5 Prozent im BU-Leistungsfall. Sie ist nicht zu verwechseln mit der jährlichen dynamischen Vertragsanpassung bei der sich Beitrag und BU-Rente gleichermaßen erhöhen. Die Bedeutung dieses BU Tipps hat sich durch die Senkung der Überschussbeteiligungen nochmals deutlich erhöht. Ohne eine solche Vereinbarung ist es nicht möglich, den inflationsbedingten Kaufkraftverlust sicher auszugleichen. Einige Versicherer weisen die Rentensteigerung im Leistungsfall durch eine sogenannte variable Überschussdeklaration aus. Diese ist jedoch von den zukünftigen Anlageergebnissen der Versicherung abhängig. Selbst bei namhaften Gesellschaften sind die Steigerungssätze oftmals sehr niedrig. Sie können die variablen Rentensteigerungssätze auch bei bereits laufenden BU-Renten jährlich neu anpassen.

Infektionsklausel

Ärzte und medizinisches Personal sollten den folgenden Bu Tipp beherzigen und auf das Vorhandensein einer sogenannten Infektionsklausel achten. In dieser wird festgelegt, dass bei Ärzten und medizinischem Personal* denen von der zuständigen Behörde aufgrund des § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein vollständiges Berufsverbot von mindestens 6 Monaten auferlegt wird, automatisch der Leistungsfall eintritt.
*muss separat ausdrücklich ausgewiesen werden

Keine zeitlich befristeten Anerkennungen

Wichtige Bu Tipps gibt es auch betreffs einer zeitlich befristeten Leistungsanerkennung. Nach Möglichkeit sollten Versicherer in ihren Bedingungen komplett auf eine solche Befristung verzichten. Stattdessen sollte der Leistungsanspruch mittels der jährlichen Nachuntersuchung erfolgen. Beachten Sie diesen BU Tipp, dann müssen Sie die Berufsunfähigkeitsrente später nicht nochmals komplett neu beantragen. In der Praxis kommt es dadurch zu bedeutend weniger Härtefällen. In einigen Vertragsbedingungen ist eine einmalige Befristung von 12 Monaten vorgesehen. Diese Regelung halten wir für nicht optimal jedoch für vertrtbar.

Konkrete Verweisung

Dieser BU Tipp ist in erster Linie für Angestellte wichtig, die eine Tätigkeit mit einem breiten Berufsbild ausüben. Wird auf eine konkrete Verweisung verzichtet, so können Versicherte nicht auf eine anderweitige der Ausbildung oder des Studiums angemessene Tätigkeit verwiesen werden selbst wenn sie diese konkret ausüben und aus der Tätigkeit ein Einkommen beziehen. Das gilt insbesondere auch für operativ tätige Ärzte die nach Eintritt der Berufsunfähigkeit auf eine Gutachtertätigkeit umschwenken, da die Gutachtertätigkeit in der Regel wesentlich schlechter bezahlt wird als die des operativ tätigen Arztes.

Krankentagegeldregelung

Treffen Sie eine solche Vereinbarung mit Ihrer BU-Versicherung, erhalten Sie ein Überbrückungsgeld in Höhe von sechs BU-Renten. Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung, dass die Zahlung des Krankentagegelds durch den Krankenversicherer eingestellt wurde.

KTG-Bedingungsanpassung

In diesem Fall wird zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung eine sogenannte Anpassungsklausel vereinbart. Somit ist sichergestellt, dass die beiden Leistungen übergangslos gezahlt werden und es im Leistungsfall zu keiner Versorgungslücke kommt. In der Praxis wird diese Möglichkeit jedoch nur von Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten, die sich in einem Konzernverbund mit einer Krankenversicherung befinden.

Lebenslange BU_Rente

Die Vereinbarung einer lebenslangen BU_Rente gehört zu den wichtigsten BU Tipps, eine ausreichende Altersrente aufzubauen. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten jedoch nur eine Rentenzahlung bis zum 60. oder 67. Lebensjahr an. Unser BU Tipp für junge Versicherungsnehmer lautet deshalb, immer eine lebenslange BU-Rente zu vereinbaren. Allerdings hat dieser zusätzliche Schutz auch seinen Preis. Versicherte müssen hier mit Mehrkosten von etwa 25 Prozent rechnen. Zudem gilt die lebenslange BU-Rente zumeist nur bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, die vor dem 40. Lebensjahr eintritt.

Leistungen bei Verkehrsdelikten

Bei Verkehrsdelikten sollten Sie separate BU Tipps beherzigen und darauf achten, dass die Versicherung die vereinbarten Leistungen unabhängig von ihrerseits begangener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz erbringt. Bei Beachtung dieses BU Tipps bleibt Ihnen er ansonsten oftmals erforderliche Gang zum Gericht erspart.

Medizinische Mitwirkungspflichten

Hier ein ebenfalls sehr wichtiger BU Tipp. Achten Sie darauf, dass der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen die Anerkennung einer Leistungspflicht nicht von bestimmten Behandlungen oder Operationen abhängig macht. Ausgenommen sollte lediglich die Anordnung von Heil- und Hilfsmitteln sein.

Nachversicherungsgarantien

Im Folgenden einige wichtige BU Tipps zu den vereinbarten Nachversicherungsgarantien. Zunächst sollte eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen nicht nur bei wichtigen Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Kauf einer Immobilie möglich sein. Die Praxis zeigt immer wieder, dass eine Erhöhung in solchen Fällen nicht von allen Versicherten wahrgenommen wird. Zudem sollte bedacht werden, dass es zumeist gewisse Fristen gibt, in denen die Erhöhung nach einem solchen Ereignis geltend gemacht werden muss. Der Versicherer sollte auf eine Summenbegrenzung pro Ereignis und Jahr verzichten. Gerade junge Versicherte wünschen sich oftmals eine Verdoppelung bzw. Maximierung des Versicherungsschutzes. Eine vereinbarte Summenbegrenzung von beispielsweise 500 Euro pro Ereignis und Jahr wäre hier in jedem Falle kontraproduktiv.

Pflegebedürftigkeit

Der Versicherer sollte bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit (optimal ab 1 Punkt), geregelt nach einem klar definierten Pflegepunktkataloges, die Berufsunfähigkeit ohne weitere Prüfungen anerkennen. Bedenken Sie jedoch, dass die Berufsunfähigkeit in der Praxis zumeist vor der Pflegebedürftigkeit eintritt.

Pflegeversicherung

In der Regel endet die Leistungspflicht bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit 60. Bzw. 67. Lebensjahr. Unser BU Tipp lautet deshalb eine zusätzliche Option mit Pflegeleistungen zu vereinbaren, die ohne Altersbegrenzung gezahlt werden.

Rückkehrpflicht auf eigene Kosten

Nehmen Sie sich die folgenden BU Tipps zu herzen und achten Sie auf einen weltweit gültigen Versicherungsschutz. Zudem sollte der Versicherer bei einem Leistungsfall im Ausland auf die gesetzliche Rückkehrpflicht im Rahmen einer Erst- oder Nachprüfung verzichten. Sofern aus medizinischen Gründen eine Untersuchung in Deutschland erforderlich sein sollte, in jedem Falle eine Übernahme der Reise- und Behandlungskosten durch den Versicherer vereinbart werden.

Sofortzahlung einer Jahresrente

Wer eine solche Leistung vereinbart, erhält bei Feststellung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit sofort eine komplette Jahresrente ausgezahlt. Dies ist beispielsweise sinnvoll, um bei Einschränkungen der Bewegungsfreiheit erforderliche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Da solche Aufwendungen in der Regel nicht mit den monatlichen Rentenzahlungen zu finanzieren sind. Unser BU Tipp lautet: Wenn Sie bereit sind den Mehrbeitrag für diese Leistung zu bezahlen immer eine solche Sofortrente zu vereinbaren.

Strahlenklausel

Wir geben Ihnen den BU Tipp auch den berufsmäßigen Umgang mit Strahlen in den Versicherungsschutz einzuschließen. Beachten Sie jedoch, dass eine Strahlung aus Kernreaktoren generell vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

Studenten

Auch für Studenten gibt es verschiedene BU Tipps zu beachten. So sollte bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit bedingungsgemäß immer der mit dem Studienabschluss angestrebte Beruf zugrunde gelegt werden. Auf zeitliche Fristen sollte der Versicherer in jedem Fall verzichten, sodass der Versicherungsschutz bereits ab dem ersten Tag des Studiums gilt.

Umorganisation des Arbeitsplatzes

Wir geben Ihnen den BU Tip, beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf die Prüfung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet. Dieser BU Tipp gilt insbesondere für leitende Angestellte ohne Direktionsrecht sowie auch für Selbstständige. Aufgrund seiner Weisungsgebundenheit haben Angestellte in der Regel keine Möglichkeit, den Rahmen der täglichen Arbeiten zu verändern.

Unterbrechung des Versicherungsschutzes

Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz während der Laufzeit möglichst flexibel angepasst werden kann. Dazu gehört z.B. die Möglichkeit, den Versicherungsschutz beispielsweise bei einer längeren Arbeitslosigkeit oder während der Kindererziehung ruhen zu lassen. Der Versicherungsschutz wird dann auf eine Mindestrente von 75 Euro reduziert, was zu einer beträchtlichen Ersparnis führt. Nach der vereinbarten Frist von 12, 24 oder 36 Monaten kann ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf die ursprünglich vereinbarten Leistungen aufgestockt werden.
Unser Top-Tipp: Sprechen Sie im Bedarfsfall mit Ihrem Versichere. Viele bieten je nach Bestandsdauer eine Stundung der Beiträge an. Dabei bleibt Ihnen der volle Versicherungsschutz erhalten. Wenn Sie wieder zahlungskräftig sind, können Sie zwischen einem minimal erhöhtem Beitrag oder einer leichten Senkung der BU-Rente wählen.

Verweisung in einen Zweitberuf

Eine Prüfung des Versicherungsfalls sollte bei Angestellten immer auf Basis des zuletzt ausgeübten Berufs erfolgen. Bei einigen Versicherern ist in den Vertragsbedingungen eine zeitliche Befristung zwischen 12 und 24 Monaten enthalten. Dies gibt dem Versicherer die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer auf einen zuvor ausgeübten Beruf (Arbeitgeberwechsel) oder einen Zweitberuf zu verweisen.

Zinslose Stundung der Beträge

Für die Dauer der Leistungsprüfung können die Beiträge auf Antrag des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise zinslos gestundete werden. Dabei muss immer darauf geachtet werden, wie der Zeitpunkt definiert wird, zu dem die Zahlungspflicht wieder einsetzt. Für den Versicherten am besten ist, wenn die endgültige rechtliche Entscheidung als Zeitpunkt angegeben wird. Zu beachten ist dabei, dass bei einer negativen Entscheidung zum Leistungsfall, die gestundeten Beiträge nachgezahlt werden müssen.

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