Besteuerung von Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen

Vergessen Sie nicht das Finanzamt.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bedacht werden, dass die gezahlten Renten versteuert werden müssen. Dadurch verringert sich automatisch auch die Auszahlung. Deshalb sollte Sie die zu zahlenden Steuern direkt bei der Vereinbarung der monatlichen Rente berücksichtigen.

Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern

Bei Renten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Zeitrente, die immer für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird. Die Leistungsdauer wird ebenfalls direkt bei Vertragsabschluss vereinbart. In der Regel wird die monatliche Rente bis zum 60. 65. oder inzwischen 67. Lebensjahr gezahlt. Als abgekürzte Leibrente werden die Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern immer vom Ertragsanteil berechnet. Wie hoch der zu versteuernde Anteil genau ist, hängt immer davon ab, wie lange die Rente ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit noch gezahlt wird. Je länger die Leistungsdauer ist, desto höher fallen auch die Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern aus. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren beträgt der Ertragsanteil 5 Prozent. Anschließend gibt es eine Staffelung.

Restlaufzeit der Rente Höhe des Ertragsanteils
1 Jahr 0 Prozent
5 Jahre 5 Prozent
10 Jahre 12 Prozent
15 Jahre 16 Prozent
20 Jahre 21 Prozent
25 Jahre 26 Prozent
30 Jahre 30 Prozent
35 Jahre 35 Prozent
40 Jahre 39 Prozent
45 Jahre 42 Prozent

Eine einfache Beispielsrechnung
Am besten lassen sich die Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern an einem Beispiel verdeutlichen. Wenn Sie beispielsweise im Alter von 45 Jahren berufsunfähig werden und die Zahlung der Rente mit dem 65. Lebensjahr endet, liegt der zu versteuernde Ertragsanteil bei 21 Prozent. Bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro ergibt sich ein Jahreseinkommen aus der BU-Rente in Höhe von 12.000 Euro. Von diesem Betrag müssten Sie dann 21 Prozent also 2.520 Euro mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Angenommen dieser liegt bei 20 Prozent so müssten Sie mit einer Steuerbelastung von 504 Euro rechnen. Die Nettorente beträgt somit nicht 1.000 Euro pro Monat, sondern lediglich 958 Euro.

Anmerkung / Berichtigung eines aufmerksamen Lesers

Um das Primzip zu verstehen, sind Ihre Erläuterungen sehr hilfreich, allerdings gibt es m.E. bei Ihrer Beispielrechnung inhaltliche Fehler. Man hat ja einen Steuerfreibetrag von ca. 10.000 Euro/Jahr, bis zu diesem Betrag zahlt man keine Steuern. Wenn man also, wie angeführt diese 1000 Euro/Monat BU-Rente bezieht und eine Bezugszzeit von 20 Jahren annimmt (was so auch eigentlich gar nicht vorher absehbar ist, denn mitunter behaupten BU-Versicherer nach einiger Zeit der Zahlung, es läge plötzlich dann keine BU mehr vor), dann wären 2520 Euro als der zu versteuernde Ertragsanteil aus 12.000 Euro Jahres-Rentenleistung das zu versteuernde Einkommen. Auf Grund des Steuerfreibetrages von um die 10.000 Euro/Jahr wäre dann doch kein Cent Steuern auf diese 2520 Euro zu zahlen, wenn es sich um die einzigen Einnahmen handelt, was in aler Regel so sein wird oder habe ich einen Denkfehler?  Zudem muss man sich bei BU freiwillig gesetzlich oder privat versichern, wenn man keiner anderen Tätigkeit nachgeht und dieser nicht ganz unerhebliche GKV-Betrag müsste dann etwaiges, zu versteuerndes Einkommen auch noch entsprechend mindern, so jedenfalls meine Denkweise.    Sehr kompliziert alles und das nur, weil der deutsche Staat grenzenlos geldgeil und eben kein Sozialstaat ist, wie er behauptet, denn wäre er ein solcher, dann hätte er im Jahr 2001 nicht die staatl. Rentenleistungen bei BU aus dem gesetzlichen Leistungskatalog der DRV rausgenommen, was im übrigen nicht nur ich für verfassungswidrig halte.

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    Handelt es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um einen Kombi-Vertrag mit Basis-Rente, so ist die Besteuerung etwas anders geregelt. Hier spielt das Jahr des Rentenbeginns für die Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern die entscheidende Rolle. Liegt der Rentenbeginn im Jahre 2012, so müssen 64 Prozente der Rente versteuert werden. Dieser steigt bis zum 2020 jedes Jahr um 2 Prozent an. Anschließend nimmt der zu versteuernde Ertragsanteil pro Jahr um 1 Prozent zu, bis im Jahre 2040 die komplette Rente versteuert werden muss.

    Kann ich meine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Betriebsausgabe geltend machen?

    Leider nein: Seit dem Urteil BFH, 15.05.2005, Az: VI B 64/04 steht fest, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Betriebsausgaben und auch nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dies wurde mit BFH, Beschluss vom 15. 10. 2013 – VI B 20/13 nochmals bestätigt.
    http://lexetius.com/2013,5050

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