Wichtige Versicherungen beim Hausbau für Bauherren

Welche Versicherungen benötigt man wann?

AbschlusszeitpunktVersicherungsart
Möglichst frühzeitigBerufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung
sobald die Kredithöhe feststehtRisikolebensversicherung
bei GrundstückskaufHaus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Vor Unterzeichnung des Kredit- und des BauträgervertragesBauherren-Rechtsschutz
vor Beginn der ersten Arbeiten auf dem GrundstückBauherren-Haftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung Wohngebäude- inkl. Feuerrohbauversicherung inkl. erneuerbare Energien, Bauhelfer-Unfall-Versicherung
vor Beginn der ersten Arbeiten auf dem GrundstückBaugewährleistungsversicherung Baufertigstellungsversicherung (Versicherungsnehmer wird der Bauträger)

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Übersicht unserer Immobilien-Vergleichsrechner:

Wer haftet auf der Baustelle?

Um den Traum vom eigenen Haus wahr werden zu lassen, sind bereits vor Baubeginn einige wichtige Absicherungen notwendig. Die Baukosten sind heut zu tage sehr hoch, umso wichtiger ist es, schon bereits den unfertigen Rohbau und auf der Baustelle befindliches Material zu sichern. Aber auch für die Sicherheit auf der Baustelle muss gesorgt werden.

„Eltern haften für ihre Kinder“ – Dieser Satz stimmt so nicht. Für Schäden auf oder durch die Baustelle, ob verschuldet oder unverschuldet, haftet immer der Bauherr. Somit ist die wichtigste Versicherung die Bauherrenhaftpflicht.

Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung gibt es als eigenständigen Vertrag. Sie ist oft aber auch Bestandteil einer Haus- und Grundstücks-Haftpflicht und/oder ein Privathaftpflicht. Allerdings sind die Versicherungssummen für die Bauherren-Haftpflicht in den Hauptverträgen meist nur sehr gering gehalten und reichen oft nur für Sanierungsarbeiten.

Unser Tipp für den Bau eines Einfamilienhauses:

Prüfen Sie Ihren Privathaftpflicht-Vertrag rechtzeitig vor Baubeginn, ob eine Haus- und Grundstücks- und eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung in ausreichendem Maße im bestehenden Tarif enthalten sind. Lassen Sie ein upgrade in einen hochwertigen Tarif prüfen oder wechseln Sie ggf. die Gesellschaft. So sparen Sie unnötige Kosten für eine Doppelversicherung.

Welche Versicherung schütz vor Forderungen Dritter ?

Wer ein Haus baut, nimmt seine Zukunft selbst in die Hand. Damit aus einer Baustelle wirklich ein bleibender Wert entsteht, muss Sicherheit an erster Stelle stehen. Neben den Bauarbeiten, die meist von Baufirmen ausgeführt werden, gibt es die sogenannten Eigenleistungen. Oft werden diese nicht nur vom Bauherrn allein durchgeführt. Gern werden Freunde oder Bekannte als Bauhelfer angeworben. Passiert ihnen dann etwas auf der Baustelle, ist man durch den persönlichen Bezug besonders betroffen. Hier wünscht sich so manch einer mehr als nur die Absicherung über die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung. Individuelle Absicherungsmöglichkeiten bietet da die Bauhelfer-Unfallversicherung.

Welche Versicherung schützt während der Bauphase ?

Auf einer Baustelle wimmelt es nicht nur von arbeitenden Menschen, sondern auch von teuren Geräten und Materialien. Auch bei größter Vorsicht kann immer etwas schiefgehen. Ein Feuer, Starkregen, Überflutung, Vandalismus oder auch Diebstähle können ein großes Loch in das Baubudget reißen. Hierfür bedarf es weiterer Versicherungen. Wie man es vom Auto gewohnt ist, kommt die Haftpflicht für Schäden gegenüber Dritten auf. Um auch Eigenschäden zu versichern, benötigt man eine „Vollkasko für die Baustelle“. Während der Bauphase kommen die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung dafür auf, wenn auf der Baustelle etwas schiefläuft. Die Feuerrohbauversicherung ist allerdings meist kein eigenständiger Vertrag, sondern fast immer ein Bestandteil einer Gebäudeversicherung. Darüber hinaus schützen die Baufertigstellungsversicherung bei Insolvenz eines Bauunternehmens und eine Baumgewährleistungsversicherung (auch Baumängelversicherung genannt) gegen Pfusch am Bau. Schnell passieren beim Bau Fehler. Die Behebung von Mängeln kostet im Schnitt zwischen 3 – 10 Prozent der eigentlichen Bausumme.

Diese beiden Versicherungen können nur die beauftragte Baufirma selbst abschließen. Vor Vertragsabschluss und Beauftragung einer Baufirma sollten Sie also nach dem Vorhandensein einer solchen Versicherung fragen und sich diese auch schriftlich bestätigen lassen.

Welche Versicherungen benötigt ein Bauherr?

Nun haben Sie alles dafür getan, dass Schäden auf der Baustelle keine Schäden in Ihr Portemonnaie reißen.

Nicht nur unerwartet Kosten auf der Baustelle, können den Traum vom Haus zum Alptraum, werden lassen. In der Realität warten große und kleine Ärgernisse. So manches Mal bleibt dann kein anderer Weg, als Ihr gutes Recht vor Gericht zu erstreiten. Hierbei hilft Ihnen eine Bauherrenrechtsschutz.

Aber was machen Sie, wenn Ihnen etwas passiert und Sie die Raten für Ihre Finanzierung nicht mehr aufbringen können? Unfall, Krankheit oder gar der Tod können Sie und/oder Ihre Familie in eine prekäre finanzielle Lage bringen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Unfallversicherung und einer Risikolebensversicherung können Sie Einkommensausfällen vorbeugen. So können Sie Ihren Baukredit jeder Zeit weiter bedienen und Ihr Eigenheim mit Ihrer Familie genießen.

Welche Versicherungen benötigt man wann?

Wann eine Versicherung abgeschlossen wird, beeinflusst häufig die Versicherungsleistung. Bei einigen Versicherungen gibt es Wartezeiten, bevor Sie Leistungen beanspruchen können. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihren Versicherungsschutz. Einige Versicherungen können Sie bereits im Vorhinein abschließen.

Feuerrohbauversicherung

Wie es der Name schon sagt, kommt die Feuerrohbauversicherung für Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen am unfertigen Gebäude auf. Je nach Tarif werden auch Rauch- und Materialschäden am Baumaterial abgedeckt. Man kann allerdings nur festverbaute Gegenstände versichern. Sie ist theoretisch gar kein eigenständiger Vertrag, sondern eher ein Vorläufer der Wohngebäudeversicherung. Konkret bedeutet dies, man schließt bereits vor dem ersten Spatenstich eine Wohngebäudeversicherung ab und beantragt zeitgleicht die Feuerrohbauversicherung. Diese wird dann von den meisten Gesellschaften kostenfrei angeboten. Nach Fertigstellung bzw. Schlüsselübergabe reicht eine Kurze Meldung an den Versicherer und die Feuerrohbauversicherung geht nahtlos in die Wohngebäudeversicherung über. Zur Berechnung der Feuerrohbau-/ Gebäudeversicherung zieht man am besten die Bauunterlagen heran.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Der Traum vom eigenen Haus ist mit hohen Kosten verbunden. Eigenleistungen helfen die Kosten am Bau zu senken. Da wird das Eigenheim schnell zum Gemeinschaftsprojekt von Verwandten und Bekannte und Verwandte. Geht etwas schief und es verletzt sich jemand, gilt der Bauherren vor dem Gesetz als Arbeitgeber. Alle Gesundheitskosten sowie Arbeitsausfall und Invaliditätsausgleich müssen nun vom Bauherrn getragen werden. Wenn es um die eigene Familie geht, wünscht man sich mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung. Mit einer Bauherren-Unfall-Versicherung können Sie selbst einen individuellen Versicherungsschutz für jeden einzelnen Bauhelfer und sogar für sich selbst festlegen – angefangen bei der Invaliditätsleistung bis hin zu Kurkosten oder einem Krankentagegeld.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Fordern Sie dies jetzt an.

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Hinweise zur Privathaftpflichtversicherung

Unser Tipp für den Bau eines Einfamilienhauses:

Prüfen Sie Ihren Privathaftpflicht-Vertrag rechtzeitig vor Baubeginn, ob eine Haus- und Grundstücks- und eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung in ausreichendem Maße im bestehenden Tarif enthalten sind. Lassen Sie ein upgrade in einen hochwertigen Tarif prüfen oder wechseln Sie ggf. die Gesellschaft. So sparen Sie unnötige Kosten für eine Doppelversicherung.

Hinweise zur Rechtsschutzversicherung

Eine Bauherren-Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen zu Ihrem Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Sie schützt vor den hohen Kosten eines Rechtsstreites, hilft mit anwaltlicher Beratung oder bietet ein professionelles Konfliktmanagement.

Folgende Punkte umfasst der Bauherren-Rechtsschutz:

  • Planungsfehler inkl. Kostenbewertung
  • Überwachungsfehler in der Bauausführungsphase
  • Baumängel
  • Sachverständigen-, Zeugen-, Reisekosten
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • auf Wunsch Meditation

Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für private Objekte in Deutschland. Selbst für den Bau von Mehrfamilienhäuser bis max. 4 Wohneinheiten kann dieser Bauherren-Rechtsschutz genutzt werden. Die Versicherungssumme ist pro Rechtsstreit auf je 100.000 Euro begrenzt. Die Versicherungsdauer beträgt je Objekt immer 5 Jahre. Für den Versicherungsschutz gibt es keine Wartezeiten. Allerding muss eine Bauherren-Rechtsschutz-Versicherung immer zwingend vor Vertragsabschluss mit der Bank, dem Grundstücksverkäufer, dem Architekten, dem Bauträger und anderen am Bau bzw. Kauf beteiligten Personen und Firmen abgeschlossen werden. Versicherungsbeginn ist immer der Baubeginn.

Aktuell gibt es nur einen einzigen Versicherer am Markt der diesen Versicherungsschutz im Bauherren-Recht anbietet. Bei allen anderen Gesellschaften ist das Baurecht im Bedingungswerk ausdrücklich ausgeschlossen oder beschränkt sich auf einen minimalen Kostendeckel zur Erstberatung.

Hinweise zur Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Hausratversicherung

Spezialversicherungen für erneuerbare Energien

Neue Bauprojekte setzten erneuerbare Energien zur Strom- und/oder Wärmegewinnung voraus. Ob Solar oder Photovoltaikauf dem Dach, ob Luft- oder Erdwärmepumpen. Nachhaltigkeit wir vom Staat belohnt und gefördert. Die Anlagen sind oft anfällig gegen Einflüsse von außen und bedürfen einer besonderen Versicherung.

Solarthermie und Photovoltaikanlagen sind in der Versicherungswirtschaft seit Jahren bekannt. Je nach Nutzung kann die Absicherung über die Wohngebäudeversicherung ausreichend sein oder eine Spezialversicherung erforderlich machen, wenn z.B. mit einer Netzeinspeisung Gewinne erzielt werden sollen.

Über die Gebäudeversicherung sind Solarthermie und Photovoltaikanlagen geben alle Gefahren, die Sie auch zum Schutz Ihres Hauses vereinbart haben mit versichert. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage ist immer anzeigepflichtig bei der Gesellschaft. Viele Gesellschaften erheben aber keinen gesonderten Beitrag. Andere ermitteln anhand der Anschaffungskosten und der Leistungsfähigkeit einen Zusatzbeitrag. Um den optimalen Schutz für die Solar- bzw. Photovoltaikanlage zu erhalten, sollte man auf Zusatzbausteine für erneuerbare Energien achten. In manchen Fällen machen Sie den Abschluss separater Spezialversicherung hinfällig.

Wärmepumpen gehören noch nicht zu den üblichen Versicherungsumfängen in den Bedingungswerken der Gebäudeversicherungen. Dies wird sich in naher Zukunft sicher ändern. Aktuell ist der Einschluss dieser Anlagen bei den meisten Gesellschaften noch anfragepflichtig.

Hinweise zur Baugewährleistungsversicherung

Eine Baufirma ist für die erbrachte Bauleistung noch für min. 5 Jahre haftbar, denn es gibt sogenannte versteckte Baumängel, die bei der Bauübergabe nicht ersichtlich sind und erst nach Monaten oder Jahren zu Tage treten können.

Geht eine Baufirma innerhalb der Haftungsfrist Pleite, bleibt der Bauherr auf den Reparaturkosten sitzen. Für größere Schäden, die durch einen solchen Mangel entsteht, muss schlechtesten Falles ein neuer Kredit aufgenommen werden. Besteht bereits ein großes Baudarlehen, kann ein neuer Kredit verweigert werden.

Solche Mängelbeseitigungskosten können durch eine Baugewährleistungsversicherung – auch Baumängelversicherung genannt, abgewandt werden. Gegen Schäden, die aus dem Mangel heraus resultieren, können dagegen nicht versichert werden. Auf die Erstattung eines Minderungsbetrages hat der Bauherr besteht wiederum Anspruch.

Eine solche Versicherung tritt mit Bauabnahme in Kraft und endet in er Regel nach 5 Jahren.

 Die Baugewährleistungs- bzw. Baumängelversicherung kann nur vom Bauträger selbst und nur für ein ganz konkretes Objekt abgeschlossen werden. Der Bauträger wird also Versicherungsnehmer, Sie also Bauherr sind die versicherte Person und Ihr Bauauftrag das versicherte Objekt. Wirken Sie auf Ihren Bauträger ein, dass er für Sie eine Baugewährleistungs-Baumängelversicherung abschließt.

Tipp:

Einige Versicherer bieten als zusätzlichen Service zur Baugewährleistungsversicherung eine gutachterliche Baubegleitung an. So können Mängel bereits von vornherein minimiert und die Bauqualität gesteigert werden.

Hinweise zur Baufertigstellungsversicherung

Geht eine Baufirma Pleite, hat das auch schwere Konsequenzen für den Bauherrn. Ist er bereits für Leistungen in Vorkasse gegangen, ist dieses Geld in der Regel verloren. Dann muss für diese noch gar nicht erbrachte Leistung quasi doppelt gezahlt werden. Diese zusätzlichen Kosten führen oft zwangsweise zu einer Erhöhung des Baukredits, zusätzlichen Bereitstellungskosten und somit zu steigenden Zinsen.

Geht eine Baufirma Pleite, kommt es automatisch zum Baustopp. Neue Baufirmen müssen gefunden werden. Unweigerlich kann der Fertigstellungstermin nicht gehalten werden. Zusätzlich muss weiter die Miete für die derzeitige Wohnung gezahlt werden. Schlechtesten Falles muss sogar eine neue Mietwohnung gefunden werden, wenn sich der alte Mietvertrag nicht verlängern lässt.

 Tipp: Denken Sie bei Ihrer Planung für Ihr Eigenheim unbedingt auch an eine Baufertigstellungsversicherung. Lassen Sie sich vom Bauunternehmen das Bestehen dieser Versicherung schriftlich bestätigen, denn nur er kann diese Versicherung abschließen.

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