Berufshaftpflicht Ärzte

Berufshaftpflicht für niedergelassene und angestellte Ärzte

Als Arzt bzw. als Ärztin kommen Sie um den Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­versicherung nicht herum.

Die Mindestanforderungen an eine solide Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte hängen stark von der exakten Tätigkeit des Arztes ab. Auch angestellte Ärzte sollten zumindest das ärztliche Restrisiko absichern.

Hier geht es zu unseren Checklisten Berufshaftpflicht für Ärzte und Arztpraxen:

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Sie benötigen ein Angebot für eine Arzthaftpflichtversicherung? Dann schicken Sie uns die zutreffende Checkliste um Ihre Angaben ergänzt zu. Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter 03644 / 51 80 18. Außerhalb der Bürozeiten haben Sie die Möglichkeit hier direkt einen Telefontermin in unseren Onlinekalendern zu reservieren.

Bitte geben Sie hier Ihren Terminwunsch für Ihre Beratung an. Alternativ können Sie auch unter Telefon 03644 – 51 80 18 einen Beratungstermin vereinbaren. Auf diesem Weg sind auch von denen im Onlineterminkalender abweichende Zeiten möglich (Klick)

Und so funktioniert es:

1.)Suchen Sie sich in dem unten stehenden Kalender Ihren passenden und noch freien Termin („grüne Felder“) aus. Sollten in dieser Woche alle Termine belegt sein („rote Felder“), dann klicken Sie auf „Vorwärts“ zur nächsten Woche.
2.)Wählen Sie diesen Termin bitte mit einem Klick in das (grüne) Terminfeld aus.
3.)Wählen Sie Ihren Grund für die Terminreservierung und geben Sie uns Ihre Kontaktdaten an.
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Berufshaftpflicht für Ärzte

Die Berufshaftpflicht ist für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe unverzichtbar. Als Arzt oder Ärztin setzen Sie sich täglich für die Gesundheit Ihrer Patienten ein. Dennoch kann es passieren, dass Ihnen ein Fehler unterläuft und Sie für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden. Damit ein solcher Schaden nicht Ihre Existenz bedroht,
sollten Sie eine Berufshaftpflicht für Ärzte abschließen.

Berufshaftpflicht – für Ärzte unverzichtbar

Ob Sie als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin im Krankenhaus beschäftigt sind oder eine eigene Praxis betreiben, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen, die im medizinischen Bereich tätig sind, in jedem Fall sinnvoll. Eine Berufshaftpflicht für Ärzte ist eine wichtige Versicherung, die Sie schützt, wenn Ihnen ein Behandlungsfehler unterlaufen sollte. Trotz aller Vorsicht und Gewissenhaftigkeit bei Ihrer Arbeit können Fehler passieren. Für den entstandenen Schaden müssen Sie als Arzt oder Ärztin haften. Um sich vor den finanziellen Folgen eines Behandlungsfehlers zu schützen, sollten Sie so früh wie möglich einen Vertrag für eine Berufshaftpflicht unterschreiben. In der Regel ist bei einer Berufshaftpflichtversicherung auch finanzielle Unterstützung gewährleistet, wenn Sie juristischen Beistand benötigen.

Haftpflichtversicherung – Pflicht für medizinisch Tätige

Für Ärzte gehört die Berufshaftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen. Bekannt ist die Berufshaftpflicht für Ärzte auch als Arzt- beziehungsweise Ärztehaftpflichtversicherung. Als Arzt oder Ärztin haben Sie ebenso wie Zahnärzte und Tierärzte die Pflicht, eine Berufshaftpflicht anzuschließen. Die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte und Ärztinnen sieht laut Paragraf 21 vor, dass Ärzte und Ärztinnen die Pflicht haben, sich gegen Haftpflichtansprüche, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, hinreichend zu versichern. Auch wenn Arzt oder Ärztin ihren Beruf sehr sorgfältig ausführen, können Fehler passieren. Der Patient kann den behandelnden Arzt dann auf Schmerzensgeld verklagen. Wie hoch dieses Schmerzensgeld ausfällt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Eine Begrenzung nach oben gibt es hier kaum. Auch zu Zahlungen verpflichtet werden können Arzt beziehungsweise Ärztin, wenn der Patient durch den Behandlungsfehler verstirbt. In solch einem Fall haben die Hinterbliebenen Anrecht auf Entschädigung. Wenn Sie als Arzt oder Ärztin Ihre Existenz nicht gefährden möchten, müssen Sie daher eine Berufshaftpflicht haben.

Welche Leistungen sollte die Berufshaftpflicht bieten?

In der Regel bietet die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte mehrere Leistungen. Die Versicherungsgesellschaft prüft im ersten Schritt, ob die Schadenersatzansprüche des Gegenübers gerechtfertigt sind. Nicht immer liegt tatsächlich ein Behandlungsfehler vor. Stellt sich heraus, dass sich das medizinische Fehlverhalten nicht beweisen lässt, werden die Schadensersatzansprüche abgewehrt. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, springt die Berufshaftpflicht in der Regel ein und übernimmt die Anwalt- und Prozesskosten. Liegt ein Behandlungsfehler vor, werden die Schadensersatzansprüche von der Versicherung beglichen. In der Regel deckt eine Berufshaftpflicht für Ärzte sowohl Vermögens- als auch Personen- und Sachschäden ab. Achten Sie darauf, dass die Berufhaftpflichtversicherung Ihren Bedürfnissen entspricht. Prüfen Sie beispielsweise, ob auch Schäden, die bei der Notfallhilfe oder bei kleineren Behandlungen im Freundes- und Bekanntenkreis abgesichert sind. Ebenfalls kontrollieren sollten Sie, inwiefern ambulant oder stationär durchgeführte operative Eingriffe versichert sind. Sind Sie angestellter Arzt oder angestellte Ärztin, halten Sie mit Ihrem Arbeitgeber Rücksprache, ob Sie über diesen in der Berufshaftpflichtversicherung versichert sind. Eine alleinige Versicherung über den Arbeitgeber reicht jedoch nicht aus, wenn Sie zusätzlich in anderen Bereichen medizinisch tätig sind. Am besten lassen Sie sich von einem Experten beraten. Ein Experte kann Ihnen auch erklären, welche Risiken nicht durch eine Berufshaftpflichtversicherung versichert werden können. Wählen Sie beim Abschluss einer Berufshaftpflicht für Ärzte eine ausreichend hohe Deckungssumme. Laut Experten darf die Deckungssumme für Personenschäden durchaus bei fünf Millionen Euro liegen.

Warum ist eine Berufhaftpflichtversicherung so wichtig?

Eine Berufhaftpflicht ist sehr wichtig, da sie als Arzt oder Ärztin die Kosten selbst übernehmen müssen, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche vorliegen und Sie keine entsprechende Versicherung haben. Sie kommen Ihrer Pflicht nach, wenn Sie eine Berufshaftpflicht abschließen und sichern Ihre Existenz im Schadensfall.

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