Wegfall Beihilfeanspruch PKV Fristen Tarifumstellung

Wegfall Beihilfeanspruch PKV – Wie sind die Fristen zur Tarifumstellung

Tarifwechsel-Lösungen bei Ende der Beihilfe

Gründe für die Beendigung der Beihilfe:

  •           1. Wegfall der Voraussetzungen für eine Familienmitversicherung
  •                    für Ehegatten mit dem Erreichen der Einkommensgrenze
  •                    für Ehegatten bei Scheidung
  •                    für Kinder mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit
  •                    für Kinder während des Studium mit erreichen des 25. Lebensjahres
  •           2. Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
  •           3. Eintritt in den Ruhestand

Für Beamte und Ihre Angehörigen ist die Beihilfe ein wesentlicher Grundstein für Ihre günstige Privaten Krankenversicherung. Je größer die Familie um so günstiger die Private Krankenversicherung und so größer der Anteil der Beihilfe. Fällt diese ganz oder teilweise weg, ist ein Aufstockung des bestehenden Tarifes der Privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel zwingend erforderlich.

Seit 2009 besteht in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung für alle. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sicher gestellt sein muss, dass 100% aller ambulanten und stationären Kosten durch eine Krankenversicherung übernommen werden. Dabei sind maximale Selbstbehalte von 5.000 Euro möglich. Diese gesetzlichen Regelung hat dazu geführt, dass für Beamte eine alleinige Absicherung über die Beihilfe nicht mehr ausreichend ist. Die Restkosten müssen zwingend über eine private Krankenversicherung gedeckelt werden.

Fristen nach Ende der Beihilfe

Eine positive Nachricht gibt es doch. Der Gesetzgeber hat verfügt, dass die Tarifumstellung auf einen 100%-igen Versicherungsschutz der bestehenden Leistungen einer privaten Krankenversicherung ohne erneute Prüfung der Gesundheit erfolgen muss. Auch dürfen keine Wartezeiten für die Leistungsaufstockung vereinbart werden. Einzige Bedingung dafür ist, Einhaltung einer Frist von sechs Monaten. Vorsicht: jeder Krankenversicherer definiert den Beginn der Frist nach eigenen Regeln. Wer nicht rechtzeitig reagiert und die Frist verpasst, muss sich im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichern. Dabei handelt es sich um den teuersten Tarif mit den einfachsten Leistungen. Damit ist man schlechter gestellt als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wechsel dorthin bleibt allerdings verwehrt.

Müssen sich Familienmitglieder plötzlich zu 100% selbst versichern, stellt sich die Frage private oder gesetzliche Krankenversicherung. Eine Besonderheit stellen Studenten dar, die das 25. Lebensjahr erreicht haben. Häufig wählen beihilfeberechtigte studierende zu Beginn des Studiums die private Krankenversicherung. Mit einem Beihilfeanspruch von in den meisten Bundesländern 80 % ist das eine preiswerte und leistungsstarke Versicherung. Für Studenten besteht zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht zu in der GKV für die Studienzeit befreien zu lassen. Entfällt nun die Beihilfe zum 25. Lebensjahr muss auf 100 % Tarife umgestellt werden. Nun ist guter Rat teuer. Die Versicherung erstellt Umstellungsangebote. Aber sind das wirklich die besten Angebote welche möglich sind? Wir sind Ihnen bei der Auswahl der Tarife gerne behilflich. Für den Fall Ihre Versicherung hat nicht die für Sie optimalen Tarife angeboten kümmern wir uns darum, dass Sie von Ihrer Versicherung die optimalen Versicherungsvorschläge erhalten. Ergänzend haben Sie mit uns auch die Möglichkeit über den Tellerrand Ihrer aktuellen Versicherung hinauszusehen. Dies ist jedoch nicht immer sinnvoll.

Auch für Ehegatten, welche mit dem Erreichen der Einkommensgrenze oder im Falle einer Scheidung den Beihilfeanspruch verlieren, ist der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse oft nicht möglich. Gern sind wir Ihnen auch in diesen Fällen bei der Auswahl der für Sie passenden Tarife behilflich.

Ausnahmen bilden folgende Versicherer, da diese nicht gut mit Versicherungsmaklern kooperrieren:

  • Debeka
  • HUK
  • LVM

Wenn es darum geht mal über den Tellerrand der aktuellen Vericherung zu sehen, sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie bei den zuvor genannten Gesellschaften versichert sind.

  • Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfeanspruch in den meisen Bundesländern auf 70 %. Die Versicherung bleibt so in der Regel im Alter auch bezahlbar. Wenn im Ausnahmefall jedoch die Erhöhung der privaten Krankenversicherung auf 100% Versicherungsschutz notwendig wird, kann es richtig teuer werden. Ein Grund dafür ist nicht zuletzt, dass ältere mehr Erkrankungen haben als jüngere Menschen. Ein Tarifwechsel in den richtigen Tarif ist da besonders wichtig. Ein geschickten Tarifwechsel innerhalb der Krankenversicherung kann den Beitrag optimal niedrig halten und trotzdem vollen Versicherungsschutz bieten. Oftmals halten die Gesellschaften viele Tarife vor…. Nur sind aus vorgenannten Gründen nur wenig motiviert optimale Tarifwechsel durchzuführen. Vielleicht mussten Sie dies schon selbst feststellen, wenn man wochenlang auf eine Antwort des Krankenversicherers wartet. Ein weiterer erschwerender Grund sind die Altersrückstellungen. In der privaten Krankenversicherung werden diese in den Restkostentarifen nur spärlich gebildet.

Die Umsetzung eines Tarifwechsels im Alter ist sehr anspruchsvoll. Die Krankenversicherer halten  verschiedene Möglichkeiten vor. Meist müssen komplett neue Tarife angeboten werden, da Beihilfetarife oft nicht einfach erweiterbar sind. Hier fangen dann die Hindernisse an. Denn hat der neue Tarif auch nur eine bessere Leistung, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Dann drohen zusätzlich zum hohen Beitrag auch noch Risikozuschläge. Im wesentlich ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Tarifwechsel mit Reduzierung der Leistungen =  Erschwernisneutralität 
  • Tarifwechsel mit gleichen Leistungen = Erschwernisneutralität
  • Tarifwechsel mit besseren Leistung = Erschwernisneutralität nur mit Spezialtarifen
  • Tarifwechsel mit besseren Leistung = Risikozuschlag bei Vorerkrankungen
  • Tarifwechsel mit Vorerkrankungen + bessere Leistungen – ohne Zuschläge nur durch Teil-Mehr-Leistungsausschluss oder Mehr-Leistungsausschluss möglich

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