Der Hilfsmittel Katalog in der PKV – besser ist der offene Hilfsmittelkatalog!

Die private Krankenversicherung zahlt für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollatoren und Insulinpumpen. Dabei gibt es aber manches zu beachten. Auch wenn viele vermuten, dass Hilfsmittel wie Krankenfahrstühle oder Prothesen vollumfänglich von jeder privaten Krankenversicherung übernommen werden, ist das leider ein Irrtum.

Es gibt in der privaten Krankenversicherung leider Tarife, die wesentlich schlechter sind, als die in der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltenen Leistungen.

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In drei Schritten zu Ihrer privaten Krankenversicherung:

Schritt 1: Nehmen Sie die Leistungen des Versicherers unter die Lupe. Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihre Bedürfnisse und Anforderungen an eine Krankenversicherung festlegen. Notieren Sie sich, worauf es Ihnen bei Ihrer zukünftigen Absicherung ankommt.

Schritt 2: Haben Sie eine grobe Auswahl an Versicherern getroffen? Dann geht es nun um die Feinjustierung, indem Sie einen passenden Tarif suchen. Häufig ist es nicht möglich, eine private Absicherung zu finden, die allen persönlichen Ansprüchen genügt. Unser Tipp: Finden Sie eine Krankenversicherung mit dem besten Kompromiss und erweitern Sie das Leistungsspektrum durch individuelle Zusatzbausteine.

Schritt 3: Bevor Sie sich endgültig für einen Versicherer entscheiden, sollten Sie die Finanzkraft des Unternehmens überprüfen. Schließlich sind Sie viele Jahrzehnte mit dem Anbieter verbunden. Auch wenn vergangene Werte keine absolute Sicherheit bieten, können sie doch eine Einschätzung zulassen, wie die Beiträge in Zukunft aussehen könnten.

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Hilfsmittel wie Prothesen, Krankenfahrstühle oder Hörgeräte sind in der PKV leider oftmals nicht optimal versichert. Besser ist der offene Hilfmittelkatalog.

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