Kur Reha Anschlussheilbehandlung (AHB) in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Auch wenn viele vermuten, dass Anschlusheilbehandlung (AHB) und Rehabilitationsmaßnahme (REHA) Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, ist das leider ein Irrtum. Die Musterbedingungen der PKV schließen diese Leistungen aus. Nur, wenn der Tarif der Versicherung die Leistungen ausdrücklich vorsieht, besteht Versicherungsschutz.

Es gibt in der privaten Krankenversicherung leider Tarife, die wesentlich schlechter sind, als die in der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltenen Leistungen.

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In drei Schritten zu Ihrer privaten Krankenversicherung:

Schritt 1: Nehmen Sie die Leistungen des Versicherers unter die Lupe. Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihre Bedürfnisse und Anforderungen an eine Krankenversicherung festlegen. Notieren Sie sich, worauf es Ihnen bei Ihrer zukünftigen Absicherung ankommt.

Schritt 2: Haben Sie eine grobe Auswahl an Versicherern getroffen? Dann geht es nun um die Feinjustierung, indem Sie einen passenden Tarif suchen. Häufig ist es nicht möglich, eine private Absicherung zu finden, die allen persönlichen Ansprüchen genügt. Unser Tipp: Finden Sie eine Krankenversicherung mit dem besten Kompromiss und erweitern Sie das Leistungsspektrum durch individuelle Zusatzbausteine.

Schritt 3: Bevor Sie sich endgültig für einen Versicherer entscheiden, sollten Sie die Finanzkraft des Unternehmens überprüfen. Schließlich sind Sie viele Jahrzehnte mit dem Anbieter verbunden. Auch wenn vergangene Werte keine absolute Sicherheit bieten, können sie doch eine Einschätzung zulassen, wie die Beiträge in Zukunft aussehen könnten.

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Für Kuren, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen ist die Private Krankenversicherung grundsätzlich nicht in der Leistungspflicht. Dies ist einer der wenigen nachteiligen, aber dafür auch ein gravierender Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diesen Unterschied kann und sollte man von vornherein mit der Wahl des richtigen Tarifes in der Privaten Krankenversicherung ganz einfach abschaffen. So werden Kuren, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen in die private Krankenvollversicherung integriert oder man schließt eine vorhandene Lücke über eine extra Zusatzversicherung. Wichtig ist, dabei auf den genauen Wortlaut in den Tarifen zu achten. Sie sollten alle relevanten Formulierungen für eine Kostenübernahme von den klassischen Kuren über die Reha-Maßnahmen bis hin zur Anschlussheilbehandlung enthalten.
Auch für gesetzlich Versicherte kann sich eine solche Zusatzversicherung lohnen. Sie hilft den Eigenanteil pro Kurtag zu reduzieren oder gar aufzuheben.

Worin besteht der Unterschied zwischen Anschlussheilbehandlung (AHB), einer Kur und einer Reha-Maßnahme?

Der wesentliche Unterschied zwischen Anschlussheilbehandlung, Kur und Reha-Maßnahme ist der Zeitpunkt und das Ziel der Maßnahme.

Eine Reha-Maßnahme oder Kur, setzt nicht unbedingt einen Krankenhausaufenthalt voraus. Zwischen der Behandlung und dem Kur- bzw. Reha-Aufenthalt können Monate liegen.

Statistisch gesehen, nimmt jeder im Laufe seines Lebens min. einmal einen Kuraufenthalt in Anspruch. Körperliche aber auch seelische Belastungen im Berufsleben oder auch im familiären Umfeld können es erforderlich machen, neue Kräfte zu tanken und zu entspannen. Eine Kur ist eine vorbeugende Maßnahme zum Erhalt der Arbeitskraft.

Einer Reha-Maßnahme geht in der Regel eine längere oder chronische Krankheit voraus. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit und der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.

Eine Anschlussheilbehandlung setzt immer einen Krankenhausaufenthalt oder einen ambulanten operativen Eingriff voraus. Wichtigstes Ziel ist der Aufbau von Alltagsfähigkeiten. Die Verlegung in eine Einrichtung, in der die Anschlussheilbehandlung durchgeführt werden kann, muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Wo findet eine Anschlussheilbehandlung AHB statt?

Krankenhäuser behandeln vorwiegend akute Fälle und führen Operationen durch, die dann mitunter in schweren Fällen einer Anschlussheilbehandlung bedürfen.

Für die Heilbehandlungen zur Wiederherstellung und Erlangung alltagstauglicher und beruflicher Fähigkeiten bedarf es Spezialkliniken oder Rehazentren, die sich gezielt um den Genesungsprozess kümmern können. Anschlussheilbehandlungen sind nicht immer vollstationär. Sie können auch ambulant oder teilstationär erfolgen.

Wer zahlt eine Anschlussheilbehandlung?

Eine Anschlussheilbehandlung gilt als medizinisch notwendig und kann nur vom behandelnden Arzt beantragt werden. Die Kosten werden von der gesetzlichen wie auch von der privaten Krankenkasse (soweit ausdrücklich eingeschlossen) erstattet. Eine Ausnahme bilden Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, hier zahlt die Berufsgenossenschaft statt der GKV.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird in der Regel die ausführende Klinik für die Anschlussheilbehandlung von der GKV vorgegeben. Es wird eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag fällig.

Achtung! Während bei der gesetzlichen Krankenkasse automatisch ein Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung bei medizinischer Notwendigkeit besteht, muss in der privaten Krankenkasse bereits bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass ein Tarif gewählt wird, der eine solche Leistung nicht automatisch ausschließt, sondern die Kosten einer Anschlussheilbehandlung ausdrücklich übernimmt. Dabei unterscheidet man zwischen Gesamtkostenübernahme oder Teilerstattung.

Wer zahlt eine Kur oder Reha-Maßnahme?

Eine Kur oder Reha-Maßnahme dient der Vorbeugung und dem Erhalt der Arbeitskraft. Deren Kosten werden deshalb in der Regel vom Sozialversicherungsträger übernommen.

  • Gesetzlich Versicherte: volle Kostenübernahme durch dieDeutsche Renten­versicherung
  • Selbst­ständige: volle Kostenübernahme durch die Deutsche Renten­versicherung, wenn freiwillige Beiträge geleistet wurden
  • Beihilfeberechtigte: anteilige Kostenübernahme durch die Beihilfestelle, die Restkosten müssen über eine private Krankenvoll- oder -zusatzversicherung selbst abgesichert werden

Wie lange dauert eine Kur, eine Reha-Maßnahme oder eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Egal ob Kur, Reha-Maßnahme oder Anschlussheilbehandlung, normalerweise sind alle 3 Arten auf eine Dauer von drei Wochen begrenzt. Bei medizinischer Notwendigkeit, kann eine Verlängerung der Anschlussheilbehandlung durch den betreuenden Arzt in der durchführenden Klinik beantragt werden.

Kann eine Anschlussheilbehandlung verschoben werden?

Grundsätzlich ist es nicht sinnvoll eine Anschlussheilbehandlung zu verschieben, da sie wichtig für die Wiederherstellung der Alltagsfähigkeiten nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation ist. Mit der Verschiebung der Anschlussheilbehandlung verschlechtern sich in der Regel die Prognosen für eine schnelle und vollständige Genesung und der Vermeidung einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit. Es bedarf einer sehr guten Begründung die Maßnahme zu verschieben und ist zudem oft mit einem großem Aufwand verbunden.

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