OptionstarifIhre Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung

Optionstarife oder auch Anwartschaftstarife sichern schon ab unter 10 EUR Monatsbeitrag den späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung und somit eine bessere medizinische Versorgung. Und das ohne weitere Gesundheitsprüfung.

Optionstarif und Anwartschaft – Ihre Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung

Nicht jeder junge Mensch kann aus der Familienversicherung heraus und von Anfang an in eine eigene private Krankenversicherung wechseln. Gehört man nicht zu einer Gruppe mit Sonderregelungen wie angehende Beamte oder Studenten, bildet die Versicherungspflichtgrenze für Berufseinsteiger eine gesetzliche vorgeschriebene Hürde. Wer aber heute schon weiß, dass die PKV für ihn in der Zukunft die bestmögliche Absicherung sein wird, der sollte schon heute seinen Gesundheits-Joker ziehen.

Vorerkrankungen können bei der Gesundheitsprüfung zum Eintritt in die private Krankenversicherung zu Beitragszuschlägen oder gar zur Ablehnung führen. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder. „Konservieren“ Sie sich rechtzeitig Ihren Gesundheitszustand und sichern Sie sich mit einem PKV Optionstarif eine Aufnahmegarantie für eine private Krankenversicherung.

Wichtig:

Kümmern Sie sich um einen Optionstarif so früh wie möglich ab, denn nur wer gesund ist, kann ihn abschließen.

Unser Rat:

Kombinieren Sie einen Optionstarif mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Diese leistet nicht nur von Anfang an über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus, sondern schafft (nicht bei allen Gesellschaften) durch höhere Beitragsrückerstattungen beim späteren Wechsel in die PKV niedrigere Beiträge. So amortisieren sich die Kosten für die Krankenzusatzversicherung von ganz allein.

Für wen ist ein PKV Optionstarif sinnvoll?

Für alle, für die jetzt schon vorhersehbar ist, dass Sie später die Voraussetzungen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung erfüllen.

  • Angestellte, die in absehbarer Zeit die Versicherungspflichtgrenze auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, überschreiten.
  • Selbständige, können sofort in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die sich als besserverdienende Angestellte oder Selbständige, die Wechselmöglichkeit in die PKV offenhalten wollen
  • Angehende Beamte  –  Sie können mit Verbeamtung die PKV direkt beantragen.
  • Bereits privat Krankenversicherte, die sich ohne erneute Gesundheitsprüfung einen Wechsel in einen besseren Tarif offenhalten oder die anfängliche Selbstbeteiligung reduzieren wollen

Berufseinsteiger verdienen am Anfang weniger und sind deshalb gesetzlich pflichtversichert. Die meisten kennen schon zeitig die Stufen auf der Karriereleiter und die damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten. Solange Sie gesund sind, sollten Sie sich Ihren Gesundheitszustand mit einem Optionstarif auf dem aktuellen Stand „einfrieren“ (auch kleine Anwartschaft genannt). Mit diesem Joker sichern Sie sich den späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Besserverdiener wie Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw. gehören berufsspezifischen Versorgungswerken an und versichern sich oft erst später privat.

In der Regel muss man einen Optionstarif abschließen, während man noch gesetzlich pflichtversichert ist. Nur wenige Gesellschaften bieten die Möglichkeit auch für bereits freiwillig gesetzlich Versicherte oder Versicherte von anderen privaten Kassen. Hierzu gehören: die Barmenia, die Allianz, die Hallesche, die Inter und die DKV.

Durch ihren Beihilfeanspruch ist für Beamte die PKV immer die sinnvollste Lösung, da von der GKV dieser Anspruch nicht berücksichtigt werden kann. Gerade für Studenten auf Lehramt ist die spätere Verbeamtung absehbar. Für sie sollte der Optionstarif so zeitig wie möglich abgeschlossen werden.

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nur möglich, solange Sie gesund sind. Jeder Arztbesuch, jeder Hexenschuss, jede Allergie kann ausschlaggebend sein, dass nach einer Gesundheitsprüfung durch die PKV Beitragszuschläge erhoben werden, Leistungsausschlüsse erfolgen oder die Annahme gar verweigert wird.

Praxisbeispiel:

Ein gesetzlich Pflichtversicherter schließt auf Anraten einen Optionstarif ab. Der Monatsbeitrag beträgt in der Regel unter 10 EUR. Zwei Jahre später erhält er die Diagnose Morbus Crohn. Ein absolutes KO-Kriterium für den Eintritt in eine private Krankenversicherung! Wenig später steigt er zum Abteilungsleiter auf. Mit seinem neuen Gehalt liegt er über der Versicherungspflichtgrenze. Jetzt kann er seinen Joker ziehen und mit seinem Optionstarif ohne Gesundheitsfragen in die private Krankenvollversicherung wechseln.

Welcher Optionstarif ist der Richtige?

Nicht alle Anbieter einer privaten Krankenversicherung stellen auch optimale Options- oder Anwartschaftstarife zur Verfügung. Gerade deshalb sollten Sie den leistungsstärksten Anbieter / Tarif wählen. Er sollte möglichst viele Auswahlkriterien für eine gute und umfassende private Krankenversicherung enthalten. Eine gute Beratung ist an dieser Stelle besonders wichtig.

Eine Besonderheit bildet die Gruppe der zukünftigen Beamten. Die private Krankenversicherung bietet für Sie spezielle Beihilfetarife an. Der zu wählende Optionstarif sollte darauf ausgelegt sein.

Wichtig: Ein Optionstarif gilt immer nur für die eine Gesellschaft bei der er abgeschlossen wurde und ist meist zeitlich begrenzt. Die Aktivierung muss also in einem festgelegten Zeitraum erfolgen. Zum Beispiel erfolgt der Vertragsabschluss mit Beginn des Studiums und die Option endet mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

Nur wenn Sie in den folgenden Jahren ein Unfall ereilt oder sich die ein oder andere Krankheit einstellt, müssen Sie diese Option ziehen. Dann wird der Beitrag unwichtig und es zählt nur noch die bestmögliche Versorgung durch maximale Leistungen.

Bleiben Sie in den nächsten Jahren gesund, benötigen Sie keinen Gesundheitsjoker. Aber wer weiß schon, was die Zukunft bringt. Spielen Sie nicht mit Ihrem „Glück“, sondern schaffen Sie Sicherheit. Benötigen Sie den Optionstarif nicht, stehen Ihnen bei der Beantragung der privaten Krankenversicherung mit ganz normalen Gesundheitsfragen alle Anbieter und Tarife zur freien Auswahl.

Wie beantragt man einen Options- oder Anwartschaftstarif?

Optionstarife sind eine Investition in die Zukunft und das für kleines Geld. Dadurch entsteht manchmal der Eindruck: „Na, das kann man mal so nebenbei erledigen.“

Wir raten Ihnen bei der Auswahl und Beantragung eines Options- oder Anwartschaftstarifes dringend ebenso zu einer ausführlichen Beratung, als würden Sie von Beginn an eine private Krankenvollversicherung beantragen. Eine gute Beratung stellt sicher, dass Ihr Optionstarif dafür Sorge trägt, dass die aus dieser Option entstehende Krankenvollversicherung im Ernstfall auch vollumfänglich für alle Kosten aufkommt.

Für die Beantragung eines Optionstarifs sind die gleichen Gesundheitsfragen erforderlich wie bei der Beantragung einer privaten Krankenvollversicherung. Manch einem mag dies für einen „solch kleinen Tarif“ zu aufwändig erscheinen. Weit gefehlt. Auch unabsichtlich falsche oder unvollständige Angaben bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen können später noch nach Jahren den Versicherungsschutz gefährden. Denn erst wenn Sie später Ihren Optionstarif aktiviert haben und gleich in den ersten Jahren Ihrer privaten Krankenversicherung hohe Kosten verursachen, wird man die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Gesundheitszustand von damals erneut prüfen.

Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann dann eine Kündigung zur Folge haben und man steht plötzlich ohne Krankenversicherung da.

  • Was hat die Beantragung eines Optionstarifes mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun?
    •  Für beide wird eine umfangreiche Gesundheitsprüfung erforderlich.

Einige Gesellschaften bieten exklusive Sonderlösungen für Bestandskunden an. Nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erhält man einen günstigen PKV-Optionstarif ohne nochmalige Gesundheitsprüfung. Oder auch umgekehrt. Die private Kranken- bzw. Lebensversicherung verlässt sich auf die Bewertung des Risikoprüfers für den zuerst gestellten Vertrag.

Voraussetzungen für Sonderlösungen:

  • Eine gesetzliche Krankenversicherung oder der Anspruch auf freie Heilfürsorge bei Beantragung des Optionstarifes
  • Eine private Krankenvollversicherung oder ein Optionstarif bei Beantragung einer BU
  • Eine normale Annahme des Erstvertrages (BU oder Anwartschaft) ohne Erschwerungen wie Risikozuschläge oder Leistungsausschluss
  • Kein Aktionsantrag des Erstvertrages (BU oder Anwartschaft)
  • Versicherungsbeginn spätestens 3 Monate nach Erstvertrag (BU oder Anwartschaft)

Obwohl die Gesundheitsfragen für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung kaum von denen einer privaten Krankenversicherung abweichen (die größten Abweichungen beziehen sich auf den Bewertungszeitraum in Jahren), fällt deren Bewertung in der Regel milder aus. Demnach kann es durchaus sinnvoll sein, zuerst eine Berufsunfähigkeitsvorsorge zu beantragen. Zumal diese nach der Krankenversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung zu den 3 wichtigsten Versicherung überhaupt zählt.

Neben dem vollständigen Verzicht auf Gesundheitsfragen, können Sonderlösungen auch in Form einer vereinfachten Gesundheitsprüfung angeboten werden.

Ob man tatsächlich nach Sonderlösungen suchen sollte, ist auch der Tatsache geschuldet, dass nicht jeder gute Krankenversicherer auch gute Berufsunfähigkeit-Tarife anbietet und umgekehrt. Viele Gesellschaften spezialisieren sich nur in einem Bereich.

Während bei einer privaten Krankenversicherung der ausgeübte oder angestrebte Beruf keine Rolle spielt, stellt dieser bei der Berufsunfähigkeit einen entscheidenden Berechnungsfaktor für den Beitrag dar. Jede Gesellschaft priorisiert für sich eigene Berufsbereiche wie Handwerker oder Akademiker. Für Beamte, die eine spezielle Dienstunfähigkeit-Absicherung benötigen, ist die Anbieterauswahl sehr eingeschränkt.

Sonderlösungen für die Antragstellung in der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht von allen Gesellschaften und nicht permanent angeboten, sondern stetig zu neuen Konditionen neu aufgelegt und gelten nur für festgelegte Zeiträume. Sie stellen eher Sonderaktionen dar. Wir beraten Sie gern, auf welche Angebote Sie zugreifen können.

Kostenloses Optionsrecht für Medizinstudenten

Für Medizinstudenten haben wir eine Varinate die nichts kostet. Wir bieten von uns beratenen und betreuten Medizinstudenten eine sehr gute Auslandskrankenversicherung mit Optionsrecht auf Krankenvollversicherung. Buchen Sie einfach jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin.

Dieses limitierte Angebot kostet Sie 4,94 Euro im Monat. Diesen monatlichen Beitrag können Sie sich zurück verdienen. Wie das geht? Einfach an zwei Umfragen pro Jahr teilnehmen. Dafür erhalten Sie sogar 60 Euro (30 Euro pro Umfrage), das heißt, Sie erhalten mehr Geld zurück als der Versicherungsschutz kostet.

Optionstarif mit Krankenzusatzversicherungen

Wir empfehlen einen Optionstarif immer mit einer privaten Krankezusatzversicherung zu kombinieren. Einige Gesellschaften bieten sogar spezielle Kombitarife an. Das hat gleich mehrere Vorteile für Sie. Sie profitieren sofort von verbesserten Leistungen:

  • im ambulanten Bereich bei Arztbesuchen und der Verordnung von Medikamenten
  • im stationären Bereich für freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung oder ein ½-Bettzimmer
  • beim Zahnarzt für Inlays, Implantate, professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie ect.

Einige dieser Zusatztarife bilden Altersrückstellungen, die Ihnen beim Wechsel in die private Vollversicherung angerechnet werden.

Des Weiteren rechnen einige Gesellschaften leistungsfreie Zeiten aus den Zusatztarifen direkt auf die Volltarife als Beitragsrückerstattung an. Das spart von Beginn der privaten Krankenvollversicherung an bares Geld.

Fazit: Auch wenn Sie in den Jahren bis zum Wechsel in die PKV die Zusatzversicherung kein einziges Mal in Anspruch nehmen, hat diese sich für Sie gelohnt. Sollte in dieser Zeit ein Krankenhausaufenthalt anfallen, dann erst recht!
 

Aktivierung eines Optionstarifs oder einer Anwartschaft auf private Krankenversicherung

Sie haben bereits einen Optionstarif. Sie erfüllen alle Voraussetzungen für den Wechsel in eine PKV. Sie möchten Ihre Anwartschaft aktivieren.

Unabhängig davon ob Sie einen Optionstarif oder eine Anwartschaft auf Vollversicherung besitzen, sollten Sie immer prüfen ob es auf dem Markt nicht bessere Alternativen für Sie gibt. Drum prüfe wer sich ewig bindet ob sich nicht was besseres findet…..

Wir helfen Ihnen beim Gesundheitscheck. Mit anonymen Vorabanfragen prüfen wir für Sie bei den infrage kommenden Gesellschaften, wie sich Ihr aktueller Gesundheitszustand bei einer offiziellen Gesundheitsprüfung auswirken würde. Stellt sich nun heraus, dass aufgrund von bestehenden Erkrankungen und daraus resultierender Zuschläge oder Ausschlüsse eine freie Wahl unter den verschiedenen PKV Anbietern nicht sinnvoll ist, haben Sie mit Ihrem Optionstarif alles richtig gemacht. Gern übernehmen wir für Sie die Aktivierung Ihrer PKV-Option mit einem Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung.

Beispiele von Optionstarifen
Barmenia mehr Option Stand 7/2025
HöchstaufnahmealterBis Alter 50 Jahre.
Maximale Laufzeit der VersicherungBis Endalter 51 Jahre.
KombinationsmöglichkeitenMit allen GKV-Zusatz- und Pflegezusatztarifen der Barmenia kombinierbar.
Wahrnehmung der Option auf Krankenvollversicherung1. Bei Wechsel in eine Barmenia Kranken-Vollversicherung:

Monatlicher Wechsel bei Beendigung der Vollversicherung zum Ende des Kündigungstermins

bei Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, des Anspruchs auf Familienversicherung oder des Anspruchs auf Heilfürsorge

Sie haben den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt eines der genannten Ereignisse oder einer der dort genannten Zeitpunkte zu stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Abschluss bis zu sechs Monate nach Eintritt des Ereignisses bzw. des Zeitpunktes in die Zukunft zu datieren.
Umfang des OptionsrechtsSie haben das Recht, in folgenden Fällen die Option auszuüben:

Bei Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Bei Fortfall des Anspruchs auf Familienversicherung

Bei Fortfall des Anspruchs auf Heilfürsorge

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Monatlicher Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung zum nächst-
möglichen Kündigungstermin der Vorversicherung

Abschluss einer GKV-Ergänzungsversicherung: Alle zwei Jahre zum 1. Juli eines geraden Kalenderjahres ab Abschluss des Vertrages
Option auf Zusatztarife2. Bei Wechsel in eine Barmenia Zusatzversicherung:

alle zwei Jahre zum 01. Juli eines geraden Kalenderjahres

bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

bei Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, des Anspruchs auf Familienversicherung oder des Anspruchs auf Heilfürsorge

mit Ende des Optionstarifes wegen Ablauf der Höchstversicherungsdauer und/oder Erreichung des Höchstalters

Bei einer Ergänzungsversicherung zur GKV gilt die Option für folgende Tarife:

Alle speziellen Krankheitskosten-Zusatztarife zur Ergänzung der GKV

Einmal ein Krankenhaustagegeld bis zu 50,00 EUR

Einmal ein Krankentagegeld bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten und entfallenden Nettoeinkommens.

für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit
Das Krankentagegeld darf maximal 140 % des zum Optionszeitpunkt möglichen höchsten Krankengeldes der GKV für Arbeitnehmer betragen. (Das Krankentage-
geld runden wir auf den nächsthöheren durch fünf teilbaren Betrag.) Voraussetzung
ist, dass Sie kein Krankengeld in der GKV gewählt haben.

Krankentagegeld für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld darf maximal 40 % des zum Optionszeitpunkt möglichen
höchsten Krankengeldes der GKV für Arbeitnehmer betragen. (Das Krankentage-
geld runden wir auf den nächsthöheren durch fünf teilbaren Betrag.)

Einmal eine Pflegeergänzungsversicherung mit einem Monats- bzw. Tagegeld bis zu 2.000,00 EUR pro Monat
Hallesche – OPTI.free Stand 07/2025
HöchstaufnahmealterBis Alter 44 Jahre.
Maximale Laufzeit der VersicherungBis Endalter 49 Jahre.
KombinationsmöglichkeitenMit allen GKV-Zusatz- und Pflegezusatztarifen der Halleschen kombinierbar.
Wahrnehmung der Option auf KrankenvollversicherungZum Ende der GKV-Pflicht und innerhalb von 6 Monaten

Genau 24 Monate nach Ende der GKV-Pflicht

Innerhalb von 36 Monaten, wenn die GKV-Beiträge
neu festgesetzt werden (z. B. bei Selbstständigen)
oder der Zusatzbeitrag sich ändert
Umfang des OptionsrechtsWechsel in die Vollversicherung der Hallesche:
Wähle aus allen verkaufsoffenen Krankenvollversicherungs- und Beihilfetarifen inklusive Pflege-Pflichtversicherung,
Verdienstausfallschutz durch Krankentagegeld und
Krankenhaustagegeld.
Option auf ZusatztarifeAmbulante Zusatzversicherung
Stationäre Zusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Verdienstausfallschutz durch Krankentagegeld
Krankenhaustagegeld

Die Option auf Zusatzversicherungen kann mehrfach und
zu verschiedenen Optionszeitpunkten gezogen werden.
Ein Abschluss ist innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt der genannten Ereignisse möglich (abweichende Regelung siehe Geburtstag bzw. Tarifende OPTI.free). Kündigst du einen Zusatztarif der Hallesche, kannst du für diesen Leistungs-bereich keine erneute Option ziehen.
SDK Optionstarif SG1O und SG2O Stand 7/2025
HöchstaufnahmealterBis Alter 39Jahre.
Maximale Laufzeit der VersicherungBis Endalter 40 Jahre.
KombinationsmöglichkeitenDer Tarif kann nur zusammen mit einer Zusatzversicherung für das Einbettzimmer (SG1) oder Zweibettzimmer (SG2) abgeschlossen werden.
Wahrnehmung der Option auf KrankenvollversicherungBei Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), z. B. wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit.
Umfang des OptionsrechtsEntfällt die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung (ohne dass Versicherungspflicht eintritt), besteht die Möglichkeit, das Versicherungsverhältnis ohne Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung von Wartezeiten inTarife der Krankheitskostenvollversicherung, der Krankentagegeldversicherung und Pfegepflichtversicherung umzustellen.

Hierfür ist es erforderlich, dass die Umstellung spätestens 2 Monate nach dem Wegfall der Versicherungspflichtbeantragt wird und sich der beantragte Umstellungstermin unmittelbar an den Wegfall der Versicherungspflichtanschließt.
Option auf ZusatztarifeKeine
Universa uni-OPTI Stand 07/2025
HöchstaufnahmealterBis Alter 45 Jahre.
Maximale Laufzeit der VersicherungBis Endalter 50 Jahre.
KombinationsmöglichkeitenMit allen GKV-Zusatz- und Pflegezusatztarifen der uniVersa kombinierbar.
Wahrnehmung der Option auf KrankenvollversicherungBei Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), z. B. wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit, bei erstmaliger Zahlung des Höchstbeitrages in der GKV sowie bei Ablauf der Mindestbindungsfrist in einem GKV-Wahltarif.
Umfang des OptionsrechtsFreie Wahl unter allen angebotenen Krankheitskostenvollversicherungstarifen der uniVersa, bedarfsgerechtes Krankentagegeld (bei Angestellten ab dem 43. Tag, bei Selbstständigen ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit) und Pflegetagegeld (bis zu 60 EUR Tagessatz) ohne erneute Gesundheitsprüfung (auch in der Pflegepflichtversicherung) und Wartezeiten.
Option auf ZusatztarifeFreie Wahl unter allen angebotenen Zusatzversicherungstarifen der uniVersa,
bedarfsgerechtes Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie
Krankenhaus- und Pflegetagegeldversicherung bis 60 EUR Tagessatz
ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten.
Optionsrechte innerhalb einer PKV

Neben den Optionstarifen, die den reibungslosen Eintritt in eine private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen sicherstellen sollen, bieten viele Gesellschaften Optionsrechte an, die einen Wechsel innerhalb der eigenen Tarifwelt anbieten.

Wer sich gesund und fit fühlt, entscheidet sich in jungen Jahren durchaus für einen Tarif mit minimalen Leistungen oder einer hohen Selbstbeteiligung. Wenn mit zunehmendem Alter auch die Zipperlein immer mehr werden, kann das ein Problem sein. Im hohen Alter wünscht sich jeder eine bestmögliche medizinische Versorgung ohne hohe Selbstbehalte.

Ein zusätzliches ( = eigenständiger Beitrag) oder auch ein im Tarif integriertes Optionsrecht ermöglicht den Wechsel in einen höherwertigen Tarif innerhalb der Gesellschaft oder die Reduzierung der ursprünglichen Selbstbeteiligung.

Die Wahrnehmung des Optionsrechtes ist an ganz konkret im Tarif festgelegte Fristen gebunden. Um vom Optionsrecht Gebrauch zu machen, muss rechtzeitig vor dem Umstellungstermin ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Diese Termine sollte man sich gut vermerken, denn nicht jede Gesellschaft führt eine automatische Erinnerung durch. Leider gibt es auch Gesellschaften, die mit dem Ziehen der Option, penibel prüfen, ob man nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Option hätte ziehen können, um dann das Optionsrecht wegen Verfristung zu verweigern.

Anwartschaftsversicherung / Vorschaltanwartschaft

Ähnlich wie ein Optionstarif sichert die sogenannte Anwartschaftsversicherung den späteren reibungslosen Eintritt in eine private Krankenvollversicherung ab.

Anders als beim Optionstarif gibt es bei der Anwartschaftsversicherung 2 Möglichkeiten:

Die kleine Anwartschaft – sie konserviert den aktuellen Gesundheitszustand.

Die große Anwartschaft  – sie konserviert das Eintrittsalter.

Der Beitrag für eine Anwartschaft berechnet sich aus einem bestimmten Prozentsatz des später angestrebten Volltarifes.

Ist Vertragsbeginn der 01.01., kann es sinnvoll sein, das günstigere Eintrittsalter mit einer sogenannten Vorschaltanwartschaft zu erhalten.

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