Ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll?

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Dienstunfaehigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird von vielen Beamten leider immer noch vernachlässigt. Der Irrglaube, dass ein Beamter komplett vom Staat versorgt wird, hält sich auch unter Beamten hartnäckig. Die Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit, wie sie durch einen Unfall oder schwere Krankheit verursacht werden kann, bewegt sich in engen Grenzen. Gerade für Beamtenanwärter oder junge Beamte kann dies zum Verhängnis werden. Für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe besteht überhaupt kein Anspruch gegenüber dem Dienstherrn und der junge Beamte muss sich seinen Anspruch erst im Laufe seiner Dienstzeit aufbauen/erarbeiten. Wird ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, so wird er in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegeld. Die Höhe richtet sich nach den geleisteten Dienstjahren.
Um das finanzielle Risiko zu minimieren, kann mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für den Ernstfall vorgesorgt werden. Dies ist nicht nur für die jungen Berufseinsteiger wichtig. Gerade bei Familien vervielfacht sich der finanzielle Bedarf, insbesondere wenn das Haushaltseinkommen nur durch eine Person erwirtschaftet wird.

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    Dienstunfähigkeitsversicherung – Beamtenanwärter und Referendare

    Video: „Dienstunfähigkeitsabsicherung mit Plan“

    So wird die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zu einem absoluten Muss.
    Im Prinzip handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel, die speziell auf die vielen verschiedenen berufsspezifischen Belange von Beamten zugeschnitten ist. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte nicht ausreichend. Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsklausel ist vielen Beamten nicht bewusst. Eine Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann. Diese klaren Grenzen gibt es beim Beamten nicht. Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Beamte seinen Dienstpflichten wegen Krankheit, Unfall oder anderer Gebrechen nicht mehr nachkommen kann. Das fehlen der Dienstunfähigkeitsklausel kann im Ernstfall zur Verweigerung der Leistung durch den Versicherer führen.
    Der Leistungsbedarf gegenüber einer Dienstunfähigkeitsversicherung z.B. zwischen einem Lehrer und einem Polizisten unterscheiden sich erheblich. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen Dienstunfähigkeit (DU) und der vollen Dienstunfähigkeit. Die DU ist für Verwaltungsbeamte ausreichend und wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die volle Dienstunfähigkeitsversicherung wird von technischen oder Vollzugsbeamten sowie Soldaten benötigt. Diese speziellen Risiken werden nur von wenigen Gesellschaften in Deutschland angeboten. Über diese umfassende Dienstunfähigkeitsversicherung lassen sich auch Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe absichern, bei denen die allgemeine DU noch nicht greift.

    Dienstunfähigkeits-Versicherung abschließen, aber wie?

    Versicherungen sind immer dann sinnvoll, wenn damit Lebensrisiken abgedeckt werden, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten und nicht aus eigener Kraft gemeistert werden können.
    Die Dienstunfähigkeit ist keineswegs das Ende des Lebens. Doch es kann zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, wenn finanzielle Engpässe entstehen. Auch ein bestehendes Vermögen ist schnell aufgebraucht, wenn z.B. Umbaumaßnahmen wegen einer Behinderung als Folge eines Unfalls getätigt werden müssen. Nicht jede Versicherung ist sinnvoll, aber im Falle der Dienstunfähigkeit sind sich alle Experten einig. Wer auf diesen zusätzlichen Schutz verzichtet, muss im schlimmsten Fall Jahrzehnte mit den Folgen leben. Dies sollte sich jeder frühzeitig und sorgfältig überlegen.

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