GKV / gesetzliche Krankenkasse   –   Das Sonderkündigungsrecht für Beamte zum Termin der Verbeamtung.

Ein Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten eine Fürsorgeverpflichtung. Mit der sogenannten Beihilfe oder freien Heilfürsorge, auf die jeder Beamte Anspruch hat, werden ein Teil der Krankheitskosten übernommen. Die verbleibenden Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist auch möglich. Nach dem Hamburger Modell gibt es neuerdings in einigen Bundesländern hierzu auch einen Arbeitgeberzuschuss. Hier ist eine Anrechnung des bereits bestehenden Anteils über die Beihilfe nicht möglich. Aus diesem Grund ist die Absicherung der Restkosten über die private Krankenversicherung in der Regel viel günstiger bei besseren Leistungen. Mit der Verbeamtung haben pflichtversicherte Beamte ein Sonderkündigungsrecht und können so von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Wann tritt das Sonderkündigungsrecht für Beamte ein?

Schon mit Antritt der Ausbildung erhalten junge Menschen Ihren Status als Beamtenanwärter. Mittels Urkunde wird der Staatsdienst als Beamte auf Widerruf oder auf Probe bescheinigt. Mit diesem Statuswechsel besteht ab diesem Tag Anspruch auf  Beihilfe  und es erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Liegt ein solcher Statuswechsel vor, kann innerhalb von 14 Tagen nach dem jeweiligen Stichtag eine neue Krankenversicherung gewählt werden. Von der Beihilfe werden von Beginn an mindestens 50 Prozent (in bestimmten Fällen sogar 70%) der Krankheitskosten übernommen. Somit hat der versicherungspflichtige Beamte bzw. Beamtenanwärter das Recht, die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen. In diesem Fall ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Restkosten zur Beihilfe durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden müssen.    

Mit der Vorlage der Aufnahmebestätigung durch eine private Krankenversicherung bei der GKV wird diese sofort aufgehoben. Im Gegenzug wird die Kündigung durch die GKV an die private Krankenversicherung bestätigt.

  •  Die Kündigung einer Krankenversicherung (egal ob gesetzlich oder privat) wird immer nur dann wirksam, wenn ein Nachweis über einen nahtlosen Übergang zu einer Folgeversicherung erbracht werden kann.

Beamtenanwärter – Sonderkündigungsrecht mit Ende der Ausbildung

Mit Beginn der Ausbildung in der Beamtenlaufbahn haben junge Beamte Anspruch auf vergünstigte Anwärtertarife. Diese bilden in der Regel keine Altersrückstellungen. Mit dem Ende der Probezeit können diese Tarife nicht weiter geführt werden. Es erfolgt die Umstellung auf eine vollwertige Absicherung. Genau zu diesem Zeitpunkt besteht auch für die private Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Zum Umstellungstermin kann der Beamte zu einem anderen Anbieter wechseln. Einige Anbieter locken mit günstigen Anwärtertarifen, doch mit der Umstellung wird es richtig teuer. Wird jetzt das Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem anderen Anbieter genutzt, geht man kaum ein Risiko ein. Finanzielle Verluste sind, wenn überhaupt gering, da noch keine Altersrückstellungen gebildet wurden. Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist an dieser Stelle für einen Beamten am sinnvollsten. Allerdings müssen bei einem Anbieterwechsel erneute Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Sonderkündigungsrecht für Beamte in der privaten Krankenversicherung

Besteht bereits eine private Krankenversicherung, gibt es auch hier ein Sonderkündigungsrecht mit der Verbeamtung. Dieses kann sinnvoll sein, wenn man den Anbieter wechseln möchte.

Vorsicht: Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist immer mit Nachteilen verbunden. Der Versicherte verliert dabei einen Großteil seiner Altersrückstellungen. Zudem muss bei der neuen privaten Krankenversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen werden. Bestehende Vorerkrankungen können zu Ablehnungen oder erheblichen Mehrbeiträgen führen.

Nur wenn ein Tarif nicht mehr zur bestehenden Lebenssituation passt, kann in Ausnahmefällen ein Wechsel der privaten Krankenversicherung sinnvoll sein.

Kündigungsregeln für gesetzlich freiwillig versicherte Beamte

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Beamte kein Sonderkündigungsrecht. Möchten sie in eine private Krankenversicherung wechseln, besteht die ordentliche Kündigungsfrist gemäß § 175 Abs. 4 SGB V von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats.

Beitragserhöhung mit Sonderkündigungsrecht

Mit dem Erhalt der Beitragserhöhung besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Trägt man sich mit dem Gedanken, die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte man beachten, dass auch andere Anbieter Ihre Beiträge anpassen und ein Wechsel immer mit Nachteilen verbunden ist. Ein solcher Schritt sollte gut geprüft werden. Ein interner Tarifwechsel ist alternativ oft die bessere Lösung.

So ärgerlich eine Beitragserhöhung auch ist, so notwendig ist sie für eine dauerhafte Gewährleistung der Versorgungsleistungen durch den Krankenversicherer. Innovative Behandlungsmethoden werden zunehmend teurer.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ob an der Schwelle zum Beginn einer Beamtenlaufbahn oder den anstehenden Änderungen im Beamtenstatus, eine private Krankenversicherung bietet Beihilfeempfängern viele Vorteile. Durch Sonderkündigungsrechte kann ein problemloser Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung erfolgen. Doch die Wahl des Anbieters ist von Anfang an entscheidend. Ein späterer Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zur anderen ist ausnahmslos mit Nachteilen behaftet. Um so wichtiger ist es, von Beginn an sich für den optimalen Versicherungsschutz zu entscheiden, der einen durch alle Lebensphasen begleitet.

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