Ist das Hamburger Modell für Beamte sinnvoll?

Oder ist eine private Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch für Beamte besser geeignet?

Nachteile des „Hamburger Model“:

  • der Beamte erhält in der GKV den Status freiwillig versichert
  • die Beitragsberechnung als Pensionär erfolgt auf Grundlage aller Einkünfte und nicht nur auf Basis der Pensionsbezüge
  • Kein Zuschuss aus der Krankenversicherung der Rentner wie bei Angestellten Rentnern mit GKV Mitgliedschaft.
  • Zuschüsse durch den Dienstherrn pauschal auf 50% begrenzt
  • Die Beihilfe für Pensionäre steigt hingegen in vielen Bundesländern auf 70 %
  • beim Wechsel des Dienstherrn in ein anderes Bundesland entfallen die Zuschüsse ersatzlos
  • die Entscheidung für das „Hamburger Model“ ist für den Beamten endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden
  • GKV ist aufgrund der demografischen Entwicklung an Ihren Grenzen der Belastbarkeit
  • Die GKV hatte seit 1970 bis 2020 durchschnittliche Beitragssteigerungen für Spitzenverdiener von über 5 % pro Jahr. Weitere Informatinen zu diesem Thema erhalten sie in dem hier verlinkten Video zur Beitragsentwicklung GKV versus PKV.
  • Die Leistungen in der GKV sind im § 12 Sozialgesetzbuch V definiert:
    „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Wer möchte so behandelt werden wenn er es nicht muss?
  • Wer die Wahl hat sollte seine Chance nutzen uns sich privat versichern selbst wenn es mehr kostet als eine Mitgliedschaft in der GKV.

Oft wird die Entscheidung in der GKV zu bleiben getroffen weil Kinder und die Ehefrau mitversichert werden müssen. Für diese Zeit kann der GKV Beitrag gleich oder bei geringeren Einkommen auch günstiger sein. Wenn die Frau oder der Hausmann dann wieder arbeiten geht, wenn z.B. die Kinder in die Schule kommen oder eine Ausbildung bzw. ein Studium beginnen, wird die private Beihilfeergänzugsversicherung preiswerter. Wir denken für fast alle Beamten ist die privaten Krankenversicherung die bessere Lösung und bleibt auch ökonomisch die erste Wahl. Die meisten Bundesländer (Ausnahmen: Bremen, Hessen und Baden Württemberg) bezuschussen die Pensionäre mit 70 % Beihilfeanspruch für Pensionäre. Das macht eine private Beihilfeversicherung absolut bezahlbar bei garantierten Leistungen.

Unser Fazit: Für die meisten Beamten ist das „Hamburger Model“ nicht zu empfehlen. Es überwiegen die Nachteile und die Beitragsentwicklung während der Versicherungsdauer birgt böse Überraschungen.

Jetzt unverbindlichen Online-Besprechungstermin vereinbaren

Telefonnummer: 03644 / 51 80 18

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:






    Ihr Name: (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Betreff (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht


    Lesen Sie bitte vor dem Versand Ihrer Benachrichtigung die datenschutzrechtlichen Belehrungen und Hinweise und klicken Sie zur Bestätigung Ihrer Kenntnissnahme auf das nebenstehende Kästchen. Erst nach Lesen und Bestätigung der datenschutzrechtlichen Belehrung ist der Versand der E-Mail möglich.

    Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

    Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns einen formlosen Widerruf per E-Mail schicken.

    Nachricht versenden:

    Weitere Informationen zum Thema private Krankenversicherung fiinden Sie unter den folgenden Links:

    Was ist das „Hamburger Model“

    Im „Hamburger Model“ wird ein Zuschuss des Arbeitgebers für Beamte zur privaten Krankenversicherung gewährt. Entgegen der regulären Beihilfe, die sich entsprechend der Familiensituation von min. 50% bis auf 80% erhöht, wird beim „Hamburger Model“ eine gleichbleibende Pauschale gezahlt. Diese „pauschale Beihilfe“ kann nur bei Neuverbeamtung oder von Beamten, die ohnehin bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, beantragt werden. Voraussetzung für diesen Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen eines Beamten ist, dass dieser unwiderruflich auf die individuelle Beihilfe durch den Dienstherrn verzichtet.

    Was sagt der Verband der privaten Krankenversicherungen zum Hamburger Modell?

    Seit August 2018 können Hamburger Beamte dieses pauschale Beihilfemodel wählen. Mit Stand Februar 2020 wird das „Hamburger Model“ außerdem nur noch in den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin nachgestellt.

    Bundesweit haben sich 94% aller Beamten für die klassische Kombination aus Beihilfe und privaten Ergänzungstarifen entschieden.

    Vorsicht: Wer sich in den genannten Bundesländern für das „Hamburger Model“ entscheidet und im Laufe seiner Dienstzeit in ein anderes Bundesland wechselt, verliert den pauschalen Zuschuss und muss seine Krankenversicherungsbeiträge vollständig selber tragen.

    Beamte haben entgegen anderen Arbeitnehmern schon immer die Wahl zwischen einer freiwilligen Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. Zudem besteht auch noch ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in eine private Krankenversicherung unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Für die meisten Beamten war die gesetzliche Krankenversicherung GKV bisher eher unattraktiv. Einerseits wegen der deutlich schlechteren Leistungen und andererseits wegen der meist höheren Beiträge. Das Privileg sich privat krankenversichern zu können, nutzen die meisten Beamten ganz bewusst. Während durch die privaten Krankenkassen PKV Beihilfeergänzungstarife angeboten werden, die max. 50 % der Regelbeiträge ausmachen, verlangt die GKV den vollen Beitrag. Ein weiterer großer Unterschied ist die Beitragsberechnung. Für die private Krankenversicherung ist das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und die gewählten Leistungen entscheidend. Dies ist gegenüber der GKV-Beitragsberechnung nach Einkünften gerade bei besser verdienenden Beamten oder Beamten mit entsprechendem Privatvermögen ausschlaggebend. Dauerhaft kann dieser finanzielle Beitragsunterschied auch nicht durch den pauschalen Arbeitgeberzuschuss nach dem „Hamburger Model“ ausgeglichen werden. Am Ende bleiben einige gering verdienende Beamte mit mehreren Kindern, denn die sind in der GKV kostenfrei mitversichert, für die das neue „Hamburger Model“ vielleicht in Frage käme.

    Während von der Hamburger Regierungsfraktion der pauschale Arbeitgeberzuschuss als „neue Wahlfreiheit“ für Beamte gefeiert wird, bleibt der fade Beigeschmack, dass eine Entscheidung für dieses System nicht rückgängig gemacht werden kann, obwohl dieser scheinbare Vorteil für den ein oder anderen überhaupt in Frage kommenden Beamten nur eine gute Lösung auf eine befristete Zeit wäre.

    Die Verabschiedung des „Gesetzes über die Einführung der pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ ist eher als politisches Zeichen zu werten. Das alte bewährte System der Beihilfe soll aufgeweicht werden. Die Stärkung der Solidargemeinschaft soll das Ziel sein.Nachdem es seit Jahren keine Verständigung zu einer Bürgerversicherung gibt, ist dieses Gesetz ein erster Schritt durch die Hintertür in diese Richtung. Außer in den genannten 5 Bundesländern sieht man die Einführung dieses Gesetzes eher kritisch, skeptisch und sogar ablehnend wie ganz entschieden durch Bayern bekräftigt wird.

    Aber nicht nur in der Politik wird die Kritik laut. Auch die privaten Krankenversicherungsverbände schlagen Alarm. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich aufgrund der demographischen Entwicklung an ihren Grenzen.

    Aber auch rechtlich könnte das „Hamburger Model“ früher oder später zu Problemen führen. Ein Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten eine Fürsorgepflicht. Es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass er diese Verantwortung vollständig an andere Stellen abgibt. Ein Beamter, der sich für das „Hamburger Model“ entschieden hat und im Verlaufe seiner Dienstzeit eines besseren belehrt wird, könnte seine Recht nach dem Grundgesetz einklagen. Was wiederum erhebliche Herausforderungen an die Umsetzung durch die Krankenkassen stellen würde. Eine private Krankenversicherung bildet für jedes einzelne Mitglied während seiner aktiven beruflichen Phase Altersrückstellungen, die den Versicherungsschutz auch im Ruhestand bezahlbar machen. Bis zu einem bestimmten Grad sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet. Gesetzliche Krankenkassen bilden keine Altersrückstellungen.

    Private Krankenversicherung für Beamte:

    Unser Versprechen an Sie…

    Details zur versicherten Person
    Angaben zum Versicherungsnehmer

    • Kostenlos vergleichen und sparen!
    • Anonyme und unverbindliche Angebote!
    • Zwei Wochen allgemeines Widerrufsrecht!
    • Datensicherheit durch durchgängige SSL-Verschlüsselung!

    Sie haben Fragen zur Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte und Beamtenanwärter?

    oder rufen Sie uns unter Telefon 03644 / 518 018.