Kostenerstattungsprinzip Tarife ARAG

Zusatzversicherung Kostenerstattungsprinzip ARAG

Das Besondere an der Zusatzversicherung „ARAG 182“ ist, dass die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt. Dies macht den Versicherungsnehmer bei ambulanten Behandlungen automatisch zum Privatpatienten. Er erhält von seinem Arzt eine Privatrechnung, welche zu einem Teil durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet wird. Den Restbetrag übernimmt dann die Zusatzversicherung. Für den Versicherten ergeben sich daraus eine Reihe von Vorteilen. Im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen, bietet ARAG deutliche höhere Erstattungen bei Privatbehandlungen, für welche die gesetzlichen Krankenkassen generell keine Leistungen anbieten. Dies ermöglicht Patienten die Inanspruchnahme von Spezialbehandlungen von Fachärzten, was eine deutlich bessere Flexibilität und eine höherwertige medizinische Versorgung bedeutet.

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Behandlungen als Privatpatient möglich

Verbraucher, die im Rahmen der Versicherungspflicht Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben keine Möglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Mit der Zusatzversicherung „ARAG 182“ können Versicherte dennoch in den Genuss der vielen Vorteile von Privatpatienten kommen. Hierfür wird bei der Zusatzversicherung das Kostenerstattungsprinzip genutzt.

Voraussetzung hierfür ist, dass Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip wählen. Anschließend werden sie beim Haus- oder Facharzt wie ein Privatpatient behandelt. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten werden komplett durch die Zusatzversicherung von ARAG abgedeckt. Sobald auf das Kostenerstattungsprinzip umgestellt wurde, stellt der Arzt eine Privatrechnung aus. Hiervon erstattet die gesetzliche Krankenkasse ihren Anteil, der Rest wird von der Zusatzversicherung übernommen.

Warum eine solche Zusatzversicherung Sinn ergibt?

Gesetzlich Versicherte haben bereits seit dem 01.01.2009 die Möglichkeit, sich für das Kostenerstattungsprinzip zu entscheiden. Auf diese Weise können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen und Einschränkungen bei den Leistungen vermeiden. Der Arzt kann hierdurch höhere Sätze abrechnen und wird den Patienten entsprechend besser behandeln. Das bedeutet schnellere Termine und höherwertige Leistungen.

Die Erstattung der Rechnung funktioniert dabei sehr einfach. Die ausgestellte Rechnung wird zunächst bei der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt. Diese erstattet den gesetzlich vorgesehenen Anteil. Im Anschluss erfolgt die Einreichung bei der ambulanten Zusatzversicherung, welche den noch offenen Betrag erstattet. Danach kann der Patient die Rechnung begleichen.

Produktauswahl – Stärken und Schwächen

ARAG TARIF Kostenerstattung 181, 182, 183 / Stand 08/2021

STÄRKEN

  • Tarif 181 – 30% Erstattung ohne GKV-Vorleistung
  • Tarif 182 – 60% Erstattung ohne GKV-Vorleistung
  • Podologie
  • Tarif 181 – Heilpraktiker 30%
  • Tarif 182 – Heilpraktiker 30%
  • Vorsorge über das GKV-Niveau

SCHWÄCHEN

  • Tarif 182 – SB 75€ pro Jahr
  • Tarif 183 – SB 150€ pro Jahr
  • keine Hilfsmittel
  • Keine häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Kostenerstattungsprinzip Tarife ARAG Vergleich – Stand 06/2023
Hier sehen Sie eine Übersicht der ARAG Kostenerstattungstarife mit Ergänzugsbausteinen für einen 35 jährigen Angestellten mit Angabe der Leistungsstärke. Die leistungsstärkste Kostenerstattungstarif – Tarifkombination der ARAG Krankenversicherung steht oben. Der Vergleich wurde mit dem Programm Levelnine erstellt.

ARAG Tarife Kostenerstattung Vergleich
Kostenerstattungsprinzip – Private Krankenzusatzversicherung, Tarife der ARAG im Vergleich – Stand 06/2023
Kostenerstattungsprinzip Tarife ARAG Vergleich – Stand 08/2021
Kostenerstattungsprinzip Tarife ARAG Vergleich – Stand 02/2020
Kostenerstattungsprinzip – Private Krankenzusatzversicherung, Tarife der ARAG im Vergleich – Stand 09/2019
Kostenerstattungsprinzip Tarife ARAG Vergleich – Stand 01/2017

Kostenerstattungsprinzip Tarife ARAG Vergleich – Stand 01/2017

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Arag+Kostenerstattungsprinzip+Tarife+für+Kinder

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