Zusatzversicherung Kostenerstattungsprinzip Hallesche
Alte Tarifwelt, Abschluss ist momentan nicht möglich.
Wir warten noch auf die Unisextarife. Stand 10/2018
Welche privaten Krankenversicherungen bieten das Kostenerstattungsprinzip an? Sie wünschen weitere Informationen? Dann klicken Sie hier: Übersichtsseite Kostenerstattungsprinzip
Bei den Tarifen „CAGS1“ und „CAGS4“ der Hallesche Versicherung, handelt es sich um ambulante Zusatzversicherungen mit einer jährlichen Selbstbeteiligung. Mit dem Kostenerstattungsprinzip ermöglichen diese gesetzlich Versicherten eine Behandlung als Privatpatient zu einer geringen Prämie. Die Tarife eignen sich besonders für Personen, die eine günstige Zusatzversicherung suchen, welche auch bei schweren Erkrankungen umfassenden Schutz bietet.
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Günstige Absicherung mit Selbstbeteiligung
Die Zusatzversicherung „CAGS1“ der Hallesche funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ihren Teil der Leistungen und der Rest wird durch eine Zusatzversicherung abgedeckt. Dies verleiht Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung den Status von Privatpatienten. Aufgrund der jährlichen Selbstbeteiligung von 600 Euro ist der Tarif im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen um einiges günstiger. Dies bietet für Versicherte einige Vorteile. Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, fallen lediglich die monatlichen Beiträge an. Im Krankheitsfall sind Sie umfassend abgesichert, wobei die Belastung durch den Selbstbehalt mit umgerechnet 50 Euro pro Monat relativ gering ausfällt.
Was leistet der Tarif „CAGS1“?
Mit dem Tarif „CAGS1“ ermöglicht die Hallesche eine 100-prozentige Kostenerstattung bei einem maximalen Selbstbehalt von 600 Euro jährlich. Versichert sind alle ambulanten Leistungen beim Arzt inklusive Heilpraktiker und Naturheilverfahren. Des Weiteren gehören ambulante Operationen, nach stationären, sowie psychotherapeutischen Behandlungen ebenfalls zum Versicherungsschutz. Für Sehhilfen erhalten Versicherte innerhalb von 36 Monaten bis zu 160 Euro erstattet. Sofern die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistungen erbringt, übernimmt die Hallesche 50 Prozent der Behandlungskosten für nicht zugelassene Ärzte. Bei Abschluss einer stationären Zusatzversicherung entfällt der Selbstbehalt für Behandlungen im Krankenhaus.
Versicherungsschutz mit dem Tarif „CAGS4“ erweitern
Der Tarif „CAGS4“ kann optional zur Zusatzversicherung der Hallesche abgeschlossen werden. Dieser bietet Versicherungsschutz nach dem Kostenerstattungsprinzip für Arznei- und Heilmittel sowie Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Bei entsprechender Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse, werden bei Zahnbehandlungen 100 Prozent der anfallenden Restkosten erstattet. Dabei gelten keinerlei Begrenzungen. Ohne Vorleistungen der GKV übernimmt die Hallesche 50 Prozent des Rechnungsbetrags. Dieselben Leistungen gelten auch für Zahnprophylaxe und zahnerhaltende Maßnahmen.
Was hochwertigen Zahnersatz betrifft, erhalten Versicherte mit dem Tarif „CAGS4“ hochwertigen Schutz auf Privatversichertenniveau. Die Zusatzversicherung übernimmt hierbei 80 Prozent der bestehenden Restkosten. Sofern lediglich Leistungen im Rahmen der Regelversorgung abgerechnet werden, erfolgt eine 100-prozentige Kostenerstattung.
Dabei gilt folgende Summenbegrenzung:
Im 1. Kalenderjahr 500 Euro
Im 1. bis 2. Kalenderjahr 1.000 Euro
Im 1. bis 3. Kalenderjahr 1.500 Euro
Im 1. bis 4. Kalenderjahr 3.000 Euro
Im 1. bis 5. Kalenderjahr 5.000 Euro
Ab dem 6. Kalenderjahr ohne Begrenzung
Geltende Wartezeiten
Die Zusatzversicherung der Hallesche beinhaltet die gängigen Wartezeiten. Für allgemeine Leistungen beträgt diese 3 und für Psychotherapie sowie Schwangerschaft 8 Monate. Optional können Versicherte einen Verzicht auf die Wartezeiten vereinbaren. Hierfür wird ein ärztliches Zeugnis mit großem Blutbild benötigt. Die anfallenden Kosten von 100 bis 150 Euro müssen vom Versicherten selbst übernommen werden.
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