Zusatzversicherung Kostenerstattungsprinzip Hanse Merkur

Seit dem 01.01.2017 werden von der Kostenerstattungsprinzip Tarife Hanse MerkurHanseMerkur die Tarife für das Kostenerstattungsprinzip nicht mehr angeboten.

Welche privaten Krankenversicherungen bieten das Kostenerstattungsprinzip an? Sie wünschen weitere Informationen? Dann klicken Sie hier: Übersichtsseite Kostenerstattungsprinzip

Die Vor- und Nachteile der Gesetzlichen (GKV) und Privaten Krankenversicherung (PKV) werden beinahe täglich von Gesundheitspolitikern aller Couleur, Ärzte-, Krankenkassen- und Patientenvertretern diskutiert. Beide Systeme unterscheiden sich besonders bezüglich des Inhalts des angebotenen Leistungskatalogs und der Finanzierung. Durch eine Zusatzversicherung mit dem Merkmal Kostenerstattungsprinzip können gesetzlich Krankenversicherte von den Vorteilen des privaten Systems profitieren.

Die PKV hat im Gegensatz zur GKV ein ausdifferenziertes Leistungsangebot, welches nahezu jede medizinische Interventionsmöglichkeit beinhaltet und sich der Versicherte individuell zusammenstellen kann. Die Privatversicherten genießen dabei kürzere Wartezeiten, können eine Behandlung durch den Chefarzt auswählen und haben durch das Kostenerstattungsprinzip volle Kostentransparenz. Diese entsteht durch die Ausfertigung einer Rechnung durch den behandelnden Arzt, auf welcher die abgerechneten Posten aufgelistet sind.

Die Ergänzungstarife der Hanse Merkur bieten auch Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung bei ambulanten und stationären Behandlungen einen Vorzug wie bei einem Privatpatienten. Bei Abschluss dieser Tarife greift das Kostenerstattungsprinzip und verschafft dem gesetzlich Versicherten sämtliche Annehmlichkeiten einer Privatversicherung. Eine Grundbedingung der Tarife ist die Vereinbarung mit der gesetzlichen Krankenkasse, dass im Falle privater ambulanter Heilbehandlung das Kostenerstattungsprinzip angewendet wird beziehungsweise die gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung gegangen ist.

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Leistungen bei ambulanten Behandlungen

Die Krankenversicherung der Hanse Merkur hat verschiedene kombinierbare Tarife im Angebot. Im Tarif AE werden sämtliche Kosten zu 100 Prozent erstattet, nachdem die GKV ihre Kostenerstattung zur Verfügung gestellt hat, während im Tarif KE nach einer tatsächlich erfolgten Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse der noch verbleibende Rechnungsbetrag durch die Hanse Merkur erstattet wird.
Diese Tarifbedingungen besitzen Gültigkeit für die allgemeine Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker, für Hilfs- und Heilmittel sowie Psychoanalyse und -therapie durch Ärzte (Tarif AE). Sollte keine Vorleistung erfolgt sein, gelten folgende Bedingungen: Die Inanspruchnahme von Heilpraktikern wird zu 100 Prozent erstattet, die Kosten für Brillen bis zu 170 EUR pro Kalenderjahr erstattet, alle übrigen Kosten zu 40 Prozent (keine Psycho- und Zahnbehandlung).

Im Tarif KE hingegen werden Arztbehandlungen, Verband-, Arznei- und Heilmittel sowie Zahnbehandlung zu 90 Prozent erstattet. Heilpraktische Behandlungen und Zahnersatz sind davon ausgenommen. Der zehnprozentige Selbstbehalt für ambulante und zahnärztliche Behandlungen ist bei 500 EUR je Versicherungsjahr gedeckelt, das heißt bei Erreichen dieser Schwelle, erfolgt eine Erstattung zu 100 Prozent.

Weitere Ergänzungstarife Kostenerstattungsprinzip der Hanse Merkur

Die Versicherungsgesellschaft bietet weitere Ergänzungstarife an, mit denen gesetzlich Versicherte die verbliebenen Kosten ihrer Behandlung, welche nicht von der GKV gedeckt werden, privat absichern können.
– Im Tarif ES (nach Vorleistung durch GKV) werden Heilmittel zu 100 Prozent, Brillen bis 180 EUR und Zahnersatz zu 25 Prozent und Krankenhausbehandlung (inkl. Unterkunft und Verpflegung) in Deutschland wie Ausland (maximal 6 Wochen) vollerstattet.
– Der Tarif EST beinhaltet zusätzlich eine zu 80 Prozent erstattungsfähige Heilpraktikerbehandlung, Zahnersatz zu 30 Prozent und Brillen bis zu 200 Euro.
– Der Tarif EG sichert vor allem das Risiko eines Unfalls ab. Wahlleistungen und Zuzahlungen bei freier Krankenhauswahl werden voll erstattet, ebenso Zahnersatz (prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays) und Brillen bis 180 Euro.
– Tarif EZP ist speziell für die Zahnbehandlung und -ersatz gedacht. Die Hauptleistung ist die Erstattung von Zahnprophylaxe (beispielsweise Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung) bis 50 EURpro Kalenderjahr, Füllungen und Wurzelbehandlung sowie Fissurenversiegelung zu 100 %.
– Der Tarif PSG beinhaltet Krankenhausleistungen, vorrangig findet eine Erstattung von Wahlleistungen stationärer Krankenhausbehandlung. Gesetzlich Versicherte profitieren hier von Ein- oder Zweibettzimmern mit Chefarztbehandlung. Krankentagegeld ist ebenfalls Bestandteil der vertraglich fixierten Leistungen.
– Daneben bietet die Hanse Merkur auch spezielle ergänzende Tarife wie eine eigenständige Krankenhaustagegeldversicherung für Selbständige.

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