Kostenerstattungsprinzip

Zusatzversicherung Tarife Kostenerstattungsprinzip R+V

Kostenerstattung im Krankenversicherungsrecht bedeutet, dass gesetzlich Versicherte die anfallenden medizinischen Behandlungskosten direkt mit Ihrem Arzt oder Therapeuten abrechnen und im Nachhinein von der GKV zum Teil an den Versicherten zurückerstattet werden. Dies ist der Unterschied zum Sachleistungsprinzip, dass bisher in Deutschland eher üblich ist.

Es gibt das Kostenerstattungsprinzip für gesetzlich Versicherte seit 2004 als Wahlleistung nach SGB V §13(2) oder bei fehlendem Behandlungsangebot („GKV-Systemversager“) nach SGB V § 13(3).

Mit der Entscheidung zum Kostenerstattungsprinzip wird aus dem Kassenpatient ein Privatpatient also ein Selbstzahler. Deshalb sollte vor der Entscheidung zum Kostenerstattungsprinzip gegenüber der GKV auf jeden Fall der Abschluss einer entsprechenden privaten Krankenzusatzversicherung stehen, da hier immer Wartezeiten von 3 bis 6 Monaten zu beachten sind. Die Private Krankenversicherung übernimmt dann bis zu 100% je nach vereinbartem Tarif nach Abzug der erstattungsfähigen Kosten durch die GKV.

Um den Aufwand für den Patienten möglichst gering zu halten, akzeptieren die meisten gesetzlichen Krankenkassen eine Abtretungserklärung des Patienten. So können die Ärzte direkt mit der GKV abrechnen.

Behandlung als Privatpatient

Menschen, die im Rahmen ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkassen keine Möglichkeit haben in eine private Krankenversicherung zu wechseln, erhalten durch das Kostenerstattungsprinzip und private Ergänzungstarife den gleichen Zugang zu privatärztlichen Leistungen wie „echte“ Privatpatienten. Auf diese Weise entgehen sie Zuzahlungen und vielen Einschränkungen in der gesundheitlichen Versorgung.

Privatpatient mit der R+V

Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten über die Ergänzungtarife zum Kostenerstattungsprinzip bei der R+V. Mit den AGU Tarifen können Sie notwendige ambulante, stationären oder zahnärztliche Behandlungen sowie weitere veranlasste Leistungen ohne Kostenbudget für Ihren Arzt in Anspruch nehmen. Sie können sich frei unter den verschiedenen Bereichen wählen oder diese miteinander kombinieren.

So werden Sie mit dem Kostenerstattungsprinzip bei der R+V im ambulanten Bereich abgesichert:

Nach Vorleistung der GKV:

  • 80% der erstattungsfähigen Restkosten unter 1.000 Euro
  • 100% der erstattungsfähigen Restkosten, die 1.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres übersteigen,

ohne Vorleistung der GKV:

  • 40% der erstattungsfähigen Kosten (ausgenommen Zuzahlungen und Abschläge)

Warum ist das Kostenerstattungsprinzip der R+V für Arbeitgeber interessant ?

Arbeitgeber schaffen mit einer betrieblichen Krankenversicherung ihr PLUS an Mitarbeitermotivation. Eine Investition in die Gesundheit der Belegschaft zahlt sich letztendlich nicht nur durch weniger krankheitsbedingte Ausfälle aus. Engagierte Arbeitnehmer sind wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Mit der Kostenerstattung PROFIL über die AGVF Tarifen der R+V stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Möglichkeiten für ergänzende Gesundheitsmaßnahmen offen. Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung können auch für das Kostenerstattungsprinzip sowohl durch den Arbeitsgeber als auch durch den Arbeitnehmer selbst oder gemischt erfolgen.

Nach Vorleistung der GKV:

  • 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen

ohne Vorleistung der GKV:

  • 40% der erstattungsfähigen Aufwendungen (ausgenommen Zuzahlungen und Abschläge)

Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung gegenüber privaten Zusatztarifen für den Arbeitnehmer ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung, der sich lohnt

Sie finden die Angebote der Privaten Krankenzusatztarife der R+V gut und möchten nicht nur von den Ergänzungstarifen profitieren. Gern stellen wir Ihnen die Betriebskrankenkasse der R+V vor:

  • vom Bonusprogramm für Erwachsene und Kinder bis
  • zu den Leistungen auch für Osteopathie und
  • andere alternative Medizin
  • besondere Leistungen für chronisch Erkrankte sowie
  • für Schwangere und Mütter
  • Prävention und Vorsorge durch
  • Gesundheitsreiseprogramme und
  • Ambulante Vorsorge

Mitgliedschaften für alle Altersklassen. Lassen Sie sich von uns beraten und entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei der Betriebskrankenkasse der R+V. Gern sind wir Ihnen beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse behilflich. So profitieren Sie rund um vom guten Service der R+V und haben für alle Leistungen nur einen Ansprech

Produktauswahl – Stärken und Schwächen

R+V TARIF Kostenerstattung AGU / Stand 08/2021

STÄRKEN

  • 40% Erstattung ohne GKV-Vorleistung
  • Vorsorge über das GKV-Niveau
  • Heilpraktiker bis 800 €

SCHWÄCHEN

  • Keine Hilfsmittel
  • Keine Ergotherapie
  • Keine Psychotherapie
  • Keine Schutzimpfungen
  • Keine häusliche Krankenpflege
  • Keine Fahrt- und Transportkosten

Kostenerstattungsprinzip Tarife R+V Krankenversicherung Vergleich – Stand Stand 0

06/2023
Hier sehen Sie eine Übersicht der R+V Kostenerstattungstarife mit Ergänzugsbausteinen für einen 35 jährigen Angestellten mit Angabe der Leistungsstärke. Die leistungsstärkste Kostenerstattungstarif – Tarifkombination der R+V Krankenversicherung steht oben. Der Vergleich wurde mit dem Programm Levelnine erstellt.

Zusatzversicherung Tarife Kostenerstattungsprinzip R+V 2023
Kostenerstattungsprinzip – Private Krankenzusatzversicherung, Tarife der R+V Versicherung im Vergleich – Stand 06/2023
Kostenerstattungsprinzip Tarife R+V Krankenversicherung Vergleich – Stand Stand 08/2021
Kostenerstattungsprinzip Tarife R+V Krankenversicherung Vergleich – Stand Stand 02/2020
Kostenerstattungsprinzip Tarife R+V Krankenversicherung Vergleich – Stand 01/2017

Kostenerstattungsprinzip Tarife R+V Krankenversicherung Vergleich – Stand 01/2017

Download

R+V+Kundeninfoblatt+Kostenerstattung

R+V+Flyer+Kostenerstattung+in+der+bKV

R+V+Allgemeine+Infos+Kostenerstattung

Welche privaten Krankenversicherungen bieten das Kostenerstattungsprinzip an? Sie wünschen weitere Informationen? Dann klicken Sie hier: Übersichtsseite Kostenerstattungsprinzip

Sie haben Fragen zum Kostenerstattungsprinzip oder Sie wünschen ein persönliches Angebot?

Dann nutzen Sie unsere Terminvereinbarung

oder rufen Sie uns unter Telefon 03644 / 518 018 oder 0173 / 57 15 099 an.

Vergleichsrechner: GKV Zusatzversicherungen Übersicht

Zum Vergleichsrechner GKV Zusatzversicherung stationär (Klick)

Zum Vergleichsrechner GKV Zahnzusatzversicherung (Klick)

Zum Vergleichsrechner GKV Zusatzversicherung Heilpraktiker und Sehhilfen (Klick)

Zum Vergleichsrechner Krankentagegeldversicherung (Klick)

Zum Vergleichsrechner private Krankenvollversicherung (Klick)

  • Kostenlos vergleichen und sparen!
  • Anonyme und unverbindliche Angebote!
  • Zwei Wochen allgemeines Widerrufsrecht!
  • Datensicherheit durch durchgängige SSL-Verschlüsselung!

Videos zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung:

Beitragsentwicklung GKV PKV im Vergleich

Beitragskalkulation private Krankenversicherung – PKV!

Die demografische Entwicklung – GKV versus PKV Gesetzlich oder Privat?

Der Weg des Beitrags! Reportagen im deutschen Fernsehen zur Zweiklassenmedizin

Für Firmeninhaber:

Erklärvideo: Betriebliche Krankenversicherung / bKV

Sie haben Fragen? Sie erreichen uns unter 03644 / 51 80 18.

Ergänzend haben Sie jederzeit die Möglichkeit in unserem Online-Kalender einen Termin zu reservieren.

Hier der Link:
Terminkalender Herr Carl Gitter

Wir analysieren – Sie profitieren!