Kostenerstattungsprinzip

Zusatzversicherung Kostenerstattungsprinzip Württembergische

Bei der ambulanten Zusatzversicherung „AKU“ der Württembergische Versicherung handelt es sich um einen Ergänzungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durch das Kostenerstattungsprinzip erhalten Versicherte bei ambulanten Behandlungen den Status eines Privatpatienten. Ein kleiner Teil der Rechnung wird durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet und den Rest übernimmt die Zusatzversicherung. Selbst wenn die gesetzliche Krankenkasse für eine Behandlung nicht leistet, übernimmt die Württembergische 100 Prozent der Restkosten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Arzt mit Kassenzulassung und um eine medizinisch notwendige Leistung handelt. Andernfalls werden durch das Kostenerstattungsprinzip 50 Prozent der Rechnung ohne jegliche Begrenzung erstattet. Dieses Prinzip gilt auch bei Arznei- Heil- und Hilfsmitteln.

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Umfangreicher Versicherungsschutz der Württembergische

Die Zusatzversicherung der Württembergische überzeugt vor allem mit hohen Erstattungen von Hilfsmitteln. Im Gegensatz zu anderen Versicherern die bei Hilfsmitteln entweder gar nicht leisten oder einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog besitzen gilt bei der Württembergische ein offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden auch die Kosten für wichtige Heilmittel wie Ergotherapie und Logopädie. Bei Arztrechnungen leistet die Zusatzversicherung bis zum 3,5fachen der in der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte genannten Höchstsätze. Dabei erstattet die Württembergische unbegrenzt und ohne jährliche Selbstbeteiligung.

Zahlreiche weitere Leistungen

Neben den allgemeinen Behandlungen bietet die Zusatzversicherung der Württembergische noch verschiedene weitere Leistungen an. Hierzu gehört unter anderem die Kostenübernahme sämtlicher Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, die in der Gebührenordnung für Ärzte genannt sind. Damit geht der Versicherungsschutz in diesem Bereich deutlich über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.

Bei Sehhilfen erstattet die Zusatzversicherung 100 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 165 Euro innerhalb von 24 Monaten. Als besonderen Service übernimmt die Württembergische sogar LASIK-Behandlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Beschwerden nicht durch eine Brille oder Kontaktlinsen behoben werden können.

Nach Vorleistung durch die GKV erstattet die Versicherung 80 Prozent der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Eine Begrenzung der jährlichen Sitzungen ist bei der Zusatzversicherung nicht vorgesehen. Versicherte erhalten bei Notfällen oder einer erforderlichen Dialyse, Strahlentherapie- oder Chemotherapie die ambulanten Transportkosten komplett erstattet. Im Gegensatz zu anderen Versicherern verzichtet die Württembergische dabei auf eine Summenbegrenzung.

Optionale Zusatzversicherung – stationär und Zahn

Durch den Abschluss einer Ergänzungsversicherung kann der Leistungsumfang der Zusatzversicherung auf die Bereiche Stationär und Zahn ausgeweitet werden. Der stationäre Tarif „SE SG“ beinhaltet die Unterbringung im Einbettzimmer sowie eine Behandlung durch den Chefarzt. Die Zahnzusatzversicherung „ZBU ZGU70 BZGU20“ übernimmt als eine von wenigen Policen bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Für den dentalen Bereich gilt dabei ebenfalls das Kostenerstattungsprinzip. Sie erhalten somit auch hier eine komplette Privatrechnung, die nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse durch die Zusatzversicherung erstattet wird.

Wartezeiten beachten

Wie jede Zusatzversicherung sollte auch diese Police möglichst frühzeitig abgeschlossen werden. Es gelten die üblichen Wartezeiten von 3 Monaten für allgemeine Behandlungen sowie 8 Monaten bei Psychotherapie und Schwangerschaft. Gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, kann die Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen gestrichen werden.

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Produktauswahl – Stärken und Schwächen

Württembergische TARIF Kostenerstattung AKU / Stand 08/2021

STÄRKEN

  • 45% Erstattung ohne GKV-Vorleistung
  • Osteopathie
  • Podologie
  • Sehhilfen bis 250 €
  • Behandlungen zur Sehschärfenveränderung 1.500 €
  • Vorsorge über das GKV-Niveau

SCHWÄCHEN

  • Selbstbeteiligung 200 €
  • Keine häusliche Krankenpflege

Kostenerstattungsprinzip Tarife Württembergische Krankenversicherung Vergleich – Stand 06/2023
Hier sehen Sie eine Übersicht der Württembergische Kostenerstattungstarife mit Ergänzugsbausteinen für einen 35 jährigen Angestellten mit Angabe der Leistungsstärke. Die leistungsstärkste Kostenerstattungstarif – Tarifkombination der Württembergische Krankenversicherung steht oben. Der Vergleich wurde mit dem Programm Levelnine erstellt.

Kostenerstattungsprinzip – Private Krankenzusatzversicherung, Tarife der Württembergische im Vergleich – Stand 06/2023
Kostenerstattungsprinzip Tarife Württembergische Krankenversicherung Vergleich – Stand 08/2021
Kostenerstattungsprinzip Tarife Württembergische Krankenversicherung Vergleich – Stand 02/2020
Kostenerstattungsprinzip Tarife Württembergische Krankenversicherung Vergleich – Stand 01/2017
Kostenerstattungsprinzip Tarife Wuerttembergische Krankenversicherung Vergleich – Stand 01/2017

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