Echte „Zinserträge“ – durch jährliche Beitragszahlung Ihrer Privaten Krankenversicherung

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Was waren es doch für glorreiche Zeiten, als die Banken noch mit 5% Zinsen aufs Tagesgeldkonto warben. Für herkömmliche Geldanlagen sind solche Zinshöhen heutzutage utopisch. Doch es gibt es andere Möglichkeiten ähnliche Renditen zu erzielen und das völlig risikofrei.

Sie haben eine private Krankenversicherung. Üblicher Weise werden hier die Beiträge monatlich bezahlt, da es anders als bei privaten Sachversicherungen, keine Strafzuschläge für unterjährige Zahlungsweisen gibt. Was die Wenigsten wissen, ihre private Krankenversicherung belohnt Sie für die Entscheidung viertel-, halb- oder gar einen Ganzjahresbeitrag zu zahlen. Die Nachlässe variieren zwischen 0,5-4% auf den Beitrag je nach Gesellschaft. Eine Rendite, die sich sehen lässt. Wem das wenig erscheint, sollte nicht vergessen, dass wir hier von Renditen über einen Zeitrahmen von bis zu 30/40 Jahren sprechen. Betrachtet man einen Nachlass von 4% auf etwa 45 Jahre bedeutet dies im Umkehrschluss eine beitragsfreie Versicherungszeit von ca. 2 Jahren.

Beitragszahlung PKV – Nachlässe in %
VersichererAbhängig vom Beginn Bestandsvertrag bis zu
Neuabschluss Stand 09/2021
 ZahlungsweiseZahlungsweise
 1/41/21/11/41/21/1
Allianz124000
Alte Oldenburger000000
ARAG024024
AXA023023
Barmenia004004
Bayer. Beamten KK003000
Central000000
Concordia023023
Continentale000000
CSS000000
Debeka000000
Deutscher Ring003001
DEVK000000
DKV000000
Dt. Familienversicherung000000
Gothaer004004
Hallesche003003
HanseMerkur123123
Inter004004
Janitos000000
LKH000000
LVM0,5120,511
Mecklenburgische000000
Münchener Verein003003
Nürnberger234234
Provinzial000000
R+V024000,5
SDK004001
Signal Iduna024001
Union000000
UniVersa000000
VGH025000
Württembergische024000
Alle Angaben ohne Gewähr! Stand per 01.09.2021

Hinweis:

Sollte sich unterjährig in Ihrem Vertrag eine Änderung erforderlich machen, die eine Beitragserhöhung oder – senkung zur Folge hat, würde der Beitrag anteilig der Jahresrestlaufzeit berechnet und entweder ein Guthaben erstattet oder ein Mehrbeitrag nachgefordert. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder versterben, werden die überzahlten Beiträge anteilig zurückerstattet.

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