PKV Beitragsentlastungsmodelle – und was dahinter steckt

Lohnt sich der Beitrag für einen PKV Beitragsentlastungstarif?

Ab dem Rentenalter sinkt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung durch den Wegfall des Krankentagegeldes und der gesetzliche Zuschlag entfällt ab Vollendung des 60 Lebensjahres. Solange in diesem Topf Geld ist werden aus diesem Topf Beitragsanpassungen ab dem 65 Lebensjahr ausfinanziert bis der Topf leer ist. Wenn zum 80 sten Geburtstag immer noch Geld vorhanden ist gibt es eine einmalige Beitragssenkung.

Seit den 90er Jahren gibt es ergänzend zu den normalen Altersrückstellungen Angebote für Beitragsentlastungsmodelle. Gern wurden und werden diese Tarife auch mal gleich mit der eigentlichen Krankenversicherung zusammen abgeschlossen. Die Funktionsweise ist denkbar einfach und leicht verständlich.

Im Grunde ist es wie bei einem Sparvertrag. Durch einen selbst gewählten Mehrbeitrag spart man Kapital an. Da keinerlei Risiko abgedeckt werden muss, fließt dieser Mehrbeitrag bis auf den Verwaltungskostenanteil komplett in den „Spartopf“ des Versicherers. Später, in der Regel zu Beginn des Renteneintritts, sorgt das angesparte Kapital für eine garantierte Beitragsminderung (Entlastungsphase) in nicht unerheblichem Umfang.

Vorteile des PKV Beitragsentlastungstarifs

Der Kunde muss sich um nichts mehr kümmern. Der Versicherer bucht ab und das Geld kann nicht für etwas anderes ausgegeben werden. Besonders interessant für Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Hälfe des Beitrages zahlt.

Für die Kalkulation des Ertrages wird der Rechnungszins zugrunde gelegt. Dieser war in der Vergangenheit der Bisex-Tarife um einiges höher als in den heutigen Unisex-Tarifen. Auch innerhalb der Versicherer weicht der Rechnungszins, wenn auch nur minimal, von einander ab. Da so gut wie keine Kosten entstehen, bleibt das Ganze für die Versicherer trotzdem ein gutes Geschäft.

Da Krankenversicherer mit Ihren Kunden keine Bankgeschäfte machen dürfen, bleibt das eingezahlte Kapital zweckgebunden. Es dienst ausschließlich der Beitragsentlastung im Alter.

Wo ist dabei der Haken?…

Wussten Sie?…

Um die Höhe der Entlastung zu garantieren, muss der Mehrbeitrag bei fast allen PKV Entlastungstarifen bis zum Vertragsende und nicht nur bis zum Beginn der Entlastungsphase (Renteneintritt) bezahlt werden.

…und hier ist er – der Haken…

Mit jedem Jahr mehr das Mehrbeitrag eingezahlt wurde, steigt die Bindung an den Versicherer, denn das angesparte Kapital geht bei einer Kündigung verloren. Nur in wenigen Ausnahmen ist es möglich, das Kapital für eine neue Pflegezusatzversicherung zu verwenden.

Obwohl seit 2009 sogar Altersrückstellungen mobil sind und bei einem Anbieterwechsel auf den Folgeversicherer übertragen werden müssen, gibt es bisher keine Lösung für das Beitragsentlastungsmodell.

Arten von PKV Beitragsentlastungsmodellen

Im Wesentlichen werden zwei Arten von Beitragsentlastungsmodellen unterschieden:

Das Populärste: 

Der Mehrbeitrag für die Beitragsentlastung im Alter stellt einen Zusatztarif oder eine Sonderbedingung dar, die in der Police durch eine spezielle „Tarif“-Bezeichnung separat ausgewiesen wird. Der vereinbarten Entlastungshöhe ist ein entsprechender Beitrag zugeordnet. Es entsteht eine relativ gute Transparenz für den Kunden.

Das Gerissenste:

Der Mehrbeitrag sowie die Höhe der vereinbarten Entlastung werden nicht separat aufgeführt. Er wird bei der Kalkulation auf den regulären Tarifbeitrag aufgeschlagen. Die Tarifbezeichnung erhält lediglich eine Zusatzkennung z.B. durch ein „V“ oder „B“.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Krankenversicherung einen Mehrbeitrag für die Beitragsentlastung beinhaltet und woran Sie diese erkennen können beraten wir Sie auf Anfrage gern zu diesem Thema. Das gleiche gilt für die Sinnhaftigkeit eines Neuabschlusses solcher Angebote bei bereits bestehenden Verträgen und auch bei Neuverträgen.

Unser Rat: 

Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist vorsorgen für`s Alter wichtig. Es gibt mehrere Wege sich zu finanzieren. Kombinieren Sie verschiedene Möglichkeiten. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich.

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