Sterbegeldversicherung mit oder ohne Wartezeit abschließen?

Wartezeit?

Sofortiger Versicherungsschutz bei Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit

Sterbegeldversicherungen dienen der finanziellen Absicherung der Angehörigen des Versicherten. Diese Familienmitglieder werden im Vertrag benannt und erhalten bei Tod des Versicherten die vereinbarte Versicherungsleistung ausbezahlt. Das Geld dient in der Regel dazu, die Kosten für die Bestattung und alle auch indirekt damit in Verbindung stehenden Kosten zu decken. Eine Sterbegeldversicherung können Sie als Hinterbliebenenabsicherung vom Grundsatz her entweder mit oder ohne Wartezeit abschließen. Die meisten Versicherer boten im Test eine Sterbegeldversicherung mit Wartezeit von einigen Monaten oder sogar Jahren an. Möchten Sie hingegen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz sofort mit Abschluss des Vertrages vorhanden ist, dann ist eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit auf jeden Fall die richtige Wahl. Dabei handelt es sich um eine Sofortversicherung, bei der der volle Versicherungsschutz direkt mit Abschluss des Vertrages besteht. Damit der Vertrag wirksam zustande kommt, muss aber in der Regel noch die Zahlung der Erstprämie abgewartet werden. Durch den Wegfall der sonst üblichen Wartezeit erhalten Sie die Sicherheit, dass Ihren Angehörigen bei Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe ausbezahlt wird.

Beachten sollten Sie bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartedauer allerdings, dass im Gegenzug zum Sofortschutz einige Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Sie sollten sich also „bester Gesundheit“ erfreuen. Dadurch möchte der Versicherer sicherstellen, dass bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war, dass mit einem frühzeitigen Ableben des Versicherten zu rechnen ist. Durch die Angaben bei den Gesundheitsfragen kann es seitens des Versicherers zu einer Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn bereits schwerwiegende Erkrankungen diagnostiziert wurden. Dennoch ist es wichtig, alle Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß zu beantworten, denn bei falschen Angaben können der Versicherungsschutz und somit die gewünschte Hinterbliebenenabsicherung auch im Nachhinein erlöschen.

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Sterbegeldversicherung Anbieter im Vergleich:

Hier möchten wir Ihnen die Anbieter, aus unserem Versicherungsrechner Sterbegeldversicherung kurz vorstellen:

Verträge mit Wartefrist von bis zu drei Jahren ohne Gesundheitsfragen

Bei Sterbegeldversicherungen mit einer Wartefrist müssen Sie meist keine Gesundheitsfragen beantworten, wodurch dies eine Alternative für erkrankte Versicherte darstellen kann. Dafür müssen Sie jedoch mit Wartezeiten von in der Regel sechs Monaten bis hin zu 36 Monaten rechnen. Innerhalb dieser Zeit würden die Angehörigen die vereinbarte Leistung bei Tod des Versicherungsnehmers nicht in voller Höhe erhalten. Je nach Versicherer und Tarif erfolgt bei Tod des Versicherten innerhalb der Wartezeit eine anteilige Auszahlung, welche beispielsweise anhand einer Staffelung berechnet wird. Andere Anbieter sehen während der Wartezeit lediglich die Auszahlung der bereits geleisteten Beiträge vor. Bei Todesfall innerhalb der Wartezeit würden Angehörige somit nur maximal einen Teil der gewünschten Absicherung erhalten. Für Personen mit Vorerkranken sollte die Wahl auf einen solchen Tarif mit Wartezeit aber dafür ohne Gesundheitsfragen fallen. Auch wenn diese Tarife meist etwas teurer sind, so ermöglicht es doch dem Betroffenen etwas gelassener dem eigenen Ableben entgegen zu sehen.
Im Test hat sich allerdings gezeigt, dass bei einigen Versicherern die Leistungen der Sterbegeldversicherung ohne Berücksichtigung der Wartezeit ausbezahlt werden. Voraussetzung ist dabei, dass es sich um einen Unfalltod handelt. Dies stellt aber in der Regel die einzige Ausnahme dar, weshalb die Wartezeit nicht vollständig ablaufen muss.

Günstiger sind Sterbegeldversicherungen mit Wartedauer jedoch in der Regel nicht, eher im Gegenteil, denn die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach anderen Faktoren. Insbesondere die Höhe der Versicherungsleistung, aber ebenso das Alter bei Eintritt in die Versicherung ist für den Versicherungsbeitrag entscheidend. Je früher der Einstieg erfolgt, desto günstiger kann der Versicherungsschutz ausfallen.

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Pfändung bei Sterbegeldversicherung nur bedingt möglich

Sterbegeldversicherungen konnten im Test mit einer Versicherungsleistung von bis zu 25.000 Euro abgeschlossen werden. Unabhängig von der Wartefrist ist die Versicherungssumme nur bedingt pfändbar. Laut aktueller Rechtsprechung können lediglich Beträge oberhalb eines Betrages von 3.579 Euro einer Pfändung unterliegen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Betrag zur Deckung der regulären Bestattungskosten benötigt wird. Dadurch kann eine Pfändung bis zu diesem Betrag nicht durchgeführt werden. Bei höheren Rückkaufswerten sind lediglich die Beträge oberhalb dieses Wertes pfändbar. Dadurch besteht auch für Versicherte mit Schulden die Möglichkeit, die Hinterbliebenenabsicherung trotz Pfändung beizubehalten.

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