Altersvorsorgecheck mit der Vorsorgeinventur – Ein Angebot für unsere Kunden.


Schalten Sie Ihren Lautsprecher ein und informieren Sie sich jetzt mit dem folgenden Video über den Ablauf Ihrer persönlichen Vorsorgeinventur…

Warum Vorsorgeinventur?

Sie suchen Antworten auf eine oder mehrere der hier gestellten Fagen?

  • Wie hoch werden ihre brutto Alterseinkünfte einmal sein?
  • Wieviel bleibt nach Steuern und nach eventuellen Abzug des Pflichtbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung für Sie zur Verfügung?
  • Mit wieviel Rentenkürzung müssen Sie kalkulieren, wenn Sie bereits vor ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchten?
  • Wie hoch ist ab welchem Eintritt die Kaufkraft Ihrer Rente, wenn Sie mit einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,5 % bis 2,5 % rechnen müssen?
  • Welche der staatlichen Fördervarianten bietet Ihnen persönlich mehr Vorteile?

Sie haben Fragen zur Altersvorsorge oder Sie wünschen einen Termin zur Vorsorgeinventur? Sie erreichen uns unter 03644 / 51 80 18. Ergänzend haben Sie jederzeit die Möglichkeit in unserem Online-Kalender einen Termin zu reservieren.

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Ein möglicher und guter Baustein zur Altersvorsorge ist die Basisrente, auch Rürupp Rente genannt.

Durch drei Gesetze – Rentennachhaltigkeitsgesetz, Altersgrenzenanpassungsgesetz (EA 67) und Alterseinkünfte- / Bürgerentlastungsgesetz – wurde das Rentensystem in Deutschland komplett umgebaut (Systemwechsel). Auf der einen Seite kommt es zu deutlichen Leistungseinschnitten der gesetzlichen Rente, die ungekürzt erst später bezogen werden kann und zusätzlich ab 2005 steuerpflichtig wurde (nachgelagerte Besteuerung). Auf der anderen Seite erhält der Bürger mehr steuerlichen Spielraum, um ausreichend vorsorgen zu können (neuer Sonderausgabenabzug – Bürgerentlastungsgesetz 2010 – Betriebsrenten Stärkungsgesetz 2018)

Bitte lassen Sie uns eine Woche vor dem Termin eine Kopie Ihrer letzten Einkommensteuerbescheide, den letzten Rentenbescheid sowie Gehaltsabrechnungen ( bei Angestellten) zukommen. Für den Fall, es gibt schon bestehende Altersvorsorgebausteine benötigen wir auch Informationen hierzu. (Betriebsrenten, betriebliche oder private Altersvorsorgeverträge, Immobilien etc.)

Wir analysieren für Sie:

Drei steuerlich geförderte Rentenvarianten stehen insgesamt zur Verfügung.

– Die Forderung nach dem Altersvermögensgesetz?
– Die Forderung nach dem Alterseinkünftegesetz?
– Die Forderung nach dem Betriebsrentengesetz?

  • Wie hoch werden Sie durch das Alterseinkünftegesetz und das Bürgerentlastungsgesetz steuerlich entlastet?
  • Wie können Sie sich davor schützen, dass der Staat auf ihr Erspartes zugreift, sollten Sie einmal ihren Arbeitsplatz verlieren?
  • Mit wieviel Einkommenseinbußen müssen Sie rechnen, wenn Sie einmal länger als sechs Wochen krank sind (Ende der Lohnfortzahlung) ?
  • Wie hoch sind Ihre Versorgungsanwartschaften / Einkünfte bei Erwerbsminderung?
  • Wie hoch sind Ihre Versorgungsanwartschaften / Einkünfte im Falle des Todes?
  • Wie hoch sind Ihre Versorgungsanwartschaften / Einkünfte im Pflegefall?
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