Video: Die Basisrente – Rürup Rente

Für wen ist die Basisrente rentabel? Wo sind die Haken?

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So sieht die staatliche Förderung aus

2023 sind Beiträge zur Basisrente erstmals zu 100 Prozent absetzbar. Der Höchstbetrag beläuft sich dann auf 26.528 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 53.056 Euro für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner.

Im Gegenzug dazu wird langfristig auf die volle Besteuerung der Rentenleistungen übergegangen. Bei Beginn der Rentenzahlung in 2022 werden nur 82 % der Rente besteuert.
Der Prozentsatz steigt jährlich um 1 % bis 100 % im Jahr 2040. (Stand 03/2022) Die Bundesregierung plant jedoch, den Anstieg zu verändern. Die Rente soll dann erst im Jahr 2060 zu 100 % steuerpflichtig werden.

Basisrente Berechnungsbeispiel: Ledig Einkommen 90.000,- € 200 € monatlich Zuzahlung 5.000,- € zum Jahresende.

Basisrente Berechnungsbeispiel: Ledig Einkommen 90.000,- € 200 € monatlich.

Basisrente Berechnungsbeispiel: Ehepaar Einkommen 180.000,- € 100 € monatlich Zuzahlung 20.000,-€ zum Jahresende.

Basisrente Berechnungsbeispiel: Ehepaar Einkommen 120.000,- € 100 € monatlich.

Sie haben Fragen zur Basisrente oder Sie wünschen ein individuelles Angebot? Sie erreichen uns unter 03644 / 51 80 18. Ergänzend haben Sie jederzeit die Möglichkeit in unserem Online-Kalender einen Termin zu reservieren. Hier der Link:

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Tipp:

Wenn Sie sich für die Basisrente / Rürup Rente entscheiden, empfehlen wir Ihnen einen Vertrag zu wählen, der Ihnen nur kleine monatliche Beiträge abverlangt. Sie haben bei der Basisrente immer die Möglichkeit, von Jahr zu Jahr zum Jahresende je nach Einkommen und vorhandenem Budget zu entscheiden, in welcher Höhe eine Einmalzahlung für das laufende Jahr sinnvoll ist. Durch diese Vorgehensweise können Sie Ihre Steuerersparnis optimieren und Sie bleiben flexibel.

Auch für Selbständige ist die Basisrente unsere Empfehlung Nummer Eins in Sachen Altersvorsorge.

Sparen Sie parallel zu Ihrem Basisrentenvertrag monatlich einen festen Betrag Ihre Wahl. Stellen Sie am Jahresende fest, dass es ein gutes Jahr war und das gesparte Geld nicht für sonstige Investitionen benötigt wird, zahlen Sie den angesammelten Betrag als Sonderzahlung auf Ihre Basisrente ein. So bleiben Sie flexibel und entscheiden Jahr für Jahr aufs Neue, welcher Betrag Ihrer Altersvorsorge zugute kommen soll.

Um die Rücklage für die jährliche Sonderzahlung anzusparen, nutzen Sie am besten einen risikoarmen Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag. Über finanz-profil.de bieten wir Ihnen Sonderkonditionen für Ihren Sparplan. Wir übernehmen für Sie Ihre jährlichen Depotgebühren und stellen Sie mit einer günstigen (0,65%) Servicegebühr einem Großanleger mit Depotvolumen über 500.000,- Euro gleich.

Nachhaltig anlegen? Das geht auch mit der Basisrente! Fragen Sie uns welche Gesellschaften hierzu sinnvolle Konzepte anbeiten.

Terminkalender Herr Carl Gitter

Beispielrechnung Basisrente komplett steuerfinanziert:

Basisrente_komplett_steuerfinanziert_Musterrechnung

Beispielrechnung Basisrente durchschnittlich steuerfinanziert:

Basisrente_durchschnittlich_steuerfinanziert_Musterrechnung

Woraus resultieren die gezeigten Steuervorteile?

Zusätzlich ist mit Beginn des Jahres 2010 das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten, das für Arbeitnehmer und die meisten Selbstständigen und Freiberufler einen enormen Liquiditätsgewinn aus dem steuermindernden Abzug der Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basis Krankenversicherung und Pflegeversicherung bedeutet.

Die aus beiden Komponenten resultierende Liquidität sollte wiederum in die eigene Altersvorsorge investiert werden, damit der ebenfalls durch das Alterseinkünftegesetz eingetretene Nachteil der nachgelagerten Besteuerung von Renten der Schicht eins ausgeglichen werden kann.

Annahmen:

  • Angenommene Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung und Krankenversicherung 2 % pro Jahr
  • Erwartete Beitragssteigerungen für PKV und Pflegebeitrag bis zum Ruhestandbeginn 3,5 % p.A.
  • Erwartete Beitragssteigerungen für PKV und Pflegebeitrag ab Ruhestandsbeginn 2 % p.A.
  • Angenommene Inflationierung der Steuertabelle durch Anpassung des Steuertarifs 1,5 % p.A.
  • Angenommene Steigerung des Bruttoeinkommens 2 % p.A.

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Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 gehören Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen, den berufsständischen Versorgungswerken sowie Beiträge zur Basisrente steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Einen Teil Zahlungen berücksichtigt das Finanzamt innerhalb bestimmter Höchstbeträge (für 2021 bereits 92 % und jährlich mit 2 % steigend) steuermindernd. Der Umfang der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt also in den nächsten Jahren kontinuierlich an bis im Jahr 2025 100 % erreicht werden.

Informieren Sie sich in den nachfolgenden Videos, wenn Sie wissen möchten wie Sie der bösen Null entkommen können.

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