Kinder richtig Krankenversichern!

Private Krankenversicherung für Kinder – Was ist zu beachten?

Für werdende Eltern ist es wichtig, sich bereits vor der Geburt über die Möglichkeiten einer Krankenversicherung für das Kind zu informieren. So sollte beispielsweise rechtzeitig abgeklärt werden, ob das Neugeborene automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert ist oder ob eventuell eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Welche Varianten hier möglich sind, hängt von einer Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren ab. Dies gilt im Übrigen auch für bereits ältere Kinder. Kommt es bei den Eltern beispielsweise aufgrund eines Berufswechsels zu Änderungen, ist in der Regel auch die Krankenversicherung der Kinder hiervon betroffen.

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse
Relativ klar ist die Lage, wenn beide Elternteile bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. In diesem Fall sind auch die Kinder über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil pflichtversichert ist und der Partner als nicht berufstätiger oder geringfügig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gilt die kostenlose Mitversicherung auch für den eingetragenen Lebenspartner. Voraussetzung für eine kostenlose Mitversicherung ist immer, dass das monatliche Einkommen – zu dem beispielsweise Miet- oder Zinseinnahmen zählen – einen Betrag von 375 Euro nicht übersteigt. Bei geringfügig Beschäftigten liegt die monatliche Einkommensgrenze für 2012 bei einem Betrag von 400 Euro.

Wie lange sind Kinder kostenlos mitversichert?
Für Kinder gilt, dass Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert sind. Kinder die nicht erwerbstätig sind, können bis zum 23. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Für Kinder, die studieren oder sich in einer Berufsausbildung befinden bzw. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, verlängert sich die kostenlose Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Eine Sonderregelung gilt zudem, wenn sich die Schul- bzw. Berufsausbildung aufgrund des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verzögert. In diesem Fall verlängert sich die kostenlose Mitversicherung um die Dauer der Verzögerung. Seit Juli 2011 gilt die Möglichkeit einer Verlängerung auch für den Zeitraum eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines anderen anerkannten Freiwilligendienstes.

Darüber hinaus geltende Regelungen
Sonderregelungen gelten auch für Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind ein eigenes Einkommen zu erzielen. In einem solchen Fall ist die kostenlose Mitversicherung zeitlich nicht begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits während der bestehenden Familienversicherung eingetreten ist. Studenten, die älter als 25 Jahre sind, können wählen ob sie sich für einen festen monatlichen Beitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichern oder eine private Krankenvollversicherung abschließen möchten. Die Mitversicherung bei den Eltern ist für einen monatlichen Beitrag von 64,77 Euro zur Kranken sowie 11,64 Euro zur Pflegeversicherung möglich. (Stand 09/2012)

Wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind
Etwas komplizierter wird die Versicherung der Kinder, wenn ein Elternteil privat- und der andere gesetzlich krankenversichert ist. Entscheidend für die Krankenversicherung des Kindes ist dabei immer das Einkommen der Eltern. Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und verdient dieser mehr als der gesetzlich versicherte Ehepartner, besteht für das Kind ein Wahlrecht. In diesem Fall kann für das Kind entweder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden oder es kann sich gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrags beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichern. Eine kostenlose Familienversicherung für das Kind ist jedoch nicht möglich. Sollten beide Elternteile Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sein, so muss für das Kind ebenfalls eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Tipp: Kinder müsen nicht zwingend bei der gleichen Versicherung wie die Eltern versichert werden. Es gibt Versicherungsgesellschaften die Kinder auch alleine versichern.

Wichtig bei Neugeborenen bei Anmeldung in der Privaten Krankenversicherung
Neugeborene Kinder können innerhalb von zwei Monaten rückwirkend ab Geburt in der privaten Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung in den Tarifen der Elternteile angemeldet werden. Wird diese Frist verwirkt, steht ein Antrag mit Gesundheitsfragen an. Gleiches gilt, wenn das Kind bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen versichert werden soll. Aus Kostengründen ist dies in manchen Fällen sinnvoll.

Vertraglich geregelt ist die Kindernachversicherung in § 2 Absatz 2 und 3 MBKK

Hier der Wortlaut der Regelung:
„Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
(3) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.“

Freie Wahl der Krankenversicherung
In einigen Fällen haben Eltern auch die Wahl, ob Sie ein Kind kostenlos über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder eine eigene private Krankenvollversicherung abschließen. Ein solches Wahlrecht besteht immer dann, wenn ein Elternteil einer privaten Krankenversicherung angehört, sein Einkommen jedoch unter dem des gesetzlich versicherten Elternteils liegt. Dies gilt auch dann, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil selbstständig oder freiberuflich tätig ist.

Kinder immer optimal versichern
Wie gesehen ist es nicht immer ganz einfach, die richtige Krankenversicherung für das Kind zu finden. Wer sein Kind über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert, hat die Möglichkeit, den Leistungsumfang über eine Krankenzusatz-Versicherung zu erweitern. So können Leistungen wie Zahnersatz oder Behandlungen bei einem Heilpraktiker in Anspruch genommen werden, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt werden.

Kostenfalle Kieferorthopädie
Da bei nahezu jedem zweiten Kind, das privat versichert ist, eine kieferorthopädische Maßnahme durchgeführt wird, muss bei der Wahl der Krankenversicherung ganz besonders auf die Erstattung für kieferorthopädische Leistungen geachtet werden. Da eine kieferorthopädische Behandlung mehrere tausend Euro kosten kann, ist es oftmals günstig, in diesem Bereich an den Versicherungsleistungen nicht zu sparen. Ein Versicherungsvergleich hilft auf unkomplizierte Weise, die wenigen Tarife zu finden, die eine 100%ige Erstattung für Kieferorthopädie absichern.
Fragen Sie diesbezüglich bei uns unter Telefon 03644 / 51 8018 an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage.

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