Gesetzlich oder privat versichert?

Welche Unterschiede gibt es bei der Vorsorge?

Früherkennungsuntersuchungen, im Volksmund auch „Vorsorgeuntersuchungen“ genannt, verhindern natürlich nicht, dass Sie erkranken. Aber sie helfen, Krankheiten in einem frühen Stadium zu erkennen. So können diese frühzeitig behandelt werden. Auf welche Früherkennungsuntersuchungen haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch? Tragen private Krankenversicherungen diese Untersuchungen ebenfalls? Oder haben Privatversicherte möglicherweise sogar mehr Leistungen?

Welche Früherkennungsuntersuchungen übernimmt die GKV?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unterschiedliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen, Männer und Kinder. So gibt es für Kinder und Jugendliche eine ganze Reihe an Früherkennungsuntersuchungen. Die sogenannten U-Untersuchungen umfassen zehn Untersuchungen von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr des Kindes. Die J-Untersuchung ist eine Jugend-Untersuchung, die von Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren einmalig in Anspruch genommen werden kann.

Erwachsene können ab dem 35. Lebensjahr einen ärztlichen Gesundheits-Check-up machen lassen, der vor allem der Früherkennung von Herz-/Kreislauf-, Zucker- und Nierenerkrankungen dient. Diese Untersuchung kann alle zwei Jahre wiederholt werden.

Die geschlechtsspezifische Krebsfrüherkennungsuntersuchung bezahlt die gesetzliche Kasse Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männern ab dem 45. Lebensjahr in jährlichen Intervallen. Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchungen können beide Geschlechter ab dem 35. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Unterschiedliche Darmkrebs-Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse ab dem 50. Lebensjahr in festgelegten Abständen. Sie umfasst zwischen 50 und 55 Jahren einen jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Ab 55 Jahren können gesetzlich Versicherte eine Darmspiegelung machen lassen. Diese kann nach zehn Jahren wiederholt werden. Wer diese Untersuchung nicht in Anspruch nimmt, kann alternativ ab dem Alter von 55 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhlblut-Test durchführen lassen.

Auch Zahnvorsorge-Untersuchungen zahlt die Krankenkasse: bis zum sechsten Lebensjahr dreimal im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen ab sechs Jahren und bei Erwachsenen einmal pro Halbjahr. Außerdem gehören viele Schutzimpfungen und die Schwangerschafts-Vorsorge zu den Untersuchungen, die die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt.

Was private Krankenversicherungen ihren Versicherten zugestehen

Bei der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich nicht festgelegt, welche Untersuchungen bezahlt werden müssen. Der jeweilige Tarif bestimmt die Leistungen. Meistens jedoch zahlt die private Krankenversicherung alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die auch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Das gilt für Kinder und Erwachsene. Es gibt auch private Versicherungen die diese Vorsorgemaßnahmen nicht auf eventuelle Eigenbeteiligungen anrechnen. Das erhöht den Anreiz, in den empfohlenen Intervallen zu den Untersuchungen zu gehen und schont den Geldbeutel. Viele Versicherungstarife bieten darüber hinaus ihren Versicherten noch weitere gezielte Vorsorgeuntersuchungen an. Diese können teilweise auch ohne spezifische Diagnose und Altersgrenzen in Anspruch genommen werden.

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