„Preis Leistungsverzeichnis Zahn“ für zahntechnische Leistungen

„Preis Leistungsverzeichnis Zahn“ für zahntechnische Leistungen

  pro & contra

Einige private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten bei Zahnersatzmaßnahmen nur die Labor- und Materialkosten. Um die Beiträge kalkulatorisch nierdig zu halten, wird von einigen Versicherungen „Preis-Leistungs-Verzeichnis-Zahn“ verwendet. Das bedeutet, dass diese Leistungen auf die dort vereinbarten Erstattungsbeträge fixiert sind. Problematisch wird dies, wenn dort unrealistische Zahlen stehen. So ist es nicht verwunderlich, wenn von den gedachten 85 % Erstattung nur 65% auf dem Konto ankommen nachdem die Rechnung eingereicht wurde. Hinzu kommt die Preisentwicklung durch die „Medizininflation“. Die Kosten in diesem Bereich lagen in der vergangenen Zeit deutlich über der normalen Inflationsrate. Die Gefahr, dass die Preise nicht der Inflation angepasst werden ist immer gegeben, wenn im Preisverzeichnis keine klare Regelung festgehalten wurde. Leider ist das meist so. Ein Preis-Leistungs-Verzeichnis gibt der Krankenversicherung die Möglichkeit, Kosten und Leistungen einzusparen, da sich die Erstattungssätze, welche dort geschrieben stehen, beschränkt sind. Preis-Leistungs-Verzeichnisse „Zahn“ finden sich unter anderem in Tarifen der Allianz, AXA/DBV, Hanse Merkur und vielen anderen.

Für und Wieder Preisverzeichnis „Zahn“

Vorteile

  • bessere Kostenkalkulation für den Versicherer, was zu günstigeren Beiträgen führen kann
  • gute Kosten-Transparenz und damit Planungssicherheit zwischen Versicherten und Heilbehandlern bzw. Labor

Nachteile

  • es werden ausschließlich Leistungen erstattet, die auch im Preis-Leistungsverzeichnis aufgeführt sind
  • Sonderausführungen für gesundheitliche Besonderheiten können nicht berücksichtigt werden
  • Material- und Laborkosten werden max. bis zur genannten Höhe erstattet
  • passt der Versicherer das Preisverzeichnis nicht regelmäßig an, bleibt zwar der Beitrag im Zahntarif stabiler, aber die ausgewiesenen Höchstsätze entsprechen nicht mehr den tatsächlich anfallenden Kosten, was im Umkehrschluss zu einer erheblichen Steigerung der Eigenleistung des Patienten führt

Fazit: Wenn Sie auf Leistung Wert legen, sollten Sie sich lieber für eine Versicherungsgesellschaft mit prozentualen Erstattungssätze für Zahnbehandlungen- und Zahnersatz ohne Preisdeckelung entscheiden. Angebote mit festen Preis-Leistungs-Verzeichnissen sind aber eine Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse, wenn Geld eingespart werden soll und Ihnen die Leistung weniger wichtig ist. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang, wenn die Prognose für die eigene Zahngesundheit gut ist. Auch in der gesetzlichen Krankenkasse sind die Leistungen der Zukunft nicht garantiert und werden wie in der Vergangenheit beständig mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter sinken.

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