FAQ – PKV: Die 8 häufigsten Fragen

Für wen steht die private Krankenversicherung offen?

Nicht alle Personen haben hierzulande die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Offen steht die private Krankenversicherung für alle Selbstständigen, Freiberufler, Studenten und Beamte. Angestellte können sich nur dann privat versichern, wenn Ihr Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt und richtet sich nach der jährlichen Einkommensentwicklung. Für 2017 beträgt diese 57.600 Euro. Ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich, besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Diese wird für ambulante oder stationäre Behandlungen wie auch für Zahnbehandlungen angeboten. Durch eine Zusatzversicherung können die Leistungen der gesetzlichen an das Niveau einer privaten Krankenversicherung angepasst werden.

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

Bei einer privaten Krankenversicherung können Versicherte ihren Arzt bzw. das Krankenhaus frei wählen. Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist zudem das höhere Leistungsniveau. Gerade was Zahnbehandlungen und Zahnersatz betrifft, besteht ein deutlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu erstatten private Krankenversicherungen zumeist auch alternative Heilbehandlungen für, welche die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht aufkommen. Bei stationären Behandlungen im Krankenhaus profitieren privat versicherte Patienten von einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie einer Chefarztbehandlung. Zudem können Versicherte sich den Leistungsumfang individuell zusammenstellen. Aber auch was die Kosten betrifft, biete die private Krankenversicherung einige Vorteile. Gerade junge und gesunde Versicherungsnehmer können bei einem Wechsel sparen. Zudem lässt sich der Beitrag durch Vereinbarung einer jährlichen Selbstbeteiligung positiv beeinflussen.

Wovon hängt der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung ab?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag bei einer privaten Krankenkasse nicht nach der Höhe des Einkommens. Die Beitragsberechnung erfolgt für jeden Versicherungsnehmer individuell. Die wichtigsten Faktoren sind dabei das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand und die bestehenden Vorerkrankungen. Dazu spielen natürlich auch die Leistungen eine wichtige Rolle bei der Beitragsgestaltung. Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Tarife oder die gewünschten Leistungen können individuell nach dem Baukastenprinzip zusammengestellt werden. Für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Humanmediziner bieten die Versicherer oftmals Tarife zu besonders günstigen Konditionen an. Sofern ein Optionstarif abgeschlossen wurde können Versicherte die zu Beginn an Ihrer Krankenversicherung sparen möchten später problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln. Diese Option ist in der Regel zeitlich befristet.

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein weitestgehend einheitlicher Leistungskatalog besteht, können die Leistungen in der privaten Krankenversicherung individuell vereinbart werden. Somit kann der Versicherte selbst bestimmen, welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden. Da sich die Leistungen der verschiedenen Krankenversicherungen mitunter deutlich unterscheiden, empfiehlt sich ein genauer Leistungsvergleich. Wurden die Leistungen einmal vertraglich vereinbart, dürfen diese nachträglich nicht mehr durch die Gesellschaft verändert werden.

Gibt es eine Mitversicherung für Familienangehörige?

Die Antwort auf diese Frage lautet nein. Bei der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einen eigenständigen Vertrag abschließen. Eine kostenlose Familienversicherung wie sie die gesetzlichen Krankenkassen bieten gibt es nicht. Dies sollte bei der Preiskalkulation in jedem Fall berücksichtigt werden. Einige Anbieter haben jedoch ermäßigte Tarife für Ehepartner und Kinder im Programm.

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird oftmals auch Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Sie gibt an, ab welchem Bruttoeinkommen keine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Liegt das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, haben Arbeitnehmer die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. Wichtig ist dabei, dass diese Grenze für mindestens ein Jahr überschritten wird. Neben den monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen zählen auch wiederkehrende Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge, pauschale Überstundenvergütungen sowie Einkommen aus einer Zweitbeschäftigung. Für 2017 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 57.600 Euro.

Was versteht man unter der Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Betrag sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erhöht. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Darüber hinausgehende Einkommensanteile spielen bei der Beitragsberechnung jedoch keine Rolle. Für 2017 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 52.200 Euro pro Jahr.

Wie erfolgt die Beihilfeversicherung bei Beamten?

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Teil der ärztlichen Behandlungskosten erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung über die Beihilfe niemals zu 100 Prozent. Aus diesem Grund sollten Beamte für die nicht abgedeckten Kosten eine Beihilfeergänzungsversicherung abschließen. Über diese werden dann die restlichen Kosten abgedeckt, weshalb die Beihilfeergänzungsversicherung oftmals auch als Restkostenversicherung bezeichnet wird. Beihilfetarife werden von den meisten privaten Krankenversicherern bereits zu sehr günstigen Prämien angeboten. Der Versicherte kann dabei selbst bestimmen, welches Restrisiko durch die Versicherung abgedeckt werden soll.

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