Musterkündigungsschreiben GKV / PKV

Muster Kündigung und Kündigungsfristen Krankenversicherung / Krankenkasse

Seit der Änderung des § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), ist es für Versicherte deutlich unkomplizierter geworden, die eigene Krankenversicherung zu kündigen, um zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Die Kündigung wird nur noch dann wirksam, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung eine neue Krankenversicherung nachgewiesen wird.
Zur Wahrung der Kündigungsfrist, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Krankenversicherung vorsorglich zu kündigen. Nutzen Sie hierzu einfach unsere Musterformulare für die Kündigung Ihrer Krankenversicherung.

Ein Wechsel ist nicht immer sinnvoll

Ein Wechsel der Krankenversicherung ist nur dann ratsam, wenn sich daraus ein dauerhafter Vorteil des Preis-Leistungs-Verhältnisses ergibt oder wenn die neue Versicherung über bessere Leistungen verfügt, welche Ihre momentane gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht anbietet. Der Wechsel von einer in eine andere private Krankenversicherung, ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, dies gilt insbesondere für langjährig Versicherte. Eine gute Alternative für Privatversicherte bietet eine Tarifkorrektur innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft. Aufgrund der Komplexität der Versicherungssparte private Krankenversicherung ist es ratsam, sich mit einem Krankenversicherungsspezialisten für private Krankenversicherungen in Verbindung zu setzen, um das eigene Anforderungsprofil abzuklären und mögliche Alternativen zur aktuellen Krankenversicherung zu ermitteln. Da ein Versicherungswechsel aufgrund der damit verbundenen Gesundheitsprüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie rechtzeitig einen auf private Krankenversicherungen spezialisierten Makler aufsuchen.

Kündigungsfristen für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können immer mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Wird z. B. am 14.05.der Vertrag gekündigt, kann das Versicherungsverhältnis erst zum 31.07. beendet werden. Im Falle eines Statuswechsels, wenn beispielsweise das Einkommen erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist die Kündigung bis zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung möglich. Diese erfolgt dann immer zum Zeitpunkt des Entfallens der Versicherungspflicht. Die ehemals geltende Dreijahrespflicht gibt es seit 2011 nicht mehr.

Bevor Sie Ihre private Krankenversicherung oder Ihre gesetzliche Krankenkasse kündigen, sollten die folgenden Punkt geklärt sein.

Was spricht alles gegen eine private Krankenversicherung?

Einmal privat – immer privat – das war einmal!

Was spricht alles gegen eine gesetzliche Krankenkasse?

Hier finden Sie unsere Musterkündigungsschreiben für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte:

Muster Kuendigung gesetzliche Krankenversicherung

Muster Kuendigung gesetzliche Krankenversicherung rueckwirkend Sonderkuendigungsrecht

Kündigungsfristen der privaten Krankenversicherung

Haben Sie vor, Ihre private Krankenversicherung zu kündigen, weil Sie beispielsweise mit den Leistungen unzufrieden sind, können Sie dies immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres tun. Bei den meisten Assekuranzen ist dies gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr. Die Kündigung muss folglich bis zum 30.09. bei der Gesellschaft vorliegen. Im Falle einer Beitragserhöhung haben Sie zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Beitragserhöhung beenden. Die Kündigung erfolgt dann immer zum jeweiligen Änderungszeitpunkt. Über den Link Kündigungstermine und Mindestvertragslaufzeiten können Sie sich informieren, wie sich das bei Ihren Versicherer verhält. Unabhängig vom jeweiligen Kündigungsgrund bieten wir Ihnen Muster Kündigungsanschreiben für die private Krankenversicherung zum Download an. Um mögliche Fehler bei der Kündigung zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme.

Hier finden Sie unsere Musterkündigungsschreiben für privat Krankenversicherte:

Muster Kuendigung private Krankenversicherung und Pflegeversicherung PKV

Die richtige Form der Kündigung

Damit die Kündigung der Krankenversicherung auch wirksam wird, muss diese in jedem Fall schriftlich am besten mit einer Muster Kündigung Krankenversicherung erfolgen. Eine Kündigung per Mail oder Fax reicht nicht aus. Es empfiehlt sich eine Zusendung per Einschreiben – Einwurf, sodass Sie den rechtzeitigen Eingang der Kündigung jederzeit nachweisen können. In der Praxis wird zwar zumeist auch eine Kündigung per Telefax anerkannt, rein rechtlich ist diese jedoch unwirksam. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Gesellschaft in ihren Bedingungen auf die Schriftform verzichtet. Sie sollten sich den rechtzeitigen Eingang immer schriftlich bestätigen lassen

Versicherungsbestätigung und Vorversicherungsnachweis

Bedenken Sie jedoch, dass die Kündigung der Krankenversicherung nur dann wirksam wird, wenn Sie zum Kündigungstermin einen Nachweis der neuen Krankenversicherung vorlegen können. Es ist ratsam, bei Übersendung der Bestätigung an den Vorversicherer neben einer Bestätigung auch direkt einen Vorversicherungsausweis anzufordern. Bei einem Wechsel zwischen zwei privaten Krankenversicherungen sollten Sie sich zudem noch den sogenannten Übertragungswert bescheinigen lassen. Am besten senden Sie die Bestätigung ebenfalls per Einschreiben – Einwurf. In den meisten Fällen reicht jedoch eine Übersendung per Mail oder Telefax aus.

Noch ein Hinweis am Rande: Fehlt zum Kündigungstermin der Nachweis einer neuen Versicherung, so gilt dies nur für die Pflichtversicherung. Für ebenfalls gekündigte Tagegelder und Zusatzversicherungen bleibt diese dennoch gültig. So kann es passieren, dass beispielsweise Tarifbausteine für Zahnersatz dennoch gekündigt werden. Um dies zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Sie die Kündigung richtig formulieren. Am einfachsten können Sie Fehler vermeiden, wenn Sie sich von einem spezialisierten Makler für private Krankenversicherungen beraten lassen.

Beitragsrückerstattung bei der Kündigung

Damit Sie von einer Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit profitieren können, ist in der Regel ein ungekündigtes Versicherungsverhältnis erforderlich. Bei der Central Krankenversicherung wird im Tarif Vario beispielsweise vorausgesetzt, dass ein ununterbrochener Versicherungsschutz ohne Beitragsverzug bis zum 30.06. des Folgejahres besteht. Nur dann ist eine Pauschalleistung für das laufende Jahr möglich. Erfolgt die Kündigung also zum 01.01. ist eine Beitragsrückerstattung nicht möglich.
Allerdings sollte eine eventuelle Rückerstattung kein Kriterium für eine Kündigung sein. Wichtiger ist es, den Tarif und die Versicherungsgesellschaft zu finden, die am besten zum eigenen Anforderungsprofil passen. Dazu kommt, dass sich Beitragsrückerstattungen jederzeit ändern oder sogar komplett entfallen können.

Kündigungsmodalitäten für Pflichtversicherte
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, Ihren Krankenversicherungsvertrag jederzeit zu kündigen. Die Kündigung kann immer zum übernächsten Kalendermonat erfolgen. Wird z. B. am 14.05.der Vertrag gekündigt, kann das Versicherungsverhältnis erst zum 31.07. beendet werden. Vor einer Vertragskündigung sollten Sie jedoch unbedingt abklären, ob bei dem neuen Versicherer eine Erhöhung des Zusatzbeitrages geplant ist. Bitte beachten Sie, dass Pflichtversicherte mindestens 18 Monate nach einem Wechsel in der neuen Krankenkasse verweilen müssen. Hier gibt es aber auch Ausnahmen, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhöht oder einführt, oder wenn eine Kürzung erfolgt, obwohl die Prämie bereits ausgezahlt wurde. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt jedoch nicht für den Fall, wenn sich der Versicherte durch einen Wahltarif für drei Jahre an seine Krankenkasse gebunden hat.

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