Das Versorgungswerk und die Krankenversicherung

Freiberufler und einige Angestellte in Kammerberufen wie Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, Architekten können sich mittels Antrag von der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungspflicht befreien lassen und sich statt dessen in den entsprechenden kammerspezifischen Versorgungswerken versichern. Achtung: Bei einem Arbeitgeberwechsel und in wenigen Ausnahmen sogar auch nur bei einem Bereichswechsel innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses muss der Antrag auf Befreiung erneut gestellt werden.

Versorgungswerke zahlen Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Versorgungswerke sind Ländersache und somit in Ihren Leistungen und Bedingungen so unterschiedlich, dass Sie sich auf keiner Ebene mit einander vergleichen lassen. Für einige Kammerberufler besteht sogar eine Versicherungspflicht im jeweiligen Versorgungswerk.

Versorgungswerke sind zwar in ihren Leistungen in der Regel besser als die gesetzliche Absicherung, weisen aber trotzdem erhebliche Lücken wie z.B. für eine Anschlussheilbehandlung nach einer schweren Krankheit auf, die die Mitglieder nur durch eine private Ergänzungsversicherung decken können. Manche Leistungen sind sogar an Voraussetzungen wie die Abgabe der Approbation geknüpft, die so manches Mitglied dazu bewegen, auf den Leistungsempfang zu verzichten. Auch beim Eintritt ins reguläre Rentenalter sind Besonderheiten zu beachten. Hier muss man zwei Gruppen unterscheiden.

Die einen erhalten die volle Rente aus dem Versorgungswerk, während die anderen zusätzlich noch eine Rente aus der gesetzlichen Versicherung beziehen.

Gesetzlich pflichtig Krankenversicherte, die einem Versorgungswerk angehören, erleben mit dem Eintritt in die Rente eine böse Überraschung. Versorgungswerke gehören nicht zu den gesetzlichen Versicherungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGBV). Wer seine Rente rein nur aus dem Versorgungswerk bezieht fällt aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Jetzt ist aber der Wechsel in eine private Krankenversicherung teils aus Alters-, teils aus gesundheitlich-, teils aus finanziellen Gründen kaum noch möglich. Bleibt also nur noch die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Es spricht also einiges mehr für eine private Krankenversicherung, wenn Sie Mitglied in einem Versorgungswerk sind. Informieren Sie sich hier über die Vor- und Nachteile der beiden Versicherungssysteme.

Was spricht alles gegen eine private Krankenversicherung?

Einmal privat – immer privat – das war einmal!

Was spricht alles gegen eine gesetzliche Krankenkasse?

Hier finden Sie unsere Musterkündigungsschreiben für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte:

GKV versicherte Mitglieder eines Versorgungswerks haben einen ganz entscheidenden Nachteil gegenüber anderen Berufsgruppen.

Privat versus gesetzliche Krankenversicherung. Wer schneidet besser ab? Der Ruhestand bringt die Entscheidung. Der Unterschied liegt in der Bemessungsgrenze. Man trennt drei Gruppen: die gesetzlich Krankenversicherten, die eine gesetzlicher Rente erhalten und die Mitglieder der GKV, die eine Rente aus einem Versorgungswerk beziehen.

Erstere zahlen ihre Beiträge rein auf den tatsächlichen Rentenbezug und werden obendrein noch hälftig bezuschusst.

Wer seine Rente ausschließlich vom Versorgungswerk erhält, fällt automatisch aus der gesetzlichen Versicherungspflicht. Heißt, es bleibt nur die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, da ein Wechsel in eine private Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich ist. Dabei wird nicht nur die hälftige Bezuschussung gestrichen, sondern es werden auch alle Einkünfte neben der Rente (z.B. Mieteneinnahmen, private Lebensversicherungen, Kapitalerträge ect.) für die Beitragsbemessung herangezogen. Seit 2004 muss auf die Rente aus Versorgungswerken der volle Beitrag gezahlt werden.

Ein Rentenbezug sowohl aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch aus einem Versorgungswerk führt zu einer Mischkalkulation entsprechend der Höhe der Bezüge.

Fazit: Bei der Entscheidung für die richtige Krankenversicherung ist Weitblick gefragt.

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Videos zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung:

Beitragsentwicklung GKV PKV im Vergleich

Beitragskalkulation private Krankenversicherung – PKV!

Die demografische Entwicklung – GKV versus PKV Gesetzlich oder Privat?

Der Weg des Beitrags! Reportagen im deutschen Fernsehen zur Zweiklassenmedizin

 

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