Tarifumstellung Krankenversicherung für Notare
Während des Anwärterdienstes stehen Notarassessoren im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie sind als Beihilfeberechtigte von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Die private Krankenversicherung ist somit die einzig richtige Entscheidung. Zudem können Notarassessoren während der „Ausbildungszeit“ bis Alter 39 die sehr preiswerten Anwärtertarife ohne Altersrückstellung nutzen.
Übernimmt der Notarassessor ein eigenes Notariat müssen die Beihilfetarife auf 100 % Vollkostentarife ohne Beihilfeanspruch umgestellt werden. Ab dann werden Altersrückstellungen gebildet und der Preis steigt signifikant.
Da bisher keine Alterrückstellung gebildet wurde geht bei einem Wechsel der Versicherung auch nichts verloren.
Nun sollte entschieden werden mit welcher Krankenversicherung man alt werden möchte! Hierbei bieten wir unsere Unterstützung an.
Terminvereinbarung zum Thema Krankenversicherung im Referendariat:
Anfrage zur privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter:

Sie haben Fragen zur PKV für Beamte? Rufen Sie uns einfach unter Telefon 0157 / 58 55 99 03 an. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Ist Ihnen die langfristige Stabilität der Beiträge einer Krankenversicherung wichtig? Dann empfehlen wir Ihnen in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die bisherige Versicherung bei einer AG oder bei einem Versicherungsverein besteht.
Wir empfehlen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit guter Kapitalausstattung und soliden Bilanzkennzahlen, anstelle von Aktiengesellschaften als Unternehmensform bei der Krankenversicherung. Zudem sollten Sie immer einen Blick darauf werfen, welcher Teil Ihrer Beiträge tatsächlich in die Altersrückstellungen gegeben wird. Einige Versicherer werben mit überproportional hohen Beitragsrückerstattungen. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass eine zu hohe Beitragsrückerstattung das Bilden von Altersrückstellungen erschwert. Zudem sollte eine gute Krankenversicherung auf Fallen in der Leistungsbeschreibung verzichten. Als ein Beispiel sei hier das Preis- Leistungsverzeichnis Zahn genannt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Leistungen bei Reha- und Anschlussheilbehandlung. Diese müssen im Tarif der Krankenversicherung vereinbart sein, da die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen diese Leistung grundsätzlich ausschließen.
Wir analysieren – Sie profitieren!
