Versicherungen für Beamtinnen und Beamte

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Welche Versicherungen benötige ich als Beamter / Beamtin?

Beamte haben grundsätzlich den gleichen Versicherungsbedarf wie Angestellte, es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Beamte haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern andere berufsspezifische Risiken zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Krankenversicherung, die private Haftpflicht / Einschluss Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeit. Zudem bekommen Beamte und Beamtenanwärter Vermögenswirksame Leistungen. Wer diese nicht anlegt verschenkt Geld. Mehr dazu erfahren Sie auf unsere Seite www.finanz-profil.de.

Pflichtversicherungen für Beamte

Private Krankenversicherung als Ergänzungsbaustein zum Beihilfeanspruch 

Für Beamte bzw. Beamtenanwärter ist eine private Krankenversicherung sehr lohnenswert, da sie in den Genuss kommen, von einer Beihilfe zu profitieren. Das sogenannte Hamburger Modell ist für die wenigsten Beamten eine sinnvolle alternative.

Durch den Dienstherrn (Land oder Bund) wird ein Großteil der Gesundheitskosten über die Beihilfe abgedeckt.

Vorteil – nach Eintritt in die private Krankenversicherung profitieren die Beamten und Beamtenanwärter von immensen Beitragsersparnissen und besseren medizinischen Leistungen verglichen mit der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Höhe der Beihilfe richtet sich in der Regel nach dem Familienstand und dem Dienstherrn, dies beläuft sich zwischen 50 und 80 Prozent. Da die gesetzliche Krankenversicherung den Beihilfeanspruch nicht honoriert sind nahezu 100 % der Beamten privat krankenversichert.

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Sinnvolle Versicherungen für Beamte

Privathaftpflicht Einschluss Diensthaftpflicht

Beamte haben in Ausübung Ihres Berufes ein erhöhtes Haftungsrisiko. Für diesen Fall benötigen Beamte eine Diensthaftpflichtversicherung, damit Schäden die während der Tätigkeit verursacht werden, abgedeckt sind. Eine Diensthaftpflicht kann nur in Kombination mit einer Privathaftpflicht abgeschlossen werden.

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Berufsunfähigkeitsversicherung – Bei Beamten auf die Dienstunfähigkeitsklausel achten!

Das Beamtenrecht kennt den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht.

Beamte werden stattdessen dienstunfähig geschrieben, denn nicht jeder Beamte, der dienstunfähig ist, wird automatisch berufsunfähig, daher ist eine Berufsunfähigkeit ohne den Einschluss der Dienstunfähigkeit nicht ausreichend.

Beamte tragen ein höheres Risiko, Ihren Arbeitsplatz durch eine schwerwiegende Erkrankung zu verlieren. Deshalb ist für Beamte die Absicherung der Arbeitskraft durch eine Dienstunfähigkeitsklausel sehr wichtig!

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Alle anderen wichtigen Versicherungen finden Sie über folgenden Link:
Welche Versicherungen benötige ich als Arbeitnehmer wirklich?

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